Prozess nach Messerangriff von Bielefeld: Bundesanwaltschaft erhebt Terrorvorwurf

Überfall WG Prozess Münster: Acht Angeklagte stehen wegen schweren Raubs, Gewalt und Geldforderungen vor Gericht.
Foto: Kelly Sikkema

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Düsseldorf. Zehn Monate nach dem Messerangriff vor einer Bar in Bielefeld beginnt am Montag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Staatsschutzprozess gegen einen 36-jährigen Angeklagten. Die Bundesanwaltschaft wirft Mahmoud M. vierfachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung sowie die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Anklage sieht islamistisch motivierten Terroranschlag

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft soll der Beschuldigte am frühen Morgen des 18. Mai 2025 mehrere Gäste vor einer Bar in Bielefeld mit Messern attackiert haben. Dort hatten Menschen den Aufstieg von Arminia Bielefeld gefeiert. Vier Personen sollen nur knapp überlebt haben.

Die Ermittler bewerten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Der Generalbundesanwalt übernahm das Verfahren zwei Tage nach der Tat wegen besonderer Bedeutung. In der Mitteilung wurde der Verdacht geäußert, die Tat habe sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet und sei religiös motiviert gewesen.

Prozessbeginn am OLG Düsseldorf mit 21 Terminen

Die Hauptverhandlung startet am Montag, 2. März 2026, um 10.30 Uhr im Prozessgebäude am Kapellweg 36 in Düsseldorf. Das Oberlandesgericht hat insgesamt 21 Verhandlungstage bis zum 2. Juni 2026 angesetzt, teilweise in einem weiteren Sitzungssaal. Staatsschutzverfahren dieser Größenordnung sind häufig auf mehrere Monate angelegt, da zahlreiche Zeugen gehört und umfangreiche Beweismittel ausgewertet werden.

Vorwürfe zur IS-Mitgliedschaft reichen bis nach Syrien

Laut Anklage soll sich der Beschuldigte spätestens 2015 in Syrien der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angeschlossen haben. Dort soll er sich im Raum Raqqa aufgehalten und unter anderem als Kämpfer, Wach- und Grenzposten sowie in der Verwaltung von Immobilien tätig gewesen sein. In einem früheren Haftbefehl wird der Beitritt sogar bereits auf Ende 2014 datiert.

Nach seiner Einreise nach Deutschland im Sommer 2023 soll er der Ideologie weiterhin verbunden geblieben sein. Die Anklage geht davon aus, dass er geplant habe, möglichst viele Menschen zu töten.

Flucht, Festnahme und offene Beweisfragen

Unmittelbar nach dem Angriff soll der Tatverdächtige zunächst geflohen sein. Einen Tag später wurde er festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

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Im Verlauf der Ermittlungen blieben zwei mutmaßlich vom Beschuldigten genutzte Mobiltelefone verschwunden. Im Oktober 2025 setzten die Behörden eine Belohnung aus, um Hinweise zum Verbleib der Geräte zu erhalten. Sie könnten für die Aufklärung der Tat und möglicher Kontakte von Bedeutung sein.

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