
Münster. Eine Entlassung aus dem Krankenhaus bedeutet nicht automatisch, dass die weitere Versorgung gesichert ist. Gerade bei pflegebedürftigen Menschen können fehlende Medikamente, unvollständige Verordnungen oder Schwierigkeiten bei der Abstimmung mit Arztpraxen erhebliche Probleme verursachen. Wie groß diese Herausforderungen sind, zeigen neue Ergebnisse einer landesweiten Befragung, die in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege in Münster vorgestellt wurden. Zugleich steht die Pflegeversorgung in Münster vor einer weiteren Aufgabe: Nach aktuellen Berechnungen werden bis 2029 deutlich mehr stationäre Pflegeplätze benötigt, als bislang vorhanden oder verbindlich eingeplant sind.
Die Ergebnisse einer landesweiten Untersuchung zur Arzneimittelversorgung nach Krankenhausaufenthalten zeigen erhebliche Schwierigkeiten. An der Ende 2025 durchgeführten Befragung beteiligten sich 756 Pflegeheime aus Nordrhein-Westfalen. Das entspricht rund 23 Prozent der Einrichtungen im Land. Die Verantwortlichen sollten ihre Erfahrungen mit der Medikamentenversorgung entlassener Patienten während der vorangegangenen sechs Monate bewerten.
Lediglich drei Prozent der teilnehmenden Einrichtungen gaben an, dass ihre Bewohner nach einer Krankenhausentlassung immer ausreichend mit Arzneimitteln versorgt gewesen seien. Weitere 41 Prozent berichteten von einer überwiegend ausreichenden Versorgung. Dagegen erklärten 51 Prozent, dies sei nur in Einzelfällen gelungen. Fünf Prozent verneinten eine ausreichende Versorgung grundsätzlich. Die Angaben spiegeln die Erfahrungen der befragten Einrichtungen wider und sind nicht mit dem Anteil betroffener Patienten gleichzusetzen.
Die Untersuchung dokumentiert auch, welche Folgen solche Probleme haben können. 36 Prozent der befragten Einrichtungen berichteten, dass in Einzelfällen gesundheitliche Beschwerden infolge einer unzureichenden Arzneimittelversorgung entstanden seien. 43 Prozent gaben an, dass Bewohner in einzelnen Fällen erneut ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Besonders häufig mussten sich Pflegekräfte um nachträgliche Verschreibungen kümmern. In 389 Freitextangaben wurde eine erforderliche Rücksprache mit Hausarztpraxen genannt. Weitere 161 Angaben betrafen das nachträgliche Abholen von Medikamenten oder Rezepten im Krankenhaus.
Eine zentrale Schwierigkeit liegt im Übergang zwischen Krankenhaus, Arztpraxis, Apotheke und Pflegeeinrichtung. Während der stationären Behandlung werden Medikamente häufig angepasst, neu verordnet oder abgesetzt. Nach der Entlassung muss die weitere Versorgung organisiert werden. Dafür benötigen die Beteiligten aktuelle Medikationspläne, die notwendigen Verordnungen und Informationen über die Behandlung. Gerade vor Wochenenden und Feiertagen können Verzögerungen die Versorgung zusätzlich erschweren.
Hinzu kommen rechtliche Vorgaben. Entlassrezepte sind grundsätzlich nur drei Werktage einschließlich des Ausstellungstags gültig. Bei Arzneimitteln ist die Verordnung zudem in der Regel auf die kleinste Packungsgröße begrenzt. Diese kann bei bestimmten Behandlungen nicht ausreichen oder zeitweise nicht verfügbar sein. Krankenhäuser dürfen Medikamente unter festgelegten Voraussetzungen zur Überbrückung mitgeben, allerdings nicht unbegrenzt. Die landesweite Befragung zeigt zudem Probleme bei der Kennzeichnung solcher Arzneimittel: Nur 15 Prozent der antwortenden Einrichtungen erklärten, dass die mitgegebenen Medikamente immer eindeutig beschriftet gewesen seien.
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen hat deshalb im Juli 2026 eine Handreichung für Krankenhäuser veröffentlicht. Darin werden die Anforderungen an die Rezeptausstellung, die Arzneimittelmitgabe und die Abstimmung mit weiterbehandelnden Stellen erläutert. Bei der Pflegekonferenz in Münster wurde zusätzlich über die Versorgung zu Hause diskutiert. Die Teilnehmenden sahen dort teilweise noch größere Schwierigkeiten und regten an, Angehörige besser über notwendige Vorbereitungen einer Entlassung zu informieren. Auch Hausarztpraxen sollen möglichst frühzeitig in den weiteren Behandlungsablauf einbezogen werden.
Parallel zu diesen Problemen wächst in Münster der Bedarf an stationärer Pflege. Der kommunale Pflegebericht 2026 geht davon aus, dass bis zum Jahr 2029 insgesamt 224 zusätzliche stationäre Pflegeplätze erforderlich werden. Bereits berücksichtigte Erweiterungsprojekte reduzieren den rechnerischen Fehlbedarf auf 195 Plätze. Grundlage dieser Prognose sind die Bevölkerungsentwicklung und die bisherige Inanspruchnahme stationärer Pflegeleistungen. Auch ambulante Pflege-Wohngemeinschaften können nach Einschätzung der Stadt einen Teil des Bedarfs auffangen.
Zum Zeitpunkt der kommunalen Bestandsaufnahme gab es in Münster 32 reguläre vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 2.601 Dauerpflegeplätzen. Hinzu kamen 18 spezialisierte stationäre Plätze für Menschen mit Intensivpflegebedarf. Die langfristige Modellrechnung des Landes sieht einen deutlichen Anstieg des Bedarfs: Bis 2050 könnten in Münster rund 3.900 stationäre Pflegeplätze benötigt werden. Allerdings handelt es sich dabei um eine Fortschreibung bisheriger Entwicklungen und nicht um eine feststehende Vorhersage.
Ein Problem ist dabei nicht allein die Zahl vorhandener Gebäude. Schon im April 2024 konnten nach einer städtischen Abfrage rund 97 Plätze in bestehenden Einrichtungen wegen fehlenden Pflegepersonals nicht belegt werden. Auch hohe Baukosten, wirtschaftliche Unsicherheiten und bürokratische Anforderungen erschweren nach Einschätzung der Stadt die Umsetzung neuer Pflegeangebote. Im Jahr 2025 entstanden in Münster weder neue stationäre oder teilstationäre Pflegestandorte noch zusätzliche Standorte für ambulante Pflege-Wohngemeinschaften.
Ein konkretes Projekt entsteht am Mauritz-Lindenweg. Das Haus vom Guten Hirten will seinen stationären Pflegebereich von bislang 20 auf insgesamt 26 Plätze erweitern. Vier zusätzliche Plätze waren bereits vorgesehen, bei der Pflegekonferenz im September wurde auch der Bedarf für zwei weitere Plätze festgestellt. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die zunehmend pflegebedürftig werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2028 oder Anfang 2029 geplant.
Das Vorhaben ist Teil einer umfassenderen baulichen Neuordnung auf dem Gelände. Anfang Oktober haben dort nach Angaben des Trägers bereits Abrissarbeiten am bisherigen Johannes-Eudes-Haus begonnen. Die Bewohner und Beschäftigten waren zuvor umgezogen. Gleichzeitig entstehen weitere Gebäude und Einrichtungen. Die Planungen sehen unterschiedliche Wohn- und Betreuungsangebote vor, die teilweise miteinander verbunden werden sollen.
Weitere Erweiterungen sind im Kardinal-von-Galen-Stift in Angelmodde und im Alwine-Lauterbach-Seniorenzentrum in Albachten vorgesehen. Im Kardinal-von-Galen-Stift haben die Bauarbeiten nach Angaben aus der Pflegekonferenz bereits begonnen. Für das Seniorenzentrum in Albachten werden entsprechende Maßnahmen vorbereitet. Beim Augustinum am Tibusplatz, der früheren DKV-Residenz, ist dagegen noch offen, ob die vorgesehene Erweiterung tatsächlich umgesetzt wird.
Dass die Herausforderungen nicht allein beim Medikamentenmanagement oder der Suche nach Pflegeplätzen liegen, verdeutlicht der Jahresbericht der städtischen Ombudsstelle. Die beiden unabhängigen Ombudspersonen registrierten 2025 insgesamt 30 Kontakte per E-Mail, 42 telefonische Kontakte und acht persönliche Beratungs- oder Gesprächstermine. Zu den Anliegen gehörten unter anderem Gewalt im häuslichen Pflegeumfeld, sexuelle Belästigung, die Einbindung von Angehörigen sowie Konflikte über Betreuungsleistungen und Vertragsfragen.
Der zeitliche Aufwand der beiden ehrenamtlich tätigen Ombudspersonen stieg gegenüber dem Vorjahresbericht um 50 Prozent auf durchschnittlich zwölf Stunden pro Woche und Person. Ihre Aufgabe besteht darin, bei Auseinandersetzungen zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Anbietern von Betreuungsleistungen unabhängig zu vermitteln. Bei anzeigepflichtigen Sachverhalten wird die zuständige Behörde eingeschaltet.
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege will ihre Zusammenarbeit künftig stärker auf konkrete Verbesserungen ausrichten. Neben dem Ausbau der Infrastruktur geht es darum, die Abstimmung zwischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten, Arztpraxen und Angehörigen zu verbessern. Die jüngsten Ergebnisse zeigen dabei zwei unterschiedliche Herausforderungen: Münster benötigt langfristig zusätzliche Pflegeangebote. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Versorgung von Menschen auch dann zuverlässig funktioniert, wenn sie zwischen bestehenden Einrichtungen und Behandlungsformen wechseln.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu