Neue Netzgebühr könnte viele PV-Besitzer in Münster betreffen

Neue Solarpflicht bei Dachsanierungen ab 2026: Die Verbraucherzentrale berät im Januar im Haus der Nachhaltigkeit in Münster.
Foto: Zbynek Burival

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Münster. Betreiber eigener Photovoltaik-Anlagen könnten ab 2029 stärker an den Kosten für das Stromnetz beteiligt werden. Die Bundesnetzagentur plant im Rahmen der Reform der Netzentgeltsystematik Strom einen höheren Grundpreis für Haushalte mit eigener Erzeugungsanlage. Gemeint sind sogenannte Prosumenten, also Verbraucher, die Strom nicht nur aus dem Netz beziehen, sondern ihn mit einer eigenen Anlage auch selbst erzeugen.

Nach Angaben der Behörde sollen die zusätzlichen Kosten lokal unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen. Eine wichtige Ausnahme ist bereits vorgesehen: Wer lediglich ein Balkonkraftwerk betreibt, soll den erhöhten Grundpreis nicht zahlen müssen.

Warum die Reform für Münster besonders relevant ist

Für Münster ist die geplante Neuregelung relevant, weil die Zahl der Photovoltaik-Anlagen in der Stadt in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist. Nach Angaben der Stadtnetze Münster waren Ende 2025 insgesamt 13.428 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 173 Megawatt installiert. Allein im Jahr 2025 kamen 2.468 neue Anlagen hinzu.

Damit betrifft die Debatte nicht nur eine kleine Gruppe von Hauseigentümern. Photovoltaik ist in Münster längst ein zentraler Bestandteil der lokalen Energiewende geworden. Viele Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nutzen Dachflächen zur Stromerzeugung. Zugleich bleiben diese Anlagen in der Regel an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.

Netz bleibt auch bei eigener Solaranlage wichtig

Die Bundesnetzagentur begründet den geplanten höheren Grundpreis damit, dass PV-Besitzer zwar weniger Strom aus dem Netz beziehen, sich aber weiterhin auf die jederzeitige Versorgung verlassen können. Wenn die Sonne nicht scheint oder der Speicher leer ist, wird weiterhin Strom aus dem Netz benötigt. Aus Sicht der Behörde sollen Prosumenten deshalb stärker zur Finanzierung dieser Infrastruktur beitragen.

Netzentgelte finanzieren Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau der Stromnetze. Sie sind Bestandteil des Strompreises und fallen bisher vor allem beim Strombezug an. Wer durch eine eigene PV-Anlage weniger Strom aus dem Netz bezieht, zahlt entsprechend weniger verbrauchsabhängige Netzentgelte. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Reform an.

Balkonkraftwerke sollen ausgenommen bleiben

Für viele Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer ist die Ausnahme für Balkonkraftwerke ein wichtiger Punkt. Steckersolaranlagen sollen nach den bisherigen Plänen nicht unter den erhöhten Grundpreis fallen. Damit unterscheidet die Bundesnetzagentur zwischen kleinen Anlagen für den Eigenverbrauch auf Balkon oder Terrasse und größeren PV-Anlagen, die stärker in die Stromversorgung eines Haushalts eingebunden sind.

Für klassische Dachanlagen wäre die geplante Änderung dagegen ein zusätzlicher Kostenfaktor. Ob und wie stark sich das auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Anlagen auswirkt, hängt vom konkreten Netzgebiet, vom Eigenverbrauch, von der Anlagengröße und von möglichen Speichern ab. Die Bundesnetzagentur nennt bislang nur eine grobe Größenordnung von unter 100 Euro pro Jahr.

Entscheidung ist noch nicht endgültig

Die Reform ist noch nicht beschlossen. Die Bundesnetzagentur hat zunächst einen vorläufigen Zwischenstand vorgestellt. Ein ausgearbeiteter Entwurf soll im Sommer 2026 veröffentlicht und anschließend konsultiert werden. Die endgültige Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 vorgesehen. Gelten sollen die neuen Regeln ab 2029.

Für Münster bedeutet das: Kurzfristig ändert sich für PV-Besitzer noch nichts. Langfristig dürfte die Reform aber Teil der Kostenrechnung werden, wenn Eigentümer eine neue Anlage planen oder bestehende Anlagen mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe kombinieren wollen.

Münster steht vor der nächsten Phase der Energiewende

Die geplanten Netzgebühren zeigen, dass die Energiewende in Münster nicht mehr nur eine Frage des Ausbaus ist. Es geht zunehmend auch darum, wie das Stromnetz finanziert, genutzt und entlastet wird. Mehr Photovoltaik, mehr Speicher, mehr Wärmepumpen und mehr E-Autos verändern die Anforderungen an die lokale Infrastruktur.

Gerade deshalb wird die Reform politisch und wirtschaftlich aufmerksam verfolgt werden. Für die einen ist der höhere Grundpreis ein Beitrag zur faireren Finanzierung des Stromnetzes. Für andere ist er ein zusätzliches Signal, dass private Investitionen in erneuerbare Energien nicht durch neue Kosten belastet werden sollten. Klar ist schon jetzt: In einer Stadt mit mehr als 13.000 PV-Anlagen wird die Debatte auch in Münster viele Eigentümer betreffen.

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