Nach Einkaufswagen vor ICE in Münster: 41-Jähriger kommt in geschlossene Psychiatrie

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Foto: Arek Socha

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Ein Einkaufswagen vor einem einfahrenden ICE, unvermittelte Schläge gegen fremde Menschen und ein Pfefferspray-Angriff auf einen Passanten: Nach einer Serie gefährlicher Vorfälle hat das Landgericht eine Psychiatrie-Unterbringung in Münster angeordnet. Der heute 41 Jahre alte Mann soll in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus behandelt und zugleich von möglichen weiteren Opfern getrennt werden.

Ausschlaggebend war nach den Feststellungen des Gerichts nicht eine einzelne Tat. Entscheidend war vielmehr das Gesamtbild aus zahlreichen Vorfällen und der Einschätzung einer psychiatrischen Sachverständigen. Sie diagnostizierte bei dem Mann eine schizophrene Psychose sowie eine Suchterkrankung und sah eine erhebliche Gefahr weiterer Straftaten.

Einkaufswagen verkeilte sich unter einem ICE

Der öffentlich bekannteste Vorfall ereignete sich am 12. Juni 2025 im Hauptbahnhof Münster. Der damals 40-Jährige durfte wegen seines Verhaltens die Bahnhofsmission am Gleis 9/12 nicht betreten. Anschließend trat und schlug er nach Angaben der Bundespolizei gegen die Eingangstür.

Dann nahm er einen Einkaufswagen, in dem sich die persönlichen Gegenstände eines anderen Besuchers befanden. Den Wagen schob er vor einen ICE, der auf dem Weg von Frankfurt am Main nach Hamburg in den Bahnhof einfuhr. Obwohl der Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung einleitete, erfasste der Zug das Hindernis. Der Einkaufswagen geriet unter den ICE und verkeilte sich dort.

Der Mann lief anschließend über die Gleise in Richtung Hafenstraße. Bundespolizisten sperrten den Bereich und nahmen ihn schließlich im Garten eines Mehrfamilienhauses fest. Bei der Kontrolle war er alkoholisiert. Videoaufnahmen dokumentierten nach Angaben der Behörde den Vorfall.

Für die Bergung des Einkaufswagens rückte die Feuerwehr Münster mit zwei Fahrzeugen an. Der ICE musste aus dem Verkehr genommen und technisch überprüft werden. Auch der Triebfahrzeugführer wurde abgelöst. Acht Züge verspäteten sich infolge des Einsatzes zusammengerechnet um 58 Minuten. Verletzt wurde nach den damaligen Angaben niemand.

Gericht bewertet nicht nur den Vorfall am Bahnhof

Das Sicherungsverfahren vor dem Landgericht beschäftigte sich auch mit einer Reihe weiterer Übergriffe. Der 41-Jährige soll wiederholt Menschen angegriffen haben, zu denen zuvor keine erkennbare persönliche Verbindung bestanden hatte.

In einem Fall sprühte er einem Passanten ohne ersichtlichen Anlass Pfefferspray ins Gesicht. Andere Menschen soll er geschlagen, bedroht oder beleidigt haben. Auch bei einer Essensausgabe für wohnungslose Menschen fiel er auf. Dort erschien er mit einer Eisenstange und stieß den Teller eines Besuchers nach oben. Das Essen ergoss sich über dessen Gesicht und Kleidung.

Nach der Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen nahmen die unvermittelten Angriffe besonders in den Jahren 2024 und 2025 zu. Ohne eine konsequente Behandlung sei mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass der Mann erneut erhebliche Taten begehe. Diese Prognose war für die Entscheidung des Gerichts von zentraler Bedeutung.

Das Urteil reagiert damit nicht allein auf den besonders gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Es berücksichtigt ein wiederkehrendes Verhaltensmuster, bei dem überwiegend unbeteiligte Menschen im öffentlichen Raum zu Opfern wurden.

Warum keine gewöhnliche Haftstrafe verhängt wurde

Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches kommt infrage, wenn jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Zusätzlich muss aufgrund der Erkrankung mit weiteren erheblichen Taten gerechnet werden, durch die andere Menschen schwer geschädigt oder gefährdet werden könnten.

Deshalb unterscheidet sich ein Sicherungsverfahren von einem gewöhnlichen Strafprozess. Im Mittelpunkt steht nicht die Bemessung einer Freiheitsstrafe. Das Gericht muss vielmehr klären, ob die vorgeworfenen Handlungen begangen wurden, welchen Einfluss eine psychische Erkrankung darauf hatte und ob weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit besteht.

Die Unterbringung dient dabei zwei Zielen. Sie soll weitere Straftaten verhindern und dem Betroffenen eine psychiatrische und gegebenenfalls suchtmedizinische Behandlung ermöglichen. Der Maßregelvollzug ist daher rechtlich kein Gefängnisaufenthalt, bedeutet aber eine weitreichende Freiheitsentziehung in einer gesicherten Klinik.

Unterbringung hat kein festes Enddatum

Die Entscheidung bedeutet nicht automatisch, dass der 41-Jährige für den Rest seines Lebens in einer geschlossenen Einrichtung bleibt. Anders als bei einer zeitlich bestimmten Freiheitsstrafe nennt das Gericht bei der Unterbringung nach Paragraf 63 StGB jedoch zunächst kein festes Entlassungsdatum.

Mindestens einmal pro Jahr muss gerichtlich überprüft werden, ob die Unterbringung weiterhin erforderlich ist. Eine Aussetzung kommt infrage, wenn außerhalb des Maßregelvollzugs keine erheblichen rechtswidrigen Taten mehr zu erwarten sind. Das Gesetz verlangt außerdem, die Verhältnismäßigkeit einer langjährigen Unterbringung zunehmend strenger zu prüfen.

Wie lange der Mann tatsächlich in einer forensischen Klinik bleiben wird, hängt damit vor allem vom Verlauf seiner Behandlung und von künftigen Gefährlichkeitsprognosen ab. Über eine Entlassung entscheidet nicht allein die behandelnde Einrichtung, sondern das zuständige Gericht.

Forensische Klinik in Hörstel versorgt den Gerichtsbezirk

Für den Landgerichtsbezirk Münster gibt es seit September 2023 das LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Münsterland in Hörstel. Die gesicherte Fachklinik verfügt über 150 Plätze und behandelt psychisch kranke sowie suchtkranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung straffällig geworden sind.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beschreibt den Auftrag des Maßregelvollzugs als Verbindung aus Behandlung und Sicherung. Neben psychiatrischen und psychotherapeutischen Angeboten gehören eine feste Tagesstruktur, Arbeitsangebote sowie Sport- und Bewegungstherapie zum Konzept. Ziel ist es, die Patienten so zu stabilisieren, dass von ihnen nach einer möglichen Entlassung keine erheblichen Straftaten mehr zu erwarten sind.

Ob der 41-Jährige tatsächlich in Hörstel untergebracht wird, ist nicht bekannt. Die konkrete Zuweisung zu einer forensischen Klinik geht aus der bislang bekannten Gerichtsentscheidung nicht hervor. Ebenso liegen keine gesicherten Angaben dazu vor, ob die Entscheidung des Landgerichts bereits rechtskräftig ist.

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