Geflügelpest breitet sich in NRW aus: Erste Betriebe betroffen, Wildvögel infiziert

In NRW häufen sich Fälle der Vogelgrippe. Mehrere Kreise melden tote Wildvögel und betroffene Geflügelbetriebe. Was Halter jetzt wissen müssen.
Symbolbild: Slimguy, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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NRW. Die Geflügelpest hat Nordrhein-Westfalen erneut erreicht. Nach Angaben mehrerer Veterinärämter wurden in den vergangenen Tagen gleich mehrere Ausbrüche des hochansteckenden Virus bestätigt. Besonders betroffen sind der Kreis Kleve am Niederrhein, der Kreis Paderborn sowie die Stadt Essen.

In einem Putenbetrieb im Kreis Kleve wurde das Virus amtlich nachgewiesen. Rund 19.000 Tiere mussten gekeult werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Das Veterinäramt richtete eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern ein. In diesen Bereichen gilt ab sofort eine Aufstallpflicht für Geflügel sowie ein Verbot, Tiere, Eier oder Mist aus den Höfen zu verbringen.

Auch im Kreis Paderborn war Anfang Oktober ein größerer Bestand betroffen. Dort mussten über 10.000 Tiere getötet werden. Zwar wurde die Schutzzone inzwischen aufgehoben, doch die Region bleibt weiterhin als Überwachungsgebiet ausgewiesen.

Zudem meldete die Stadt Essen einen bestätigten Fall bei einer toten Kanadagans. Noch ist unklar, ob es sich dabei um den hochpathogenen Subtyp H5N1 handelt, der besonders gefährlich für Hausgeflügel ist.

Verdachtsfälle und wachsende Risiken im Münsterland

Auch im weiteren Münsterland wächst die Sorge vor neuen Fällen. Im Kreis Soest wird derzeit ein toter Kranich auf das Virus untersucht. Die Behörden gehen davon aus, dass mit Beginn des Herbstzugs zahlreiche Wildvögel das Virus einschleppen könnten.

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Laut Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gilt das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände bundesweit als hoch. Grund sind die großen Rastbewegungen von Wildgänsen, Enten und Kranichen entlang der Zugrouten, die auch durch Westfalen führen.

Für Münster und die umliegenden Kreise bedeutet das: Auch wenn bislang kein bestätigter Fall vorliegt, sollten Geflügelhalter ihre Tiere unverzüglich schützen. Besonders in Regionen mit vielen Feuchtgebieten – etwa rund um den Aasee, den Emssee oder die Rieselfelder – ist erhöhte Wachsamkeit geboten.

Aufstallpflicht und Hygieneregeln für Halter

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium ruft alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – auf, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehört:

  • Geflügel muss in geschlossenen oder überdachten Ställen gehalten werden.

  • Futter und Tränken sind so zu sichern, dass sie für Wildvögel unzugänglich bleiben.

  • Schuhe, Kleidung und Gerätschaften, die in den Stall gelangen, sind zu reinigen und zu desinfizieren.

  • Jeder Verdachtsfall oder plötzliche Tierverlust muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

In den ausgewiesenen Sperrzonen gilt zusätzlich ein Verbringungsverbot für Tiere, Eier und tierische Nebenprodukte. Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen sind bis auf Weiteres untersagt.

Verhalten im öffentlichen Raum: Vögel nicht anfassen

In Essen, aber auch in vielen anderen Kommunen, werden derzeit tote Wildvögel eingesammelt und untersucht. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Tiere anzufassen und Funde direkt dem Veterinäramt oder der Feuerwehr zu melden. Besonders an Gewässern sollten Hunde angeleint und Fütterungen unterlassen werden, um keine weiteren Kontakte zwischen Mensch, Tier und Virus zu ermöglichen.

Nach Angaben des FLI besteht für Menschen kein relevantes Risiko, solange der Kontakt zu erkranktem Geflügel oder Wildvögeln vermieden wird. Auch der Verzehr von gegartem Geflügel oder Eiern gilt als unbedenklich.

Ausblick: Gefahr bleibt über den Winter bestehen

Mit Blick auf die kommenden Monate rechnen Fachleute damit, dass die Zahl der Nachweise weiter zunimmt. Die Zugvögel, die derzeit in NRW rasten oder überwintern, könnten das Virus leicht zwischen Beständen und Regionen übertragen.

Die Behörden appellieren daher an alle Tierhalter im Münsterland, jetzt Vorsorge zu treffen, um späteren Schaden zu vermeiden. Wer Hygiene- und Meldevorgaben frühzeitig umsetzt, kann im Ernstfall dazu beitragen, dass es nicht erneut zu flächendeckenden Keulungen kommt.

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