Studieren mit Kind ist ein wichtiges Thema für die Universität Münster und es gibt spezifische Regelungen, um Studierende mit Kindern zu unterstützen. Sie erkennt die besonderen Herausforderungen an, die das Studieren und die Kindererziehung mit sich bringen, und hat eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen eingeführt, um sicherzustellen, dass diese Studierenden ihre akademischen Ziele erreichen können. Eine dieser Regelungen ist die Möglichkeit, das Studium aufgrund von Mutterschutz oder Kindererziehung zu unterbrechen. Diese Regelung berücksichtigt die Tatsache, dass die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern oft anders sind als die von anderen Studierenden, und bietet ihnen die Flexibilität, ihr Studium an ihre familiären Verpflichtungen anzupassen.
Zudem wird an der Universität Münster die Notwendigkeit der Kinderbetreuung in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. Beispielsweise kann die Notwendigkeit der Kinderbetreuung eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten begründen. Eine akute Erkrankung des Kindes kann den Rücktritt von einer Prüfung begründen. Diese Regelungen zeigen das Engagement der Universität, die Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass sie trotz ihrer zusätzlichen Verantwortungen erfolgreich studieren können.
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Insgesamt zeigt die Universität Münster ein starkes Engagement für die Unterstützung von Studierenden mit Kindern und arbeitet aktiv daran, eine inklusive und flexible Lernumgebung zu schaffen, die es allen Studierenden ermöglicht, ihre akademischen Ziele zu erreichen.
Internationale Austauschprogramme für Studierende mit Kind
Die Universität Münster betont die Bedeutung internationaler Erfahrungen für ihre Studierenden. Daher hat sie Austauschprogramme für Bachelor- und Masterstudierende mit renommierten Universitäten im Ausland eingeführt. Wenn du ein Elternteil bist und den Wunsch hast, deine akademische Perspektive zu erweitern, bieten diese Programme dir die Möglichkeit, ein integriertes Auslandssemester zu verbringen.
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Deine an den Partneruniversitäten erbrachten Leistungen können sogar auf dein Studium in Münster angerechnet werden. Das bedeutet, dass du wertvolle internationale Erfahrungen sammeln und gleichzeitig deinen akademischen Weg fortsetzen kannst.
Mutterschutz und Studium
Seit 2017 fallen auch Studentinnen unter das Mutterschutzgesetz. Das heißt, die Universität Münster kann den Mutterschutz nur umsetzen, wenn du als Studentin deine Schwangerschaft meldest. Allerdings bist du nicht verpflichtet, deine Schwangerschaft zu melden, es sei denn, du bist als studentische Hilfskraft an der Universität beschäftigt.
Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit
Die Universität Münster bietet die Möglichkeit, dich aufgrund von Mutterschutz und Kindererziehung vom Studium beurlauben zu lassen. Es ist wichtig zu beachten, dass du während einer Beurlaubung wegen „Schwangerschaft/Mutterschutz“ keine Leistungen erbringen darfst. Im Fall der „Kindererziehung“ sind jedoch Prüfungsleistungen erlaubt.
Mutterschutz und Prüfungen
Die Regelungen der Universität Münster zum Thema Mutterschutz und Prüfungen sind sehr studentenfreundlich. Wenn du während der Schutzfrist Prüfungsleistungen angemeldet hast, die du dann kurzfristig nicht erbringen kannst, kannst du aufgrund des Mutterschutzes und ohne weitere Nachweise von diesen Prüfungen zurücktreten.
Studieren mit Kind
Die Universität Münster hat auch spezielle Regelungen für Studierende mit Kindern. Die Notwendigkeit der Kinderbetreuung oder eine akute Erkrankung deines Kindes können einen Prüfungsrücktritt begründen oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für deine Abschlussarbeit rechtfertigen. Planbare Termine, die du aufgrund deiner Elternschaft hast, begründen jedoch keinen Prüfungsrücktritt.
Unterstützungsmaßnahmen und Beratungseinrichtungen
An der Universität Münster stehen verschiedene Beratungseinrichtungen zur Verfügung, die bei Fragen rund um das Studium mit Kind weiterhelfen können. Das Büro für Gleichstellung, die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten, die zentrale Studienberatung, die Studienfachberaterinnen und Studienfachberater und die Fachschaften sind alle da, um dir zu helfen. Für Fragen zu prüfungsrechtlichen Angelegenheiten kannst du dich an die zuständigen Prüfungsämter wenden.
Rechtliche Aspekte
Es ist wichtig, dass du dich auch über die rechtlichen Aspekte des Studierens mit Kind informierst. Seit 2018 gilt die Novelle des Mutterschutzgesetzes, die die Fürsorgepflicht der Hochschulen gegenüber ihren schwangeren und stillenden Studentinnen regelt. Sie zielt darauf ab, die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes im Studium durch das Vermeiden von möglichen Gefährdungen zu schützen.
Fazit: Studieren mit Kind ist machbar
Studieren mit Kind an der Universität Münster ist machbar und die Universität hat eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen und Regelungen, um das zu ermöglichen. Ob du dich für ein Auslandssemester entscheidest, eine Beurlaubung in Anspruch nimmst oder einfach Unterstützung bei der Bewältigung deines Studiums mit Kind benötigst, die Universität Münster ist bestrebt, dir zu helfen.
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