Luftverkehrsteuer sinkt ab Juli wieder auf früheres Niveau

Mittendrin Flughafen Frankfurt – Terminal 3 Testbetrieb mit Komparsen
Mittendrin Flughafen Frankfurt heute um 21:00 Uhr im HR (Foto: Symbolbild)

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Die Luftverkehrsteuer sinkt zum 1. Juli 2026. Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes am Freitag in seiner 1066. Sitzung gebilligt. Damit wird die Erhöhung der Ticketabgabe aus dem Mai 2024 zurückgenommen. Die Steuer fällt bei Abflügen von deutschen Flughäfen an und wird pro Fluggast erhoben. Für Reisende kann die Absenkung je nach Ziel eine geringere Belastung bedeuten. Ob Flugtickets tatsächlich günstiger werden, hängt jedoch davon ab, ob die Airlines die Entlastung vollständig an ihre Kunden weitergeben.

Neue Steuersätze für Kurz, Mittel und Langstrecken

Die Flugsteuer Senkung betrifft alle drei Distanzklassen. Für Ziele bis 2.500 Kilometer sinkt der Satz von 15,53 Euro auf 13,03 Euro pro Passagier. In dieser Gruppe liegen Kurzstrecken innerhalb Europas und der näheren Umgebung. In der mittleren Distanzklasse, die etwa Ziele im Nahen Osten und Teilen Asiens umfasst, sinkt die Abgabe um 6,33 Euro pro Ticket. Für die Langstrecke, also weiter entfernte interkontinentale Verbindungen, ergibt sich rechnerisch ein Rückgang um 11,40 Euro pro Passagier.

Welche Strecken von der niedrigeren Ticketabgabe betroffen sind

Die Einordnung richtet sich nicht nach der individuell geflogenen Route, sondern nach der Entfernung zwischen Frankfurt am Main und dem größten Verkehrsflughafen des Ziellandes. Zur ersten Distanzklasse zählen vor allem europäische Ziele und mehrere Nachbarregionen. Die zweite Klasse umfasst unter anderem Ziele im Nahen und Mittleren Osten, in West- und Zentralafrika sowie in Zentralasien. Alle übrigen weiter entfernten Ziele fallen in die höchste Distanzklasse. Die Luftverkehrsteuer 2026 bleibt damit weiterhin abhängig vom Zielland und nicht von der tatsächlich gewählten Verbindung.

Bundesregierung begründet Schritt mit Wettbewerbsfähigkeit

Die Bundesregierung begründet die Senkung mit hohen Standortkosten des deutschen Luftverkehrs. Gebühren, Abgaben und Betriebskosten hätten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen und Airlines im internationalen Vergleich belastet. Ziel sei es, den Luftverkehrsstandort Deutschland zu stärken und die Anbindung von Wirtschaft, Export und internationalen Verbindungen zu sichern. Das Bundesfinanzministerium betont zugleich, dass die geringere Ticketabgabe nach Möglichkeit bei den Reisenden ankommen soll. Eine Pflicht zur Weitergabe gibt es allerdings nicht.

Airlines begrüßen Entlastung, fordern aber mehr

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft bewertet die Rücknahme der Steuererhöhung als ersten Schritt, sieht aber weiterhin hohe staatliche Standortkosten. Der Verband fordert darüber hinaus Entlastungen bei weiteren Abgaben und Gebühren. Auch die Lufthansa Group verweist seit längerem auf den Kostendruck in Deutschland. Aus Sicht des Konzerns leiden besonders Drehkreuzanbindungen und regionale Zubringerverbindungen unter den hohen Standortkosten. Die Senkung der Luftverkehrsteuer allein dürfte nach Einschätzung der Branche daher nicht ausreichen, um alle Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Standorten auszugleichen.

Umweltverbände kritisieren die Senkung scharf

Umweltverbände bewerten die niedrigere Flugtickets Steuer kritisch. Der Verkehrsclub Deutschland warnt, dass die Maßnahme aus klimapolitischer Sicht falsche Anreize setze und den Flugverkehr gegenüber Bahnverbindungen weiter begünstige. Auch das Forum Ökologisch Soziale Marktwirtschaft hält die Absenkung für finanz-, klima- und sozialpolitisch nicht gerechtfertigt. In der Bundestagsanhörung wurde zudem darauf verwiesen, dass viele Menschen selten oder nie fliegen, während Vielfliegende stärker profitieren könnten.

Ob Flugtickets günstiger werden, bleibt offen

Für Passagiere ist entscheidend, ob Airlines die niedrigere Steuer in den Ticketpreisen sichtbar weitergeben. Bei Kurzstrecken beträgt die rechnerische Entlastung nur 2,50 Euro. Auf Mittelstrecken sind es 6,33 Euro, auf Langstrecken 11,40 Euro. Diese Beträge können durch andere Preisbestandteile schnell überlagert werden, etwa durch Nachfrage, Kerosinkosten, Gebühren oder betriebliche Zuschläge. Die Luftverkehrsteuer sinkt damit zwar formal deutlich, ein automatischer Preisrückgang bei Flugtickets folgt daraus aber nicht.

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