Mindestlohn-Kontrollen im Münsterland: Zoll entdeckt 29 Verdachtsfälle

Im Zuge einer groß angelegten Razzia des Hauptzollamts Münster wurden zwei Festnahmen und mehrere Durchsuchungen wegen Wiederholungsbetrugs im Baugewerbe durchgeführt.
Symbolbild: GZD, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

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Im Münsterland hat der Zoll verstärkt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns überprüft. Bei einer groß angelegten Kontrolle stellte das Hauptzollamt Münster in 29 Fällen Unregelmäßigkeiten fest. In mehreren Betrieben wurden noch vor Ort Verfahren eingeleitet. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen dauert an.

Schwerpunktprüfung in mehreren Branchen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster nahm in der vergangenen Woche gezielt Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige unter die Lupe. Im Fokus standen unter anderem Betriebe aus dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, dem Bau, der Personenbeförderung, dem Friseurhandwerk sowie Sicherheits- und Reinigungsfirmen.

Rund 40 Einsatzkräfte der FKS mit Standorten in Münster und Gronau überprüften am Donnerstag insgesamt 15 Betriebe im Bezirk. Dabei wurden etwa 100 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Unterstützung erhielten die Zöllnerinnen und Zöllner von 14 weiteren Mitarbeitenden anderer Behörden, darunter das Ausländeramt, die Deutsche Rentenversicherung und die Finanzverwaltung.

Sieben Verdachtsfälle beim Mindestlohn

Im Zuge der Kontrollen ergaben sich laut Hauptzollamt Münster in 29 Fällen Auffälligkeiten, die nun weiter geprüft werden. In sieben Fällen besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde.

Darüber hinaus stellten die Beamtinnen und Beamten in neun Fällen mögliche Verstöße wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge fest. Vier Sachverhalte betreffen den Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Zusätzlich ergaben sich Hinweise auf drei mögliche Fälle von Sozialleistungsmissbrauch sowie sechs weitere Verstöße, darunter etwa das Betreiben eines Friseurbetriebs ohne erforderlichen Meistertitel.

Mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Aufgrund der ersten Erkenntnisse leitete der Zoll bereits vor Ort zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In vier Fällen wurde ein Strafverfahren eröffnet. Die weiteren Ermittlungen erfolgen nun auf Basis der gesicherten Unterlagen. Mit Ergebnissen wird in den kommenden Wochen gerechnet.

Die regelmäßigen Prüfungen dienen nach Angaben der Behörde dazu, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und Beschäftigte vor Ausbeutung zu schützen.

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Mindestlohn seit Januar 2026 bei 13,90 Euro

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 auf Grundlage des Mindestlohngesetzes. Er lag damals bei 8,50 Euro pro Stunde und wurde schrittweise angehoben. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde.

In einzelnen Branchen existieren zudem spezielle Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Das betrifft unter anderem die Gebäudereinigung oder Teile der Pflegebranche.

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