Hauptverfahren für Caritas Bocholt gestartet: Betrieb läuft weiter

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Foto: Edward Lich

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Bocholt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Caritasverband für das Dekanat Bocholt e. V. ist nun offiziell eröffnet. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, hat das Amtsgericht Münster das Hauptverfahren zum Monatsbeginn freigegeben und die Eigenverwaltung bestätigt. Damit bleibt der Verband weiterhin selbst handlungsfähig, steht jedoch unter gerichtlicher Aufsicht.

Bereits im November 2025 war ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens beginnt nun die entscheidende Phase der Sanierung.

Eigenverwaltung bestätigt – Ziel ist Fortführung

In der Eigenverwaltung führt der Träger die Geschäfte grundsätzlich selbst weiter. Eine gerichtlich bestellte Sachwalterin überwacht dabei die wirtschaftlichen Schritte. Als Generalbevollmächtigter begleitet der Sanierungsexperte Markus Freitag von AndresPartner das Verfahren. Zur Sachwalterin wurde Dr. Ria Brüninghoff von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Nach Angaben des Verbandes soll der laufende Betrieb uneingeschränkt fortgeführt werden. Ziel ist eine Insolvenzplanlösung, die die Einrichtungen langfristig stabilisiert.

Einrichtungen und Betriebe arbeiten regulär weiter

Von besonderem Interesse in der Region ist die Frage, welche Betriebe konkret betroffen sind. Zum Caritasverband gehören neben sozialen Einrichtungen auch wirtschaftlich tätige Bereiche wie Büngern Technik. In diesem Zusammenhang wird auch der Standort Fagus in Borken genannt.

Nach übereinstimmenden Berichten soll auch dort der Betrieb weiterlaufen. Einschränkungen im Tagesgeschäft sind demnach nicht angekündigt. Löhne und Gehälter würden nach Ende der Insolvenzgeldphase wieder regulär durch den Träger gezahlt.

Hintergrund der finanziellen Schieflage

Als Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme werden gestiegene Tarifabschlüsse sowie stark erhöhte Energie-, Lebensmittel- und Dienstleistungskosten genannt. Diese Mehrbelastungen hätten nicht vollständig kompensiert werden können.

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Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens beginnt nun die Phase, in der ein tragfähiges Sanierungskonzept ausgearbeitet und den Gläubigern vorgelegt werden muss. Für die Mitarbeitenden und die betreuten Menschen bedeutet die aktuelle Entscheidung zunächst Stabilität, da der Geschäftsbetrieb fortgesetzt wird.

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