
Münster. Der politische Vorstoß für Mindestpreise für Mietwagen in Münster erhält vorerst keine Unterstützung durch die Stadtverwaltung. Verbindliche Preisuntergrenzen für Fahrten über Vermittlungsplattformen wie Uber und Bolt hält sie derzeit für rechtlich nicht ausreichend begründet. Stattdessen sollen neue Taxitarife und strengere Kontrollen den Wettbewerb verändern. Das geht aus einer Beschlussvorlage vom 21. Oktober 2026 hervor, über die der Rat am 9. Dezember entscheiden soll.
Grüne, SPD, Volt und Linke hatten im Juni beantragt, Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen einzuführen. Damit wollten die Fraktionen verhindern, dass klassische Taxiunternehmen durch günstigere Angebote unter Druck geraten.
Die Verwaltung kommt nach Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation allerdings zu einem anderen Ergebnis. Zwar berichten Münsteraner Taxiunternehmen von Wettbewerbsnachteilen. Eine konkrete Gefährdung des örtlichen Taxigewerbes durch Mietwagenanbieter lasse sich bislang jedoch nicht nachweisen.
Aktuell sind in Münster 215 Taxis und 177 Mietwagen konzessioniert. Weitere 18 Taxikonzessionen befinden sich in der Prüfung. Einen erheblichen Rückgang der Taxikonzessionen oder einen deutlichen Anstieg der zugelassenen Mietwagen sieht die Verwaltung bisher nicht.
Für die Einführung verbindlicher Mindestpreise müsste die Stadt nachweisen können, dass öffentliche Verkehrsinteressen gefährdet sind oder eine entsprechende Belastung konkret bevorsteht. Ohne eine solche Grundlage wäre eine Preisuntergrenze nach Einschätzung der Verwaltung rechtlich angreifbar.
Statt Mietwagenunternehmen feste Mindestpreise vorzuschreiben, will die Verwaltung zunächst die Wettbewerbsbedingungen für Taxis verbessern. Bislang dürfen Taxiunternehmen bei innerstädtischen Fahrten nicht vom vorgeschriebenen Tarif abweichen.
Künftig könnten Fahrgäste bereits bei der Buchung einen verbindlichen Fahrpreis vereinbaren. Diskutiert werden unter anderem Festpreise, unterschiedliche Kilometerpreise und ein sogenannter Tarifkorridor. Innerhalb eines solchen Rahmens könnten Taxiunternehmen ihre Preise flexibler gestalten.
Die Verwaltung steht hierzu bereits mit den beiden Münsteraner Taxizentralen im Austausch. Ein konkreter Vorschlag zur Änderung der Taxitarife soll voraussichtlich im ersten Quartal 2027 vorgelegt werden.
Zudem will die Stadt Mietwagenunternehmen stärker kontrollieren. Neue Genehmigungsanträge werden bereits seit dem Frühsommer 2026 intensiver geprüft. Weitere Schwerpunkte sind die tatsächlichen Betriebssitze und die Einhaltung der Rückkehrpflicht. Mietwagen dürfen sich grundsätzlich nicht ohne entsprechenden Auftrag wie Taxis für neue Fahrgäste bereithalten.
Vollständig ausgeschlossen sind Mindestpreise für Mietwagen damit nicht. Die Verwaltung prüft, ob für 2028 insgesamt 110.000 Euro bereitgestellt werden können, um den Münsteraner Taxi- und Mietwagenmarkt umfassend untersuchen zu lassen.
Ein solches Gutachten soll klären, ob das Taxigewerbe tatsächlich gefährdet ist und ob verbindliche Mindestpreise erforderlich wären. Nach dem bisherigen Zeitplan wäre mit Ergebnissen und deren Umsetzung frühestens 2030 zu rechnen.
Zunächst steht jedoch die politische Entscheidung an. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den ursprünglichen Antrag der vier Fraktionen mit den vorgeschlagenen Alternativmaßnahmen als erledigt zu betrachten. Ob der Rat diesem Kurs folgt, ist noch offen.
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