
Münster. Im Fall eines brutalen Raubüberfalls in der Oberschlesier Straße in Münster hat das Landgericht Münster sein Urteil gesprochen. Drei junge Männer standen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht. Der Vorfall ereignete sich bereits im November 2023 und war durch massive Gewalt, Bedrohungen und eine anschließende Beute im Wert von rund 500 Euro geprägt.
Nach Überzeugung der Richter begann die Tat mit einem Drogengeschäft, das zu Schulden von rund 140 Euro führte. Der damals 23 Jahre alte Haupttäter organisierte das Treffen zwischen einem Dealer und dem späteren Opfer. Als der Schuldner nicht zahlen konnte, beschlossen die drei Angeklagten, Geld oder Wertgegenstände mit Gewalt einzutreiben.
Der 23-Jährige trat die Wohnungstür ein. Die beiden jüngeren Mittäter, damals 16 und 17 Jahre alt, schlugen und traten auf das Opfer ein. Einer stach sogar mit Dartpfeilen zu, ein anderer bedrohte den Mann mit dem Tod. Anschließend stahlen die Täter eine Stereoanlage, Parfümflaschen und eine Jacke im Gesamtwert von etwa 500 Euro. Besonders perfide: Der Haupttäter filmte die Szene mit dem Handy, um seinem Dealer zu zeigen, dass er sich um den Schuldenausgleich bemühe.
Das Landgericht verurteilte den 23-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten. Für die beiden jugendlichen Mitangeklagten galt Jugendstrafrecht. Sie erhielten Strafen von eineinhalb sowie zwei Jahren, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Das Gericht betonte, dass beim Jugendstrafrecht der erzieherische Gedanke im Vordergrund stehe. Beide jüngeren Täter waren zuvor nicht vorbestraft und sind seit der Tat nicht erneut strafrechtlich aufgefallen. Diese Umstände wirkten sich strafmildernd aus.