380-kV-Leitung in Everswinkel: Amprion darf private Flächen betreten

380-kV-Leitung in Everswinkel: Amprion darf private Flächen betreten
Symboloto: Caroline Muffert

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Kreis Warendorf. Für die geplante 380-kV-Leitung Westerkappeln-Gersteinwerk dürfen Mitarbeitende oder Beauftragte des Netzbetreibers Amprion ab Montag, 8. Juni, private Grundstücke in Everswinkel betreten. Betroffen sind nach Angaben der Bezirksregierung Münster 17 Flurstücke im Ortsteil Alverskirchen. Die Regelung gilt für Vorarbeiten, nicht für den Bau der Leitung.

Amprion Everswinkel: 17 Flurstücke in Alverskirchen betroffen

Die Bezirksregierung Münster hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Duldung verpflichtet werden. Grundlage ist ein Antrag der Amprion GmbH. Der Netzbetreiber hatte demnach erneut Duldungsverfügungen beantragt, um private Grundstücke für Untersuchungen im Zusammenhang mit der geplanten Höchstspannungsleitung betreten zu dürfen.

Die Verfügung betrifft ausschließlich Flurstücke in der Gemeinde Everswinkel im Kreis Warendorf. Alle genannten Flächen liegen im Ortsteil Alverskirchen. Die Duldungsanordnung beginnt am 8. Juni 2026 und gilt für 13 Monate. In dieser Zeit dürfen die Grundstücke für bestimmte Kartierungen betreten werden, auch wenn Eigentümer dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Nach Angaben der Bezirksregierung Münster besteht für solche Vorarbeiten eine gesetzliche Duldungspflicht. Deshalb wurde entsprechend des Antrags eine Allgemeinverfügung erlassen. Für Betroffene ist vor allem wichtig, dass es sich noch nicht um eine endgültige Entscheidung über die spätere Stromtrasse handelt. Die Arbeiten dienen der Vorbereitung und Datenerhebung für das weitere Verfahren.

Höchstspannungsleitung Kreis Warendorf: Welche Untersuchungen erlaubt sind

Die erlaubten Vorarbeiten umfassen verschiedene Kartierungen auf den betroffenen Grundstücken. Dazu gehören unter anderem die Ermittlung von Probeflächen, die Biotoptypkartierung sowie Untersuchungen zu Brut- und Rastvögeln. Außerdem dürfen Horste und Höhlenbäume erfasst werden. Auch Fledermäuse, Amphibien, Haselmäuse, Reptilien, Schmetterlinge, Libellen und Käfer können im Rahmen der Kartierungen untersucht werden.

Solche Erhebungen sind bei großen Leitungsprojekten wichtig, weil mögliche Auswirkungen auf Natur, Tiere und Lebensräume geprüft werden müssen. Deshalb finden sie vor einer abschließenden Genehmigungsentscheidung statt. Die geplante Leitung Westerkappeln-Gersteinwerk ist im Bundesbedarfsplan vorgesehen. Amprion ist nach Angaben der Bezirksregierung verpflichtet, die entsprechenden Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt durchzuführen.

Die genauen Angaben zu den betroffenen Flurstücken werden am 5. Juni 2026 im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht. Zusätzlich soll die vollständige Duldungsverfügung mit Karte vom 5. bis einschließlich 19. Juni 2026 auf der Internetseite der Bezirksregierung abrufbar sein. Damit können Eigentümer und weitere Nutzungsberechtigte prüfen, ob ihre Flächen betroffen sind.

Bezirksregierung Münster entscheidet später über den Trassenverlauf

Die aktuelle Duldungsverfügung bedeutet nicht, dass der endgültige Verlauf der 380-kV-Leitung Everswinkel bereits feststeht. Nach Angaben der Bezirksregierung Münster wird die abschließende Entscheidung erst in einem Planfeststellungsverfahren getroffen. Dieses Verfahren ist für große Infrastrukturprojekte zentral, weil dort die konkrete Planung geprüft und abgewogen wird.

Planfeststellungsbehörde wird die Bezirksregierung Münster sein. Den entsprechenden Antrag muss Amprion jedoch noch stellen. Nach früheren Angaben des Unternehmens könnte dies im Jahr 2027 erfolgen. Erst dann wird das Vorhaben einschließlich des konkreten Trassenverlaufs formal geprüft. Die jetzt erlaubten Kartierungen schaffen dafür eine fachliche Grundlage.

Für Everswinkel und den Ortsteil Alverskirchen ist die Verfügung dennoch relevant, weil Eigentümer betroffener Flächen ab dem 8. Juni Betretungen für die genannten Untersuchungen dulden müssen. Zugleich macht die Bezirksregierung deutlich, dass es sich um Vorarbeiten handelt. Ob, wo und in welcher konkreten Form die Höchstspannungsleitung im Kreis Warendorf später gebaut wird, bleibt damit weiterhin Teil des kommenden Verfahrens.

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