
Düsseldorf/Münster. Wie viele Stellen sind unbesetzt, wie lange dauern aufenthaltsrechtliche Verfahren und welche Probleme sind den Aufsichtsbehörden bekannt? Die Ausländerbehörden im Regierungsbezirk Münster stehen im Mittelpunkt einer neuen parlamentarischen Anfrage. Der FDP-Landtagsabgeordnete Alexander Steffen verlangt von der nordrhein-westfälischen Landesregierung detaillierte Auskünfte über Personal, Arbeitsbelastung und die staatliche Kontrolle der kommunalen Behörden. Die am 15. Oktober 2026 veröffentlichte Kleine Anfrage erhält durch die jüngste Debatte über den Umgang mit ausreisepflichtigen Menschen zusätzliche Bedeutung.
Die fünf Fragen des Abgeordneten betreffen insbesondere die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Ausländerbehörden. Steffen möchte erfahren, welche Erkenntnisse die Bezirksregierung Münster über unbesetzte Stellen, längerfristige Personalengpässe, Bearbeitungsrückstände und die durchschnittliche Dauer von Verwaltungsverfahren besitzt. Die Landesregierung soll die vorhandenen Informationen nach einzelnen Behörden aufschlüsseln und erläutern, welche Kennzahlen regelmäßig erhoben werden.
Zugleich fordert der FDP-Politiker eine Bilanz der bisherigen Aufsicht. Die Bezirksregierung soll offenlegen, wie häufig sie seit dem 1. Januar 2022 von ihren gesetzlichen Kontroll- und Weisungsbefugnissen Gebrauch gemacht hat. Gefragt wird auch nach längerfristigen organisatorischen Schwierigkeiten, die sich auf die Erfüllung ausländerrechtlicher Aufgaben ausgewirkt haben könnten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung. Konkrete Missstände in einzelnen Ausländerbehörden werden mit der Anfrage allerdings noch nicht nachgewiesen.
Auslöser ist unter anderem eine frühere Auskunft der Landesregierung, wonach ihr keine Daten zur Angemessenheit der personellen Ausstattung der kommunalen Ausländerbehörden vorliegen. Die Kommunen sind grundsätzlich selbst für Personal und Organisation verantwortlich. Offen bleibt nach dieser Auskunft jedoch, über welche Informationen die jeweils zuständigen Bezirksregierungen verfügen. Genau diese Lücke soll die neue Anfrage schließen.
Die parlamentarische Initiative fällt in eine Phase intensiver Diskussionen über die Zusammenarbeit der Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen. Ausgangspunkt ist unter anderem die sogenannte Coesfelder Liste. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld hatte bereits 2024 zahlreichen kommunalen Behörden Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten für ausreisepflichtige Menschen aus Westbalkanstaaten angeboten. Besonders der Umgang der Stadt Köln mit diesen Informationen hatte eine politische Kontroverse ausgelöst.
Anfang Oktober wurden weitere Zahlen aus einer Antwort des NRW-Fluchtministeriums bekannt. Demnach erhielten insgesamt 73 Kommunen entsprechende Unterstützungsangebote aus Coesfeld. Lediglich vier Behörden nahmen die angebotene Hilfe an, während 18 auf die betreffende E-Mail nicht antworteten. Insgesamt ging es um 1.245 Datensätze. Aus den Zahlen allein lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die übrigen Behörden notwendige Abschiebungen unterlassen haben. Teilweise wollten Kommunen die Verfahren selbst bearbeiten.
Auch Münster taucht in diesem Zusammenhang auf. Nach Recherchen des WDR erhielt die städtische Ausländerbehörde eine kleine zweistellige Zahl entsprechender Fälle. Die Stadt erklärte dem Sender demnach, dass die betroffenen Personen ihrer Behörde nicht korrekt zugeordnet gewesen seien. Die Angaben belegen damit für Münster keine unterbliebenen Rückführungen, verdeutlichen aber, wie wichtig eine eindeutige Zuordnung von Zuständigkeiten beim Informationsaustausch zwischen den Behörden ist.
NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer hatte am 23. September 2026 angekündigt, die Aufsicht der Bezirksregierungen zu stärken. Außerdem sollen Informationen über ausreisepflichtige Personen, strafrechtliche Erkenntnisse und den Stand von Rückführungsverfahren künftig besser digital erfasst werden. Ein entsprechendes neues System könnte nach damaligen Angaben der Ministerin frühestens Mitte 2027 zum Einsatz kommen. Die FDP hält diese Maßnahmen nicht für ausreichend und fordert, dass das Land die Verantwortung für Rückführungen vollständig übernimmt.
Die Bezirksregierung Münster ist für die staatliche Aufsicht über die unteren Ausländerbehörden ihres Regierungsbezirks zuständig. Dazu gehören Behörden im Münsterland ebenso wie in Teilen des nördlichen Ruhrgebiets. Der Regierungsbezirk umfasst die kreisfreien Städte Münster, Bottrop und Gelsenkirchen sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf. Neben den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten nehmen auch große kreisangehörige Städte eigenständige Aufgaben als Ausländerbehörden wahr.
Welche Bedeutung Bearbeitungszeiten für Betroffene haben können, zeigt ein Blick auf Münster. Nach Angaben der Stadt beschäftigt der Bereich Aufenthaltsrecht im Amt für Migration und Integration mehr als 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Stadt weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass zwischen dem Antrag und dem Erhalt eines elektronischen Aufenthaltstitels mehrere Monate vergehen können. Für zahlreiche Anliegen stehen inzwischen digitale Antragsmöglichkeiten zur Verfügung. Persönliche Termine werden auf Anfrage vergeben. Aus diesen Angaben lässt sich allerdings weder eine aktuelle personelle Unterbesetzung noch ein konkreter Bearbeitungsrückstand ableiten.
Rechtlich verfügt die Bezirksregierung bereits über Instrumente zur Kontrolle. Nach Paragraf 18 der nordrhein-westfälischen Zuständigkeitsverordnung im Ausländerwesen führt sie die Aufsicht über die unteren Ausländerbehörden. Das Ordnungsbehördengesetz erlaubt ihr, Informationen einzuholen und im gesetzlichen Rahmen Weisungen zu erteilen. Für die Zentralen Ausländerbehörden bestehen darüber hinaus ausdrückliche Vorgaben für ein regelmäßiges Controlling der Organisation sowie der personellen und sachlichen Ausstattung.
Damit richtet sich die neue Anfrage nicht allein auf die Arbeitsbedingungen in den kommunalen Verwaltungen. Sie soll auch klären, wie konsequent vorhandene Kontrollmöglichkeiten genutzt werden und welche Erkenntnisse das zuständige Landesministerium über die Aufsicht der Bezirksregierung Münster besitzt. Die Antwort der Landesregierung wird zeigen müssen, welche konkreten Daten seit 2022 erhoben wurden und ob strukturelle Probleme bei einzelnen Ausländerbehörden dokumentiert sind.
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