
Greven. Eine gut nachgefragte Kita soll schließen, für eine andere wurden noch 2026 zusätzliche finanzielle Sicherheiten beschlossen. Die Stadt Greven wusste damals bereits, dass die Kinderzahlen sinken und das neue Gebäude der DRK-Kita Henry Hahn nicht vollständig belegt sein würde. Wenige Monate später entscheidet die Verwaltung anhand eines selbst festgelegten Bewertungssystems, welche Einrichtungen aufgegeben werden sollen. Dabei zählen die Kosten einer Schließung deutlich stärker als die Nachfrage der Eltern. Die Frage ist deshalb nicht nur, warum Greven Kitas schließen muss, sondern auch, welchen Einfluss frühere Finanzierungszusagen auf diese Auswahl haben.
Die Outlaw-Kita an der Naendorfstraße soll schließen. Dabei bestätigt die Stadt Greven selbst, dass die Einrichtung gut nachgefragt wird und zahlreiche Kinder aus einem sozial belasteten Umfeld betreut. Dennoch steht sie auf der Schließungsliste. Die Begründung findet sich in einer offiziellen Beschlussvorlage: Die Aufgabe des Standorts sei wirtschaftlich „relativ günstig“.
Für die DRK-Kita Henry Hahn ergibt sich ein anderes Bild. Obwohl die Stadt bereits im Februar 2026 wusste, dass das neue Gebäude an der Mergenthalerstraße zunächst nicht vollständig belegt sein würde, beschloss der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 29. April eine zusätzliche Garantie zur Absicherung der Mietfinanzierung. Schon 2024 war eine besondere Kostenmietförderung vereinbart worden.
Ein Zusammenhang zwischen diesen Finanzierungszusagen und der späteren Auswahl der zu schließenden Kitas ist nicht nachgewiesen. Doch die Regeln, nach denen Greven seine Einrichtungen bewertet, machen die Frage nach ihrem möglichen Einfluss besonders relevant.
Für die Auswahl der betroffenen Einrichtungen hat die Stadtverwaltung eine sogenannte Nutzwertanalyse erstellt. Die Wirtschaftlichkeit erhielt dabei ein Gewicht von 50 Prozent, die Trägervielfalt 20 Prozent. Jeweils zehn Prozent entfielen auf die Lage einer Kita, soziale Besonderheiten und die Nachfrage der Eltern.
Entscheidend ist, wie die Wirtschaftlichkeit definiert wurde. Zu 90 Prozent geht es innerhalb dieses Kriteriums darum, welche finanziellen Verpflichtungen bei einer Schließung bestehen bleiben könnten. Dazu gehören insbesondere Mietverträge und mögliche Rückforderungen zweckgebundener Investitionsmittel.
Damit machen die finanziellen Folgen einer Schließung rechnerisch 45 Prozent der Gesamtbewertung aus. Die Nachfrage der Eltern zählt dagegen nur zehn Prozent.
Eine Kita kann in diesem System wirtschaftlich besser für den Erhalt bewertet werden, gerade weil ihre Schließung teuer wäre. Umgekehrt kann eine gut nachgefragte Einrichtung zur Aufgabe vorgesehen werden, wenn die Stadt dadurch vergleichsweise geringe Folgekosten erwartet.
Diese Gewichtung ist keine gesetzliche Vorgabe. Die Verwaltung hat die Kriterien selbst festgelegt und begründet ihre Entscheidung damit, soziale und wirtschaftliche Belange gleichermaßen berücksichtigen zu wollen.
Dabei steckt in der Rechnung ein grundlegendes Problem: Die finanziellen Verpflichtungen, die heute über die Wirtschaftlichkeit einer Schließung mitentscheiden können, beruhen teilweise auf Verträgen und Förderentscheidungen der Vergangenheit. Was früher zur Absicherung eines Standorts vereinbart wurde, kann später seine Aufgabe erschweren.
Für die DRK-Kita Henry Hahn bestehen gleich zwei besondere Finanzierungsregelungen. Bereits am 6. März 2024 beschloss der Stadtrat, eine nachgewiesene Kostenmiete von maximal 13,50 Euro pro Quadratmeter zu fördern. Wenige Wochen später wurde dazu eine Vereinbarung mit dem Investor geschlossen. Der reguläre Mietzuschuss nach dem Kinderbildungsgesetz NRW liegt laut Stadt derzeit bei 10,80 Euro pro Quadratmeter. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kommune somit eine darüber hinausgehende Miete bezuschussen.
Die Vereinbarung ist nicht an ein festes Enddatum gebunden. Sie soll so lange gelten, bis die reguläre KiBiz-Miete die nachgewiesene Kostenmiete erreicht.
Am 29. April 2026 folgte eine weitere Entscheidung. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschloss, die Miete für die DRK-Kita Henry Hahn auch dann vollständig zu fördern, wenn wegen einer geringeren Belegung weniger Landesmittel fließen. Die Garantie gilt rückwirkend vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Juli 2027 und greift nach Angaben der Stadt auch bei einer Auslastung unter 75 Prozent.
Dabei wusste die Verwaltung längst, dass Greven zu viele Kita-Plätze hatte. Schon in einer öffentlichen Vorlage vom 16. Februar 2026 hatte sie festgehalten, dass der neue Henry-Hahn-Standort für sechs Gruppen ausgelegt sei, beim Umzug aber nicht vollständig belegt sein werde.
Die Belegungsplanung für 2026/27 sah bei Henry Hahn 81 Kinder vor. Die reguläre Kapazität beträgt 103 Plätze. Für die inzwischen von der Schließung bedrohte Outlaw-Kita waren dagegen 48 Kinder bei 53 regulären Plätzen vorgesehen. Die Angaben sind Planungszahlen und keine aktuellen Auslastungswerte. Sie zeigen aber, dass der Stadt die unterschiedlichen Belegungssituationen bekannt waren.
Schon seit 2025 beschäftigte sich das Jugendamt mit der rückläufigen Nachfrage. Gemeinsam mit den Trägern wurden Plätze reduziert, um die Belastung zunächst auf mehrere Einrichtungen zu verteilen. Dass dieses Modell aus finanziellen Gründen nicht dauerhaft funktionieren würde, hatte die Verwaltung bereits vor dem April-Beschluss erklärt.
Warum gerade zu diesem Zeitpunkt eine weitere Absicherung für Henry Hahn beschlossen wurde, geht aus den bisherigen Stellungnahmen nicht konkret hervor.
Hier liegt die entscheidende Frage des Grevener Schließungsverfahrens. Wenn langfristige Verpflichtungen eine Kita wirtschaftlich schwerer schließbar machen, können frühere Finanzierungsentscheidungen Einfluss auf die spätere Standortbewertung haben.
Für Henry Hahn ist allerdings zu unterscheiden: Die zusätzliche Belegungsgarantie endet am 31. Juli 2027 und damit unmittelbar vor den geplanten Schließungen. Aus ihr allein lässt sich keine weiterlaufende Zahlungspflicht nach diesem Zeitpunkt ableiten. Die ältere Kostenmietvereinbarung ist dagegen nicht auf diesen Termin befristet.
Ob aus dieser Vereinbarung bei einer möglichen Schließung weitere Ansprüche entstehen würden und welche Kosten die Verwaltung deshalb für Henry Hahn angesetzt hat, ist öffentlich nicht nachvollziehbar.
Die konkrete Nutzwertanalyse mit den Punktzahlen und finanziellen Ansätzen für die einzelnen Einrichtungen wird nicht veröffentlicht. Damit bleibt auch offen, ob und in welchem Umfang die besonderen Vereinbarungen für Henry Hahn dessen wirtschaftliche Bewertung beeinflusst haben.
Dass die DRK-Kita durch die Zusagen gezielt bevorzugt wurde, ist nicht belegt. Ebenso wenig lässt sich jedoch aus den öffentlichen Unterlagen erkennen, wie die finanziellen Verpflichtungen der einzelnen Standorte tatsächlich miteinander verglichen wurden.
Die Stadt betont, dass solche Mietabsicherungen in vergleichbaren Fällen üblich seien. Nach ihren Angaben sind daraus bislang auch keine zusätzlichen Zahlungen entstanden. Die Kostenmiete werde noch ermittelt, die Belegungsgarantie habe bisher nicht gegriffen.
Das beantwortet die Frage nach bisherigen Ausgaben. Für die Schließungsauswahl können jedoch gerade jene Verpflichtungen relevant sein, die erst künftig Kosten verursachen würden.
Wie stark mögliche Vertragsfolgen die Standortentscheidung prägen, zeigt die Kinderland-Kita an der Overmannstraße. Für das 2018 bezogene Gebäude besteht noch ein langfristiger Mietvertrag. Trotzdem soll die sechsgruppige Einrichtung vollständig geschlossen werden.
Die Stadt erwartet, dass ein Investor das Gebäude übernimmt und anderweitig nutzt. Dadurch könnte der bisherige Mietvertrag aufgelöst werden, sodass keine weitere Mietverpflichtung entsteht. Diese Lösung ist bislang allerdings nicht abschließend gesichert.
Bei den katholischen Einrichtungen wurde wiederum ein Kompromiss gefunden: Statt eines weiteren vollständigen Kita-Aus sollen einzelne Gruppen und zusätzliche Plätze wegfallen.
Die Auswahl beruht somit nicht allein auf einer Rangliste. Auch Verhandlungen, künftige Nutzungsmöglichkeiten und finanzielle Erwartungen beeinflussen die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Besonders bemerkenswert ist deshalb eine weitere Passage der städtischen Beschlussvorlage. Die genauen Folgekosten der Schließungen sollen erst nach der Beschlussfassung abschließend geklärt werden. Unter anderem stehen noch Gespräche mit Trägern und Vermietern sowie die Prüfung möglicher Rückforderungen von Investitionszuschüssen aus.
Die Stadt Greven muss auf sinkende Kinderzahlen reagieren. Dass nicht alle bisherigen Betreuungsgruppen dauerhaft benötigt werden, ergibt sich aus der Bedarfsplanung. Auch wirtschaftliche Gesichtspunkte dürfen bei der Entscheidung eine erhebliche Rolle spielen. Die Stadt verweist zudem auf die räumliche Verteilung der Einrichtungen und die notwendige Vielfalt der Träger.
Doch welche Kita tatsächlich schließen soll, ergibt sich nicht automatisch aus dem Geburtenrückgang. Darüber entscheiden auch die von der Verwaltung festgelegten Maßstäbe und die finanziellen Verpflichtungen, die für einzelne Standorte bestehen.
Gerade deshalb ist die besondere Finanzierung von Henry Hahn relevant. Politische Gremien haben dort 2024 eine zusätzliche Kostenmietförderung und im April 2026 eine weitere Absicherung beschlossen. Wenige Monate später wurden die finanziellen Folgen möglicher Schließungen zu einem der wichtigsten Faktoren bei der Auswahl der betroffenen Einrichtungen.
Der DRK-Ortsverein Greven wurde zu den Finanzierungsvereinbarungen ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten. Bis zum 24. Oktober lag keine Antwort vor.
Am 4. November soll der Grevener Stadtrat endgültig über die Schließungspläne entscheiden. Für betroffene Eltern bleibt dabei eine Frage von besonderer Bedeutung: Wie stark haben frühere Verträge und Finanzierungszusagen die Auswahl tatsächlich beeinflusst, und würden bei einer anderen Gewichtung der Kriterien dieselben Kitas vor dem Aus stehen?
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