Kind lässt sich nicht anschnallen: Kanada-Flug fällt ganz aus

Mittendrin Flughafen Frankfurt – Terminal 3 Testbetrieb mit Komparsen
Mittendrin Flughafen Frankfurt heute um 21:00 Uhr im HR (Foto: Symbolbild)

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Ein ungewöhnlicher Porter-Airlines-Flug von Victoria nach Toronto ist am Donnerstag, 6. August 2026, noch vor dem Start abgebrochen und anschließend vollständig annulliert worden. Flug PD444 hatte das Gate am Victoria International Airport in der kanadischen Provinz British Columbia bereits verlassen und rollte in Richtung Startbahn. Nach Angaben der Fluggesellschaft stand ein mitreisendes kleines Kind jedoch auf seinem Sitz und ließ sich nicht mit dem Sicherheitsgurt sichern. Versuche einer Begleitperson und der Besatzung, die Situation zu lösen, blieben erfolglos. Die Maschine kehrte deshalb zum Terminal zurück.

Entscheidend für die spätere Annullierung war die dadurch entstandene Verzögerung. Nachdem das Flugzeug wieder am Terminal angekommen war, mussten die Reisenden aussteigen und das Gepäck wurde ausgeladen. Anschließend waren weitere Abfertigungsschritte und ein neuer Flugplan erforderlich. Diese Arbeiten dauerten nach Angaben der Airline so lange, dass die Maschine nicht mehr vor der nächtlichen Schließung der Startbahn um 0.30 Uhr starten konnte. Der Flug wurde deshalb auf den folgenden Tag verschoben. Eine offiziell bestätigte Zahl der betroffenen Passagiere lag zunächst nicht vor.

Porter Airlines verweist auf Sicherheitsvorschriften

Porter Airlines begründete die Rückkehr zum Terminal mit den Sicherheitsvorgaben für den Start. Solange ein Passagier, für den ein eigener Sitz vorgesehen ist, nicht ordnungsgemäß gesichert werden kann, darf eine Maschine nicht zum Start übergehen. Die Fluggesellschaft entschuldigte sich bei den übrigen Reisenden für die Auswirkungen. Nach ihren Angaben konnten sie am folgenden Tag nach Toronto fliegen. Flugtrackingdaten zufolge wurde die Verbindung am Freitagabend nachgeholt und erreichte Toronto am frühen Samstagmorgen.

Nicht bestätigt war zunächst, welche individuellen Leistungen sämtliche Reisenden während der ungeplanten Übernachtung erhielten. Porter veröffentlicht für Flugstörungen grundsätzlich Regeln zu Verpflegung, Unterkunft, Umbuchungen und möglichen Zahlungen nach den kanadischen Air Passenger Protection Regulations. Ob im konkreten Fall zusätzlich zu Ersatzbeförderung und Betreuung eine pauschale Geldentschädigung geschuldet ist, hängt allerdings davon ab, welcher gesetzlichen Kategorie die Annullierung letztlich zugeordnet wird.

In Kanada müssen Passagiere beim Start gesichert sein

Die kanadischen Luftfahrtvorschriften schreiben vor, dass Passagiere ihren Sicherheitsgurt oder ein vorgesehenes Rückhaltesystem anlegen müssen, sobald der verantwortliche Pilot oder die Kabinenbesatzung dies verlangt. Eine Ausnahme gilt für Babys unter zwei Jahren, die unter bestimmten Voraussetzungen von einer erwachsenen Begleitperson gehalten werden dürfen. Transport Canada empfiehlt jedoch ausdrücklich, auch für Kleinkinder ein zugelassenes Kinderrückhaltesystem während sämtlicher Flugphasen zu verwenden.

Hat ein Kind unter zwei Jahren einen eigenen gebuchten Sitz, kann dafür ein zugelassenes Kinderrückhaltesystem erforderlich sein. Porter weist Familien darauf hin, dass ein eigener Sitz gekauft werden muss, wenn ein Kind an Bord in einem geeigneten Autositz transportiert werden soll. Für ältere Kinder gilt grundsätzlich die normale Sicherung auf dem eigenen Passagiersitz. Gerade beim Rollen, Starten, Landen und bei eingeschaltetem Anschnallzeichen kann die Besatzung daher nicht darauf verzichten, dass die vorgeschriebenen Rückhaltesysteme tatsächlich genutzt werden.

Auch in Deutschland und der EU gelten klare Regeln

Die Grundregel ist in Europa vergleichbar. Nach den für kommerzielle Flüge geltenden europäischen Betriebsvorschriften muss der verantwortliche Pilot vor dem Start und der Landung sowie während des Rollens sicherstellen, dass Passagiere ihre vorgesehenen Sitzplätze eingenommen haben und ordnungsgemäß angeschnallt beziehungsweise mit einem vorgeschriebenen Rückhaltesystem gesichert sind. Für Personen ab 24 Monaten ist grundsätzlich ein eigener Sitzplatz vorgesehen.

Für Kinder unter zwei Jahren gelten besondere Regelungen für zugelassene Kinderrückhaltesysteme. Wie ein Kleinkind konkret gesichert wird, hängt unter anderem von Alter, Sitzplatz, dem zugelassenen System und den Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Die europäische Sicherheitsregel lässt einer Besatzung aber auch hier keinen Spielraum, einen normalen Start durchzuführen, wenn die für diese Flugphase erforderliche Sicherung eines Passagiers nicht gewährleistet ist. Dieselben europäischen Betriebsvorschriften gelten auch für entsprechende kommerzielle Flüge deutscher Airlines.

Welche Rechte die gestrandeten Passagiere in Kanada haben

Für PD444 gelten die kanadischen Air Passenger Protection Regulations. Diese unterscheiden zwischen Störungen im Verantwortungsbereich einer Fluggesellschaft, sicherheitsbedingt notwendigen Maßnahmen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs und Ereignissen außerhalb ihrer Kontrolle. Muss eine Annullierung aus Sicherheitsgründen erfolgen, können weiterhin Pflichten zur Betreuung, Umbuchung oder Erstattung bestehen. Bei einer kurzfristigen sicherheitsbedingten Störung können je nach Einordnung unter anderem Verpflegung und bei einer notwendigen Übernachtung eine Unterkunft einschließlich Transport dazugehören.

Eine pauschale Entschädigung von bis zu 1.000 kanadischen Dollar gibt es dagegen nicht bei jeder Annullierung. Sie ist nach den geltenden Regeln insbesondere für bestimmte Störungen vorgesehen, die im Einflussbereich der Airline liegen und nicht aus Sicherheitsgründen erforderlich sind. Für PD444 wurde zunächst keine abschließende behördliche Entscheidung darüber bekannt, wie die gesamte Ereigniskette einschließlich der nächtlichen Betriebsschließung rechtlich einzustufen ist. Passagiere können Ansprüche zunächst gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.

EU-Fluggastrechte wären bei einem vergleichbaren Fall anders zu prüfen

Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt für den kanadischen Inlandsflug von Victoria nach Toronto nicht. Bei einem entsprechenden Flug unter EU-Recht hätten Passagiere nach einer Annullierung grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung. Bei längeren Wartezeiten kommen außerdem Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung hinzu.

Ob darüber hinaus die bekannten Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro fällig würden, wäre vom konkreten Annullierungsgrund abhängig. Airlines müssen keine pauschale Ausgleichszahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen und sich die Annullierung trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden ließ. Ob das Verhalten eines einzelnen Passagiers und daraus folgende betriebliche Konsequenzen diese Voraussetzungen erfüllen, müsste anhand des konkreten Ablaufs bewertet werden. Eine automatische Übertragung des kanadischen Falls auf EU-Recht wäre deshalb nicht möglich.

Ähnliche Zwischenfälle endeten meist mit einer Verspätung

Fälle, in denen Kinder vor dem Start nicht auf ihrem Platz bleiben oder sich nicht anschnallen lassen, hat es bereits gegeben. Im Juni 2024 wurde etwa ein Flug in Kolumbien erheblich verspätet, nachdem ein zehnjähriger Junge den Sicherheitsgurt nicht anlegen wollte. Das Kind und sein Vater verließen schließlich das Flugzeug. Der Flug konnte danach fortgesetzt werden.

Der Fall in Victoria unterscheidet sich vor allem durch die betrieblichen Folgen. Nicht allein die Rückkehr zum Terminal führte dazu, dass die übrigen Passagiere erst am nächsten Tag weiterreisen konnten. Erst das Zusammenspiel aus Aussteigen, Gepäckabfertigung, notwendigen betrieblichen Formalitäten und der Schließung der Startbahn um 0.30 Uhr machte aus dem Sicherheitsstopp eine vollständige Annullierung. Angaben über mögliche persönliche Hintergründe des Kindes oder der Familie wurden von Porter Airlines nicht veröffentlicht.

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