Tödlicher Unfall in Ahaus: 19-Jährige nach Kollision mit Zug verurteilt

Drei Männer aus dem Münsterland stehen wegen des mutmaßlichen „Kulti-Kiosk“-Drogenhandels vor dem Landgericht Münster.
Foto: Kelly Sikkema

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Borken. Ein folgenschwerer Fehler bei einem Krankentransport hat in Ahaus eine 88-jährige Frau das Leben gekostet. Gut ein Jahr nach dem tödlichen Zugunglück in Ahaus hat das Amtsgericht Borken am Dienstag, 13. Oktober 2026, die inzwischen 19-jährige Fahrerin des Krankentransportwagens verurteilt. Sie muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Krankentransport in Ahaus endete mit tödlicher Kollision

Der Unfall ereignete sich am 30. September 2025 gegen 7.25 Uhr am Bahnübergang Schumacherring in Ahaus im Kreis Borken. Eine damals 18-jährige Mitarbeiterin des Deutschen Roten Kreuzes war mit zwei Kollegen unterwegs, um eine 88-jährige Patientin vom St.-Marien-Krankenhaus Ahaus in das Universitätsklinikum Münster zu bringen. Die Frau hatte zuvor eine Verletzung an der Halswirbelsäule erlitten.

Während der Fahrt verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Patientin plötzlich. Die junge Fahrerin wurde aufgefordert anzuhalten, damit sich ihre Kollegen um die Frau kümmern konnten. Dabei bemerkte sie nach eigenen Angaben nicht, dass der Krankentransportwagen unmittelbar auf einem Bahnübergang zum Stehen gekommen war.

Als sich die Schranken schlossen und ein Regionalzug näherte, versuchte die Fahrerin noch, den Wagen aus dem Gefahrenbereich zu bewegen. Das gelang jedoch nicht. Der Zug erfasste den Krankentransportwagen, der durch die Wucht des Aufpralls vollständig zerstört wurde.

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88-jährige Patientin starb noch an der Unfallstelle

Für die Patientin kam jede Hilfe zu spät. Sie starb noch am Unfallort. Ein späteres rechtsmedizinisches Gutachten bestätigte, dass die 88-Jährige durch die Folgen des Zusammenstoßes ums Leben gekommen war und nicht durch den medizinischen Notfall während des Transports.

Die drei Rettungsdienstmitarbeiter, der Lokführer und ein Fahrgast wurden bei dem Unglück leicht verletzt. Im Regionalzug befanden sich nach WDR-Angaben rund 100 Menschen. Am Zug entstand laut Staatsanwaltschaft ein Sachschaden von etwa 200.000 Euro.

Gericht berücksichtigt Unerfahrenheit und Geständnis der Fahrerin

Vor dem Amtsgericht Borken musste sich die mittlerweile 19-jährige Fahrerin wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten. Das Gericht sprach sie in beiden Punkten schuldig und verhängte nach Jugendstrafrecht 100 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie die Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war die junge Frau erst seit rund vier Wochen im Bundesfreiwilligendienst tätig. Nach ihren Angaben vor Gericht handelte es sich ungefähr um ihre vierte Fahrt. Einen medizinischen Notfall während eines Krankentransports hatte sie zuvor noch nicht erlebt.

Im Prozess übernahm die Angeklagte die Verantwortung für ihren Fehler und entschuldigte sich bei den Angehörigen der Verstorbenen. Nach Medienberichten berücksichtigte das Gericht bei seiner Entscheidung insbesondere das umfassende Geständnis, die geringe Erfahrung und die erhebliche psychische Belastung der jungen Frau durch das Unglück.

Urteil nach Zugunglück in Ahaus noch nicht rechtskräftig

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts ist das Verfahren möglicherweise noch nicht abgeschlossen. Nach einem Bericht von RTL vom 13. Oktober 2026 hat die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten. Eine unabhängige Bestätigung für das eingelegte Rechtsmittel liegt bislang nicht vor.

Fest steht, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Ob sich ein weiteres Gericht mit dem tödlichen Unfall befassen muss, bleibt abzuwarten.

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