Rettungsdienst in NRW: Laumanns Kompromiss lässt Kommunen skeptisch

Unfall A1 Greven: Vier Menschen wurden verletzt, eine Person schwer. Die A1 Richtung Bremen war zeitweise voll gesperrt.
Foto: Golda Falk

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Münster/NRW. Der Streit um Fehlfahrten im Rettungsdienst NRW betrifft auch Münster und den Kreis Steinfurt. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat nach Medienberichten einen Musterbeschluss vorgeschlagen, der die Finanzierung für 2026 vorläufig entschärfen soll. Doch klar ist schon jetzt: Der Vorschlag löst den Grundkonflikt zwischen Kommunen und Krankenkassen nicht dauerhaft. Vielmehr geht es um eine Übergangslösung, damit Städte und Kreise nicht sofort auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Laumann Kompromiss Rettungsdienst sieht nur Übergang vor

Nach Angaben von WDR und dpa sollen die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen bei bestimmten Fehlfahrten zunächst die Hälfte der Kosten übernehmen. Das betrifft Einsätze, bei denen Rettungskräfte ausrücken, die betroffene Person aber vor Ort versorgt werden kann und nicht ins Krankenhaus gebracht wird. Auch Fälle, in denen eine Person bereits vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes verstorben ist, sollen darunterfallen. Nicht erfasst sein sollen Einsätze, bei denen trotz Notruf keine Patientin oder kein Patient angetroffen wird. Außerdem ist die Regelung begrenzt. Sie soll nur gelten, solange der Anteil der Fehlfahrten an allen Einsätzen nicht über 15 Prozent liegt. Für 2025 soll es keine rückwirkende Lösung geben.

Warum Kommunen und Krankenkassen weiter streiten

Der Konflikt dreht sich um eine scheinbar einfache Frage: Wer zahlt, wenn der Rettungsdienst ausrückt, aber kein Transport ins Krankenhaus erfolgt? Die Krankenkassen verweisen auf das Bundesrecht und argumentieren, ihre Leistungspflicht sei grundsätzlich an eine Fahrt ins Krankenhaus gebunden. Die Kommunen halten dagegen, dass auch Einsätze ohne Transport Teil einer funktionierenden Notfallversorgung sind. Denn beim Notruf ist oft noch nicht klar, ob ein Transport notwendig wird. Trotzdem müssen Leitstellen, Personal und Fahrzeuge jederzeit bereitstehen. Deshalb sind Fehlfahrten im Rettungsdienst NRW für kommunale Haushalte so brisant. Das Rettungsgesetz NRW erlaubt zwar, Fehleinsätze in Gebührensatzungen als ansatzfähige Kosten aufzunehmen. Direkte Kostenforderungen an einzelne Betroffene sind bei notwendigen Einsätzen ohne Transport aber nur bei missbräuchlichem Verhalten möglich.

Rettungsdienst Münster: Die Satzung zeigt den Kern des Problems

Für Münster ist die Debatte konkret, weil die Stadt als kreisfreie Kommune selbst Trägerin des Rettungsdienstes ist. Die Gebührensatzung nennt klare Beträge. Ein Rettungswagen innerhalb des Stadtgebiets kostet nach Tarif 833 Euro, ein Notarzteinsatzfahrzeug samt Notärztin oder Notarzt 890 Euro und ein Krankentransportwagen 287 Euro. Entscheidend ist jedoch die Regelung für Einsätze ohne Transport. Wenn der Rettungsdienst notwendig alarmiert wurde, ohne dass anschließend eine Beförderung stattfindet, erhebt Münster nur dann Gebühren, wenn der Einsatz auf missbräuchlichem Verhalten beruht. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Eine notwendige Alarmierung wird nicht automatisch zur Rechnung. Für die Stadt bleibt aber die Frage, wie solche Einsätze refinanziert werden.

Kreis Steinfurt Rettungsdienst steht besonders im Fokus

Noch deutlicher wird die Brisanz im Kreis Steinfurt. Die Kreisverwaltung hatte im April wegen einer massiven Finanzierungslücke im Rettungsdienst eine Haushaltssperre verhängt. Nach Angaben des Kreises wollten die Krankenkassen ab dem 16. April nur noch Festbeträge erstatten, die mehr als 70 Prozent unter den tatsächlichen Kosten der Rettungsdiensteinsätze liegen. Der Kreis bezifferte die mögliche Lücke bei den für 2026 eingeplanten Rettungsdienstgebührenerträgen auf bis zu 50 Millionen Euro. Zugleich kündigte der Kreis an, Rettungsdiensteinsätze künftig direkt den Patientinnen und Patienten in Rechnung zu stellen. Die geltenden Tarife zeigen die Dimension: 1.173 Euro für einen Rettungswagen, 1.068 Euro für ein Notarzteinsatzfahrzeug und 814 Euro für einen Krankentransportwagen.

Aktuell wurden in Steinfurt offenbar noch keine Bescheide verschickt

Wichtig ist allerdings der aktuelle Stand. Nach einem Bericht von Radio RST hat der Kreis Steinfurt auf Anfrage bestätigt, dass bis zum 9. Juni noch keine Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze verschickt wurden. Der Kreis setzt demnach weiter auf Gespräche mit Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden und Krankenkassen. Damit bleibt die angekündigte direkte Abrechnung zwar ein politisch und finanziell heikler Punkt, sie ist nach dem aktuell öffentlich bekannten Stand aber noch nicht praktisch umgesetzt worden. Gerade deshalb könnte Laumanns Kompromiss für Steinfurt kurzfristig besonders wichtig sein. Wenn die Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten übernehmen, könnte das den unmittelbaren Druck auf Gebührenbescheide mindern. Ob das reicht, ist offen.

Warum Münster und Steinfurt unterschiedlich betroffen sind

Münster und Steinfurt zeigen zwei Seiten desselben Problems. Münster regelt in seiner Satzung klar, dass bei notwendigen Einsätzen ohne Transport nur bei Missbrauch Gebühren erhoben werden. Gleichzeitig entstehen auch dort Kosten, die im Rettungsdienstsystem aufgefangen werden müssen. Steinfurt steht dagegen schon seit April öffentlich unter erheblichem Finanzdruck und hatte direkte Rechnungen an Patientinnen und Patienten angekündigt. Hinzu kommt, dass der Kreis den Rettungsdienst über mehrere Standorte organisiert. Rettungswachen gibt es unter anderem in Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine und Steinfurt. Damit betrifft die Finanzierungsfrage nicht nur die Kreisverwaltung, sondern ein ganzes Netz der Notfallversorgung im Münsterland.

Schon im Mai war die Finanzierung ungeklärt

ms-aktuell.de hatte bereits im Mai über die ungeklärte Finanzierung berichtet: Fehlfahrten im Rettungsdienst NRW: Kommunen warten weiter auf klare Finanzierung. Damals ging es um eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage. Daraus wurde deutlich, dass innerhalb der Landesregierung noch keine abgeschlossene Position vorlag. Der neue Vorschlag aus Düsseldorf bringt nun Bewegung in den Streit. Er bleibt aber eine Übergangslösung. Denn jede betroffene Kommune muss prüfen, ob sie den Musterbeschluss übernimmt. Außerdem hängt die dauerhafte Klärung weiter an einer Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene.

Notruf 112 soll weiter ohne Zögern gewählt werden

Bei aller Debatte um Rettungsdienstkosten NRW bleibt eine Botschaft zentral: Wer in einer medizinischen Notlage Hilfe braucht, soll weiterhin ohne Zögern die 112 wählen. Der Kreis Steinfurt hatte trotz Haushaltssperre ausdrücklich betont, dass die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes gewährleistet sei. Auch politisch ist genau das der sensible Punkt. Wenn Menschen aus Angst vor hohen Rechnungen zu spät Hilfe rufen, würde der Streit um Kommunen und Krankenkassen NRW direkt die Sicherheit der Bevölkerung treffen. Laumanns Vorschlag soll deshalb vor allem Zeit kaufen. Ob er die Finanzierung bis Ende 2026 ausreichend stabilisiert, muss sich erst zeigen.

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