
Münster. Noch vor gut einem Jahr beteiligte sich Münster nicht am NRW-Modell MISSIMO gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch. Jetzt zeichnet sich ein Kurswechsel ab: Die Stadtverwaltung schlägt vor, gemeinsam mit Familienkasse und Polizei erstmals einen vollständigen MISSIMO-Durchlauf in Münster durchzuführen. Dabei sollen Hinweise verschiedener Behörden zusammengeführt, mögliche unberechtigte Kindergeldzahlungen überprüft und Verdachtsfälle gegebenenfalls vor Ort kontrolliert werden. Wie viele relevante Fälle es in Münster tatsächlich gibt, ist bislang offen – genau das soll der erste Durchgang klären. Der Rat soll am 7. Oktober 2026 entscheiden.
Die neue Vorlage ist bemerkenswert, weil die Ausgangslage vor einem Jahr noch eine andere war. ms-aktuell.de berichtete am 14. Juni 2025, dass Münster sich nicht an MISSIMO beteiligte. Damals wurden fehlende Auffälligkeiten wie in besonders betroffenen Ruhrgebietsstädten und der erhebliche organisatorische Aufwand als Gründe für die Zurückhaltung der Stadt dargestellt.
Nur drei Tage später, am 17. Juni 2025, beantragte die CDU-Ratsfraktion die Teilnahme Münsters am Projekt. Sie forderte außerdem verwaltungsübergreifende Kontrollmaßnahmen unter Beteiligung des Kommunalen Ordnungsdienstes. Die nun vorgelegte Beschlussvorlage greift diesen Antrag ausdrücklich auf. Allerdings soll MISSIMO zunächst nicht dauerhaft eingeführt werden. Geplant ist ein Testlauf, nach dem die Verwaltung Ergebnisse, Arbeitsaufwand und möglichen zusätzlichen Personalbedarf bewerten will.
MISSIMO setzt auf Informationen, die bei verschiedenen städtischen Stellen ohnehin entstehen. Hinweise können beispielsweise vorliegen, wenn Familien mit Kindern unbekannt verzogen sind, eine Ausreise festgestellt wurde, ohne dass eine Abmeldung erfolgt ist, oder Kinder von einer Schule abgemeldet wurden und ihr weiterer Aufenthaltsort unklar bleibt. Auch zurückgesandte Behördenpost, versäumte Schuleingangsuntersuchungen oder wiederholt nicht wahrgenommene Pflichttermine beim Jobcenter können relevant sein.
Beteiligt wären unter anderem der Bürger- und Ratsservice, das Amt für Migration und Integration, Schulen, Jugendamt, Sozialamt, Gesundheits- und Veterinärsamt sowie das Jobcenter. Die bloße Existenz eines solchen Hinweises bedeutet dabei noch keinen nachgewiesenen Missbrauch. MISSIMO soll vielmehr Informationen bündeln, aus denen die zuständige Familienkasse anschließend konkrete Verdachtsfälle herausfiltern kann. Das Modell des Landes zielt insbesondere darauf, Indikatoren für ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen zu erkennen.
Der geplante Ablauf ist klar geregelt. Zunächst werden relevante kommunale Informationen auf Grundlage der Abgabenordnung an die Familienkasse weitergegeben. Dort wird geprüft, ob für möglicherweise nicht mehr anwesende Personen beziehungsweise deren Kinder weiterhin Kindergeld gezahlt wird. Entsteht daraus ein konkreter Verdachtsfall, kann die Familienkasse die Polizei im Wege der Amtshilfe einschalten.
Die Polizei soll dann an den betreffenden Adressen kontrollieren, ob die Leistungsempfänger tatsächlich dort leben. Bei laufendem Grundsicherungsbezug können Ermittlungsdienste des Jobcenters unterstützen, in anderen Fällen der Kommunale Ordnungsdienst. Die Ergebnisse gehen anschließend zurück an die Familienkasse. Sie entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob Ansprüche weiterbestehen, Zahlungen eingestellt werden oder weitere Schritte notwendig sind. Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat, kann der Fall an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Bei dem Verfahren geht es nicht ausschließlich um Kindergeld. Der Datenabgleich kann nach Darstellung der Stadt zugleich andere Probleme sichtbar machen. Dazu gehören ein nicht mehr aktuelles Melderegister, mögliche Verstöße gegen die Schulpflicht, bislang unbekannte Problemimmobilien oder Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls. Die zuständigen Fachämter müssten solchen Erkenntnissen anschließend jeweils in eigener Verantwortung nachgehen.
Die Verwaltung betont zugleich ausdrücklich, dass MISSIMO nicht dazu dienen soll, Familien rechtmäßige Ansprüche zu entziehen. Das Modell richtet sich gegen organisierte Strukturen, die Menschen in schwierigen Lebenslagen ausnutzen und Sozialleistungen missbräuchlich abschöpfen. Das Landeskriminalamt entwickelte den Ansatz aus einem 2018 begonnenen Analyseprojekt zum organisierten Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit Problemimmobilien. Der Schwerpunkt liegt bis heute auf der Verhinderung ungerechtfertigter Kindergeldzahlungen und einem rechtssicheren Austausch zwischen Kommunen, Familienkasse, Polizei, Jobcenter und gegebenenfalls Staatsanwaltschaft.
Der jetzige Vorschlag kommt nicht ohne Vorarbeit. Nach Angaben der Verwaltung hat das Jobcenter in den vergangenen Monaten an Netzwerktreffen teilgenommen und Erfahrungen anderer Kommunen ausgewertet. Außerdem wurden Familienkasse, Landeskriminalamt und Polizei Münster einbezogen. Innerhalb der Stadt wurde eine Arbeitsgruppe mit den betroffenen Ämtern und externen Partnern eingerichtet.
Für den ersten MISSIMO-Durchlauf sollen noch keine zusätzlichen Stellen notwendig sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Test mit vorhandenen Ressourcen bewältigt werden kann. Sollte Münster das Verfahren anschließend dauerhaft fortführen, könnte sich das ändern. Dann wäre eine koordinierende Stelle erforderlich und möglicherweise müssten zusätzliche Stellenanteile bereitgestellt werden. Die zentrale Koordination soll beim Amt für Bürger- und Ratsservice liegen, das künftig als Schnittstelle zu Familienkasse und Polizei fungiert.
Bevor der Rat entscheidet, durchläuft die Vorlage eine ungewöhnlich breite Beratungsfolge. Ab dem 16. September beschäftigen sich unter anderem die Ausschüsse für Soziales, Schule, Kinder und Jugendliche, Sicherheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration mit dem Vorhaben. Am 7. Oktober ist zunächst die Vorberatung im Hauptausschuss vorgesehen, anschließend soll der Rat die Entscheidung treffen.






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