
Greven. Am Flughafen Münster/Osnabrück hat die Bundespolizei am Mittwochabend einen 40-jährigen Mann aus Lüdinghausen festgenommen. Wie die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin mitteilt, wurde der Mann bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach Antalya überprüft.
Die Kontrolle am Flughafen Münster/Osnabrück führte laut Bundespolizei zu einem Treffer im Fahndungssystem. Ein Beamter stellte demnach fest, dass gegen den deutschen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorlag. Der 40-Jährige wollte am Mittwochabend, 24. Juni 2026, nach Antalya ausreisen. Noch vor dem Abflug endete die Reise jedoch bei der Grenzkontrolle.
Die Festnahme am Flughafen FMO zeigt, dass bei Ausreisekontrollen auch offene Fahndungsausschreibungen auffallen können. Grundlage der Maßnahme war nach Angaben der Behörde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster. Weitere Angaben zum Verhalten des Mannes bei der Kontrolle machte die Bundespolizei in ihrer Mitteilung nicht.
Hintergrund des Haftbefehls ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt aus dem März 2022. Der Mann war damals wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Die Strafe lag laut Mitteilung bei drei Monaten Freiheitsstrafe, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Weil der 40-Jährige gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde die Bewährung später widerrufen. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Münster einen Haftbefehl aus. Nach der Festnahme brachte die Bundespolizei Greven den Lüdinghausener in eine Justizvollzugsanstalt. Damit ist die aktuelle Polizeimeldung Greven vor allem ein Fall der Haftvollstreckung. Sie betrifft keinen neuen Tatvorwurf am Flughafen.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Mitteilung vom 25. Juni 2026.
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