Solingen-Anschlag: Spur führt zu Unterkunft in Münster

Tod in Polizeizelle Münster: Ein 41-Jähriger stirbt nach seiner Festnahme im Gewahrsam. Die Todesursache ist offen, Bielefeld ermittelt.
Foto: Ron Lach

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Der Solingen-Anschlag vom 23. August 2024 hat in der weiteren Aufarbeitung einen Münster-Bezug bekommen. Nach Unterlagen für den Untersuchungsausschuss im NRW-Landtag war eine wichtige Kontaktperson des Attentäters Issa al Hasan in einer Unterkunft in Münster untergebracht. Der inzwischen 27-jährige Syrer wurde knapp vier Monate nach dem Anschlag nach Bulgarien abgeschoben.

Wichtig ist die genaue Einordnung: Nach den bislang öffentlich bekannten Informationen handelt es sich nicht um den Attentäter selbst, sondern um eine Kontaktperson aus dessen Umfeld. Eine unmittelbare Tatbeteiligung des Mannes aus Münster ist öffentlich nicht belegt.

Kontaktperson verließ Unterkunft vor dem Anschlag

Nach den vorliegenden Angaben lebte der Mann in einer Unterkunft in Münster. Er soll diese Unterkunft drei Tage vor dem Anschlag verlassen haben und erst am Tag nach der Tat zurückgekehrt sein. Dieser zeitliche Ablauf ist für die parlamentarische Aufarbeitung besonders relevant.

Beim Anschlag auf das Solinger Stadtfest wurden am 23. August 2024 drei Menschen getötet, weitere wurden verletzt. Der neue Münster-Bezug wirft nun Fragen danach auf, welche Informationen den Behörden über die Kontaktperson vorlagen und wie diese bewertet wurden.

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Polizei drängte auf schnelle Abschiebung

Anfang November 2024 wandte sich die Polizei an die zuständigen Ausländerbehörden. Wegen sicherheitsrelevanter Bedenken sprach sie sich für eine schnelle Abschiebung aus. Diese erfolgte am 12. Dezember 2024 nach Bulgarien.

Damit rückt erneut die Dublin-Thematik in den Fokus. Bereits beim Täter Issa al Hasan war eine Rückführung nach Bulgarien vorgesehen. Ein Versuch scheiterte, ein weiterer wurde vor dem Anschlag nicht unternommen.

Ermittlungen gegen mögliche Unterstützer laufen weiter

Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen drei mutmaßliche Unterstützer des Attentäters. Ihre Identitäten wurden öffentlich nicht genannt. Nach einem ZDF-Bericht soll al Hasan Kontakte aus diesem Umfeld wenige Wochen vor der Tat über Telegram-Gruppenchats kennengelernt haben.

Dort soll auch das Solinger Stadtfest als Anschlagsort Thema gewesen sein. Ob die nach Bulgarien abgeschobene Kontaktperson aus Münster zu diesem Unterstützerkreis gehört, ist öffentlich bislang nicht belastbar belegt.

Täter rechtskräftig verurteilt

Issa al Hasan gestand die Tat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn am 10. September 2025 zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im Mai 2026. Die politische und strafrechtliche Aufarbeitung möglicher Kontakte und behördlicher Entscheidungen ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen.

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