
Münster. Erst Ende August wurden die neuen Brücken an der „Spinne“ für den Verkehr freigegeben. Nun müssen Autofahrer am Autobahnkreuz Münster-Süd erneut mit einer Einschränkung rechnen. Am Wochenende wird die Rampe zur B51 für 24 Stunden vollständig gesperrt. Grund sind planmäßige Restarbeiten nach dem Brückenneubau.
Die Sperrung am Kreuz Münster-Süd beginnt am Samstag, 5. September 2026, um 18 Uhr und dauert bis Sonntag, 6. September, ebenfalls 18 Uhr. Betroffen ist die Rampe vom Autobahnkreuz Münster-Süd auf die B51-Umgehungsstraße in Fahrtrichtung Warendorf. Der gesperrte Abschnitt ist rund 430 Meter lang.
Die Gegenrichtung bleibt befahrbar. Wer von der B51 in Richtung Autobahnkreuz Münster-Süd fährt, kann die Verbindung weiterhin nutzen.
Hintergrund der Sperrung sind Arbeiten am Fahrbahnübergang zur Brücke sowie die endgültigen Fahrbahnmarkierungen. Die erneute Sperrung bedeutet damit nicht, dass Probleme mit den neuen Bauwerken aufgetreten sind.
Die beiden B51-Brücken an der „Spinne“ waren erst am 26. August offiziell für den Verkehr freigegeben worden. Seitdem kann der Verkehr dort wieder zweispurig fließen. Vollständig abgeschlossen ist das Projekt allerdings noch nicht.
Bis Ende Oktober 2026 sollen weitere Arbeiten unterhalb der Brücken und bis in den Kreuzungsbereich der Weseler Straße laufen. Die Sperrung am Kreuz Münster-Süd am kommenden Wochenende gehört damit zur Endphase des Großprojekts.
Bei dem Umbau wurden zwei Brücken an den Verbindungen zwischen B51, Weseler Straße und Autobahnkreuz Münster-Süd ersetzt. Rund 57.000 Fahrzeuge passieren den Bereich täglich. Über viele Jahre galt die „Spinne“ wegen der einspurigen Verkehrsführung als wichtiger Engpass im südlichen Münster.
Der Bund investiert rund 37 Millionen Euro in die beiden Bauwerke. Das Projekt wurde in etwa zweieinhalb Jahren umgesetzt und damit deutlich schneller als zunächst vorgesehen. Möglich machte das unter anderem eine Expressbauweise mit vorgefertigten Bauteilen.
Für Autofahrer bringt das kommende Wochenende dennoch noch einmal Einschränkungen. Nach bisherigem Stand handelt es sich dabei ausschließlich um planmäßige Arbeiten zum Abschluss des Brückenprojekts.
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