
Rheine. Mehr als ein Jahr nach dem Brand der Sporthalle des Emsland-Gymnasiums in Rheine ist das Jugendstrafverfahren abgeschlossen. Der zur Tatzeit 15 Jahre alte Hauptangeklagte erhielt keine Jugendstrafe. Stattdessen muss er eine bereits begonnene Therapie fortsetzen.
Die rund vierstündige Verhandlung vor dem Amtsgericht Rheine fand am 14. September unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine zur Tatzeit 14 Jahre alte Mitangeklagte wurde vom Vorwurf der Mittäterschaft freigesprochen.
Der Hauptangeklagte gestand vor Gericht die Brandlegung. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls beantragt, dass der Jugendliche seine bereits begonnene Therapie fortsetzt. Eine solche Weisung gehört im Jugendstrafrecht zu den erzieherischen Maßnahmen.
Außerdem räumte der Jugendliche einen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Er war mit einem Butterfly-Messer angetroffen worden. Solche Messer gelten in Deutschland grundsätzlich als verbotene Gegenstände.
Der Brand war am 22. Juni 2025 in der Sporthalle an der Bühnertstraße ausgebrochen. Verletzt wurde niemand, die Halle wurde jedoch massiv beschädigt und anschließend unbenutzbar. Die Polizei bezifferte den Schaden später auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag.
Zunächst war wegen eines Gewitters auch ein Blitzeinschlag als Ursache geprüft worden. Ein Sachverständiger schloss später sowohl einen Blitzeinschlag als auch einen technischen Defekt aus. Danach konzentrierten sich die Ermittlungen auf Brandstiftung. Auch Handyvideos spielten dabei eine Rolle.
Nach dem Feuer musste die Stadt Rheine Ersatzflächen für den Sportunterricht suchen. Der übrige Schulbetrieb am Emsland-Gymnasium konnte weiterlaufen.
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