Nach Vergewaltigung in Münster: Gericht verhängt zwölf Jahre Haft

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Foto: Arek Socha

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Münster. Der Vergewaltigungsprozess Münster ist mit einem Urteil zu Ende gegangen, das die Schwere der Vorwürfe deutlich widerspiegelt. Das Landgericht Münster verurteilte einen 35-Jährigen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe und ordnete zusätzlich Sicherungsverwahrung an. Aus Sicht vieler Leserinnen und Leser in Münster steht dabei vor allem ein Fall im Mittelpunkt, der sich im Sommer 2025 in einem Massagesalon in Mauritz ereignet haben soll.

Der Fall aus Mauritz prägte das Verfahren besonders

Der Angeklagte am 21. August 2025 eine 56 Jahre alte Masseurin in einem Massagesalon in Münster-Mauritz überfallen, mit dem Tod bedroht, gewürgt und anschließend vergewaltigt haben. Laut Polizei führte die Spurensuche später auch zu einem zweiten Tatverdacht. Für Münster bekam der Prozess aber gerade wegen des ersten Komplexes ein besonderes Gewicht: Die mutmaßliche Tat soll sich nicht im Verborgenen, sondern in einem ganz normalen beruflichen Umfeld abgespielt haben, mitten im Stadtgebiet und unter Einsatz massiver Gewalt. Genannt werden dabei eine Machete und weitere Messer, mit denen der Mann die Frauen laut Anklage in Todesangst versetzt haben soll.

Greven war der zweite Tatort, das Urteil bewertet beide Taten als Gesamtkomplex

Zum Verfahren gehörte ein weiterer Vorwurf aus dem September 2025. Dabei soll derselbe Mann nach den Berichten auch eine Prostituierte in einer Wohnung in Greven bedroht, misshandelt, zum Geschlechtsverkehr gezwungen und bestohlen haben. Die Ermittler hatten die beiden Fälle schon im Herbst miteinander verknüpft und öffentlich nach dem Tatverdächtigen gefahndet; Anfang Oktober 2025 wurde ein damals 34-jähriger Münsteraner festgenommen. Dass das Gericht nun neben der langen Haftstrafe auch Sicherungsverwahrung angeordnet hat, macht deutlich, wie schwer die Kammer die Taten insgesamt bewertet. Der Prozess endete damit nicht nur mit einer hohen Freiheitsstrafe, sondern mit einer Entscheidung, die über die eigentliche Haftzeit hinausreicht.

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