
Der Ätna-Ausbruch auf Sizilien sorgt mitten in der Hauptreisezeit für erhebliche Probleme im Flugverkehr. Am Flughafen Catania wurden Starts und Landungen am Dienstag erneut gestoppt. Der Flughafenbetreiber verlängerte die Unterbrechung des Flugbetriebs schließlich bis Mittwoch, 12. August, 11 Uhr. Schätzungen zufolge sind durch die Einschränkungen der vergangenen Tage rund 30.000 Passagiere betroffen. Die Zahl ist allerdings keine amtlich bestätigte Gesamtbilanz. Die Folgen reichen inzwischen weit über Sizilien hinaus. Vulkanasche zog bis über Malta, wo am Dienstag ebenfalls zahlreiche Flüge gestrichen oder erheblich verspätet wurden.
Die jüngste Aktivitätsphase des Ätna hält bereits seit mehreren Tagen an. Nach Angaben des italienischen Instituts für Geophysik und Vulkanologie speisten Öffnungen in Höhen von etwa 2.750 und 2.360 Metern mehrere Lavaströme. Zugleich wurde weiterhin Asche freigesetzt. Die Vulkanbeobachter hielten deshalb die Warnstufe für den Luftverkehr auf Rot, der höchsten Stufe des sogenannten VONA-Systems. Sie weist auf eine erhebliche Gefährdung des Flugverkehrs durch vulkanische Asche hin.
In der Nacht zum Dienstag wurde zudem eine weitere eruptive Öffnung in der Valle del Bove gemeldet. Sie befand sich demnach in einer Höhe von ungefähr 1.900 Metern nahe Monte Simone. Gleichzeitig dauerte die kräftige explosive Aktivität am Gipfelkrater Voragine an. Die freigesetzte Asche wurde durch den Wind überwiegend nach Süden und Südosten getragen. Damit rückten neben dem Raum Catania auch Gebiete über dem Mittelmeer in den Einflussbereich der Aschewolke.
Für Reisende verschärfte sich die Lage am Dienstag noch einmal deutlich. Zunächst waren vor allem ankommende Flugzeuge betroffen, während einzelne Maschinen Catania noch verlassen konnten. Im weiteren Tagesverlauf wurde der Betrieb jedoch erneut vollständig eingeschränkt. Am Dienstagabend stand fest, dass sowohl Ankünfte als auch Abflüge bis mindestens Mittwoch um 11 Uhr ausgesetzt bleiben sollen.
Die Einschränkungen treffen einen der wichtigsten Flughäfen Süditaliens mitten in der sommerlichen Hauptreisezeit. Catania ist nach Passagierzahlen der fünftgrößte Flughafen Italiens und das zentrale internationale Drehkreuz für den Osten Siziliens. Schon seit mehreren Tagen müssen Flüge gestrichen, verschoben oder zu anderen Flughäfen umgeleitet werden. Reisende wurden ausdrücklich aufgefordert, nicht ohne vorherige Prüfung ihres Flugstatus zum Flughafen zu fahren. Wann der Betrieb dauerhaft wieder normal laufen kann, hängt von der weiteren Aktivität des Ätna sowie von Windrichtung und Aschekonzentration ab.
Mehrere aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass die wiederholten Einschränkungen inzwischen etwa 30.000 Passagiere betreffen könnten. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Menschen, die derzeit unmittelbar im Terminal von Catania festsitzen. In die Schätzungen fließen auch Reisende ein, deren Flüge in den vergangenen Tagen gestrichen, verschoben oder zu anderen Flughäfen umgeleitet wurden. Eine amtliche Gesamtzahl lag am Dienstag zunächst nicht vor.
Besonders problematisch ist die Situation für Urlauber, deren Rückflug kurzfristig ausfällt. Viele versuchen, über Palermo, das italienische Festland oder andere Verkehrsmittel abzureisen. Berichten zufolge wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche ursprünglich für Catania vorgesehene Maschinen nach Palermo umgeleitet. Dadurch steigt auch dort die Belastung während einer ohnehin stark frequentierten Ferienperiode. Die wiederholten Unterbrechungen in Catania können zudem Anschlussverbindungen in anderen europäischen Flughäfen beeinträchtigen.
Die Auswirkungen des Ausbruchs beschränken sich nicht mehr auf Sizilien. Vulkanische Asche zog am Dienstag über das Mittelmeer bis zu den rund 220 Kilometer südlich des Ätna gelegenen maltesischen Inseln. Der Flughafen Malta meldete dadurch erhebliche Störungen. Bis zum Dienstagnachmittag waren nach Angaben des Airports 19 Flüge gestrichen worden. Weitere Verbindungen waren deutlich verspätet.
Betroffen waren sowohl ankommende als auch abgehende Verbindungen. Passagiere in Malta wurden ebenso wie Reisende in Catania aufgefordert, den Status ihres Fluges direkt bei der jeweiligen Airline zu überprüfen, bevor sie zum Flughafen fahren. Wie stark Malta in den kommenden Stunden betroffen bleibt, hängt vor allem von der Verlagerung der Aschewolke ab. Schon Veränderungen der Windrichtung können dazu führen, dass bestimmte Flugrouten kurzfristig wieder nutzbar werden oder neue Einschränkungen erforderlich sind.
Die Sperrungen erfolgen vor allem aus Gründen der Flugsicherheit. Vulkanasche unterscheidet sich grundlegend von gewöhnlichem Rauch. Sie besteht unter anderem aus sehr feinen Gesteins- und Mineralpartikeln. Gelangen diese in Flugzeugtriebwerke, können sie bei den dort herrschenden hohen Temperaturen schmelzen und anschließend auf Bauteilen wieder erstarren. Dadurch können Triebwerke beschädigt oder im Extremfall in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Auch Cockpitscheiben, Sensoren und andere technische Komponenten können durch Vulkanasche beschädigt werden. Deshalb können Flughäfen und Flugsicherungen den Betrieb bereits bei einer Aschewolke stark einschränken, obwohl am Boden außerhalb des unmittelbaren Vulkangebiets keine außergewöhnliche Gefahr erkennbar sein muss. Die rote Luftfahrtwarnung am Ätna bedeutet dabei nicht automatisch eine Evakuierung der umliegenden Städte. Sie bezieht sich vor allem auf die Gefahren, die von der aktuellen vulkanischen Aktivität für den Luftverkehr ausgehen.
Für Fluggäste, deren Verbindung wegen der Vulkanasche gestrichen wurde, gilt grundsätzlich die europäische Fluggastrechteverordnung. Eine Vulkaneruption und eine daraus resultierende Sperrung des Luftraums gelten als außergewöhnliche Umstände. Deshalb besteht in einem solchen Fall normalerweise kein Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro, sofern die Airline die Annullierung nicht durch zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können. Der Europäische Gerichtshof hat dies für großflächige Ausfälle infolge von Vulkanasche grundsätzlich bestätigt.
Davon zu unterscheiden sind jedoch die Ansprüche auf Betreuung und Beförderung. Wird ein Flug gestrichen, können Passagiere grundsätzlich zwischen einer Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung zum Endziel wählen. Wer eine Ersatzbeförderung wählt und länger warten muss, hat je nach Situation Anspruch auf angemessene Verpflegung. Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Fluggesellschaft grundsätzlich auch eine angemessene Unterkunft sowie den Transfer dorthin organisieren oder übernehmen. Diese Betreuungspflichten bestehen auch bei außergewöhnlichen Umständen wie einer Vulkaneruption.
Organisiert eine Fluggesellschaft trotz bestehender Betreuungspflicht keine Verpflegung oder Unterkunft, sollten Betroffene notwendige und angemessene Ausgaben dokumentieren. Dazu gehören insbesondere Rechnungen für Hotels, Mahlzeiten und erforderliche Transfers. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften auch bei außergewöhnlichen Umständen grundsätzlich für solche angemessenen Betreuungskosten verantwortlich bleiben können.
Reisende sollten außerdem nicht vorschnell eine Rückerstattung des ursprünglichen Tickets akzeptieren, wenn sie weiterhin von der Airline an ihr eigentliches Reiseziel gebracht werden möchten. Erstattung und anderweitige Beförderung sind unterschiedliche Optionen. Bei Pauschalreisen können zusätzlich Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen. Für alle Betroffenen bleibt zunächst entscheidend, den Flugstatus regelmäßig bei der eigenen Airline zu kontrollieren. Die Lage kann sich wegen der wechselnden Ausbreitung der Asche innerhalb kurzer Zeit verändern.
Der Ätna gehört zu den aktivsten Vulkanen der Welt und wird vom Observatorium des italienischen Instituts für Geophysik und Vulkanologie kontinuierlich überwacht. Eruptionen und stärkere Ascheemissionen führen am nahe gelegenen Flughafen Catania immer wieder zu vorübergehenden Einschränkungen. Die aktuelle Lage fällt allerdings in eine besonders verkehrsreiche Zeit, da Sizilien im August eines der wichtigsten Urlaubsziele im Mittelmeerraum ist.
Für den Flugverkehr bleibt vor allem entscheidend, wie viel Asche der Vulkan in den kommenden Stunden freisetzt und in welche Richtung sie getragen wird. Der Flughafen Catania plant nach dem Stand vom Dienstagabend frühestens am Mittwoch, 12. August, ab 11 Uhr wieder mit Flugbewegungen. Auch danach sind Verzögerungen und weitere kurzfristige Änderungen möglich, wenn Vulkanaktivität oder Wetterbedingungen einen sicheren Betrieb nicht zulassen. Reisende sollten deshalb auch bei noch als planmäßig angezeigten Verbindungen unmittelbar vor der Fahrt zum Flughafen erneut den aktuellen Status kontrollieren.






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