
Greven. Aus dem geplanten Hotel am Völkerballkreisel wird nichts. Wie die Stadtverwaltung am Mittwochabend, 4. November 2026, im Grevener Stadtrat mitteilte, wird das seit 2023 geplante Vorhaben an der Königstraße nicht weiterverfolgt. Zuvor habe es Gespräche zwischen Bürgermeister Dietrich Aden, der Verwaltung und den Projektbeteiligten gegeben. Dabei sei deutlich geworden, dass die wirtschaftlichen Bedingungen auf dem Hotelmarkt derzeit gegen eine Umsetzung sprechen. Schließlich habe man sich gemeinsam darauf verständigt, das Projekt zu beenden.
Die Pläne waren im Juni 2023 öffentlich vorgestellt worden. Am Völkerballkreisel sollte ein Vier-Sterne-Superior-Hotel mit 96 Zimmern, einem Restaurant und einer Verbindung zum bestehenden Parkdeck entstehen. Vorgesehen waren vier Geschosse, begrünte Dachflächen und eine Photovoltaikanlage. An dem Projekt waren das Bauunternehmen G. Büter, Hackmann Hotels und das Architekturbüro SchröderWenning beteiligt.
Die Erwartungen waren damals hoch. Die Lage zwischen Münster und dem Flughafen Münster/Osnabrück, die Nähe zum Emsradweg und die gute Verkehrsanbindung galten als Standortvorteile. In der damaligen Projektvorlage wurde zudem auf einen zusätzlichen Bedarf an Hotelkapazitäten in der Region verwiesen. Das Hotel sollte nicht nur Übernachtungsgäste anziehen, sondern auch den Eingangsbereich zur Grevener Innenstadt aufwerten.
Drei Jahre später fällt die wirtschaftliche Bewertung offenbar anders aus. Nach den Angaben aus der Ratssitzung verständigten sich die Beteiligten darauf, die Hotelpläne angesichts der schwierigen Marktlage nicht weiterzuverfolgen. Welche konkreten wirtschaftlichen Faktoren dafür ausschlaggebend waren und welche Planungskosten bereits entstanden sind, wurde bislang nicht näher erläutert.
Für das Hotel hatte die Stadt 2023 eigens das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43.45 „Hotel an der Königstraße“ eingeleitet. Damit sollten die baurechtlichen Voraussetzungen für das Projekt geschaffen werden. Mit dem Aus des Hotels entfällt nun der ursprüngliche Anlass für dieses Verfahren.
Was auf dem Grundstück künftig entstehen könnte, ist derzeit unklar. Die Aufgabe des Hotelprojekts bedeutet nicht automatisch, dass die Fläche für beliebige andere Nutzungen freigegeben ist. Dafür sind die geltenden planungsrechtlichen Vorgaben entscheidend.
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