Rentenreform trifft Selbstständige direkt

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Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige rückt mit den Empfehlungen der Rentenkommission erneut in den Mittelpunkt der Rentendebatte. Das Gremium hat der Bundesregierung ein Paket mit 33 Vorschlägen vorgelegt, das die Alterssicherung breiter, stabiler und langfristig finanzierbarer machen soll. Beschlossen ist damit noch nichts. Die Empfehlungen müssen erst politisch ausgearbeitet, in Gesetzentwürfe übersetzt und vom Bundestag beraten werden.

Rentenversicherungspflicht soll schrittweise kommen

Für Selbstständige ist vor allem eine Empfehlung zentral. Wer ab einem noch festzulegenden Stichtag neu selbstständig wird und nicht bereits obligatorisch abgesichert ist, soll verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Eine freie Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge wäre für diese Gruppe nach dem Vorschlag nicht vorgesehen.

Anders soll es bei Personen laufen, die zum Zeitpunkt der Einführung bereits selbstständig tätig sind. Sie sollen zwar grundsätzlich ebenfalls erfasst werden, sich aber ohne weitere Voraussetzungen dagegen entscheiden können. Damit will die Kommission bestehende Vorsorgeverträge und gewachsene berufliche Lebensläufe berücksichtigen.

Warum die Rentenkommission Selbstständige einbeziehen will

Die Kommission begründet die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mit Schutzlücken in der Alterssicherung. Bislang sind nur einzelne Gruppen selbstständig Tätiger rentenversicherungspflichtig, etwa in Landwirtschaft, Kunst oder Publizistik. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler sind über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Andere Selbstständige müssen ihre Altersvorsorge selbst organisieren.

Der Vorschlag folgt dem Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung. Perspektivisch sollen mehr Gruppen Verantwortung für die gesetzliche Rente tragen. Aus Sicht der Kommission würde das Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit erleichtern und Altersarmut bei Menschen mit unregelmäßigen Einkommen besser vorbeugen.

Minijobs sollen ihren Sonderstatus verlieren

Neben der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige betrifft das Paket auch geringfügige Beschäftigung. Minijobs sollen nach Empfehlung der Kommission ohne Herausoptieren in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Zudem soll ihr steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus wegfallen. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein.

Damit würde ein Bereich deutlich verändert, der bisher für viele Beschäftigte und Betriebe flexibel nutzbar ist. Befürworter sehen darin einen Schritt gegen dauerhaft schlecht abgesicherte Erwerbsverläufe. Kritiker warnen dagegen vor höheren Belastungen für kleine Betriebe und vor dem Verlust unkomplizierter Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Beamte bleiben nicht Teil der gesetzlichen Rente

Beamte sollen nach den Empfehlungen nicht unmittelbar in die gesetzliche Rentenversicherung wechseln. Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung zwar als langfristiges Idealbild, verweist aber auf rechtliche und finanzielle Hürden. Stattdessen sollen Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.

Zudem empfiehlt das Gremium, Verbeamtungen stärker auf hoheitliche Aufgaben zu beschränken und für künftige Pensionslasten ausreichende Rücklagen zu bilden. Damit bleibt ein politisch besonders umstrittener Punkt nur teilweise aufgegriffen.

Kritik kommt von Verbänden und FDP

Der Bundesverband Freie Berufe mahnt vor allem Wahlfreiheit und den Schutz funktionierender Versorgungssysteme an. Für viele freie Berufe besteht bereits eine obligatorische Absicherung über Versorgungswerke. Eine pauschale Einbeziehung in die gesetzliche Rente wird deshalb kritisch gesehen.

Auch aus der FDP kommt Widerstand. Parteichef Wolfgang Kubicki lobt zwar kapitalgedeckte Elemente, warnt aber vor zusätzlichen Belastungen für Selbstständige. Auf der anderen Seite sehen Befürworter in der Reform eine Möglichkeit, die gesetzliche Rente breiter zu finanzieren und Menschen ohne ausreichende Vorsorge besser abzusichern.

Politischer Streit beginnt erst

Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wollen das Gesamtpaket der Rentenkommission zügig voranbringen. Gleichzeitig ist klar, dass viele Details erst in der Gesetzgebung festgelegt werden müssen. Dazu gehören der Stichtag für neue Selbstständige, die genaue Beitragshöhe, mögliche Übergangsregeln und die konkrete Ausgestaltung bei Minijobs.

Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist damit kein fertiges Gesetz, aber ein zentraler Baustein der geplanten Rentenreform. Der politische Konflikt dreht sich nun um die Frage, wie viel Pflicht nötig ist und wie viel Wahlfreiheit Selbstständige behalten sollen.

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