
Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Ratsherrn Olaf Bloch beendet. Die Behörde sieht nach Prüfung keinen hinreichenden Tatverdacht und hat das Verfahren deshalb beendet.
Hintergrund: Flyer-Entnahme im Kommunalwahlkampf
Der Fall geht auf einen Vorfall im Kommunalwahlkampf zurück. Nach früherer Berichterstattung hatte Olaf Bloch im Stadtteil Kinderhaus mehrere Flyer der Grünen aus Briefkästen entnommen und dort seine eigenen Wahlkampfunterlagen eingelegt. Eine private Kamera zeichnete Teile des Vorgangs auf. Bloch räumte die Handlungen ein, entschuldigte sich öffentlich und spendete als Geste der Wiedergutmachung an eine soziale Einrichtung.
Der Vorfall führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, da verschiedene strafrechtliche Tatbestände denkbar waren. Mit der nun bestätigten Einstellung sieht die Staatsanwaltschaft jedoch keinen Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten.
Während die juristische Bewertung nun eindeutig ist, bleibt die interne Diskussion in der CDU Münster bestehen. In der Fraktion war der Vorfall im Herbst intensiv diskutiert worden. Bloch war vorübergehend nicht an Ausschussbesetzungen beteiligt worden, bis der Ausgang des Ermittlungsverfahrens feststand.
Ob die Fraktion die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zum Anlass nimmt, über seine Position erneut zu beraten, ist offen. Klar ist jedoch: Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft sieht keinen Tatverdacht.