Rückruf für Sumak-Gewürz: Pestizidrückstände nachgewiesen

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

Teilen:

Ein Gewürz der Marke Abido wird wegen bedenklicher Rückstände eines Insektizids aus dem Verkauf genommen. Betroffen ist das Produkt Abido Sumak in einem 50-Gramm-Beutel. Nach Angaben des Großhändlers Orient Gate GmbH wurden erhöhte Mengen des Wirkstoffs Chlorpyrifos sowie ein für das Produkt unzulässiger Farbstoff festgestellt. Der Rückruf wurde am Montag, 26. Oktober 2026, über das amtliche Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Verbraucher sollen die betroffene Ware nicht mehr verwenden.

Anzeige

Diese Charge von Abido Sumak ist betroffen

Der Rückruf von Abido Sumak betrifft eine genau bezeichnete Produktcharge. Verbraucher sollten deshalb die Angaben auf der Verpackung mit folgenden Daten vergleichen:

  • Produkt: Abido Sumak
  • Packungsgröße: 50 Gramm
  • Chargennummer: 10-3-2618952 OH
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 10.03.2029
  • Hersteller: Abido Company for Trade and Industry
  • Importeur: Tema Fine Foods BV
  • Großhändler: Orient Gate GmbH, Barsbüttel

Andere Chargen des Gewürzes werden in der vorliegenden Rückrufinformation nicht genannt. Für die eindeutige Identifizierung sind insbesondere die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum entscheidend.

Chlorpyrifos und Farbstoff E 122 im Gewürz festgestellt

Auslöser des Rückrufs sind erhöhte Rückstände von Chlorpyrifos. Der Wirkstoff wurde in der Landwirtschaft zur Bekämpfung von Insekten und Milben eingesetzt. Seine Zulassung als Pflanzenschutzmittelwirkstoff wurde in der Europäischen Union im Januar 2020 nicht verlängert.

Anzeige

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zuvor Bedenken hinsichtlich möglicher erbgutschädigender Wirkungen und neurologischer Auswirkungen während der Entwicklung festgestellt. Insbesondere mögliche gesundheitliche Folgen für Kinder spielten bei der Bewertung eine Rolle. Die Behörde konnte für Chlorpyrifos keinen gesundheitlich unbedenklichen Expositionswert festlegen.

Zusätzlich wurde in der betroffenen Gewürzcharge der Farbstoff E 122, auch Azorubin genannt, nachgewiesen. Dieser ist in der EU nicht grundsätzlich verboten, darf aber nur in dafür zugelassenen Lebensmittelkategorien verwendet werden. Im zurückgerufenen Sumak ist sein Einsatz unzulässig.

Welche genauen Mengen der beanstandeten Stoffe in dem Gewürz gefunden wurden, geht aus der Rückrufinformation nicht hervor. Eine konkrete gesundheitliche Gefährdung durch eine bestimmte Verzehrmenge lässt sich deshalb nicht beziffern.

Rückruf betrifft mehrere Bundesländer

Das betroffene Gewürz wurde in verschiedenen Teilen Deutschlands vertrieben. Eine am Montagnachmittag veröffentlichte erweiterte Länderübersicht nennt insgesamt zehn Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Berlin, Sachsen und Thüringen wurden demnach im Laufe des 26. Oktober zusätzlich als betroffene Länder aufgeführt. Konkrete Verkaufsstellen wurden in der Rückrufinformation nicht flächendeckend benannt.

Sumak wird insbesondere in der türkischen, arabischen und weiteren Küchen des Nahen Ostens verwendet. Das rötliche Gewürz besitzt einen säuerlichen Geschmack und kommt beispielsweise bei Salaten, Fleischgerichten und Marinaden zum Einsatz.

Käufer können das Gewürz ohne Kassenbon zurückgeben

Wer eine Packung aus der betroffenen Charge gekauft hat, sollte das Gewürz nicht mehr zum Kochen oder Würzen verwenden. Die Orient Gate GmbH bietet die Rücknahme über die jeweilige Verkaufsstelle an.

Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Verbraucher müssen die Packung dafür zum Geschäft zurückbringen, in dem sie das Produkt gekauft haben.

Für Fragen zum Rückruf hat der Großhändler eine Servicenummer eingerichtet. Die Orient Gate GmbH ist unter 040 411 88 30 80 montags bis freitags zwischen 9.30 und 17 Uhr erreichbar.

Personen, die das betroffene Gewürz bereits verzehrt haben und anschließend gesundheitliche Beschwerden entwickeln, sollten ärztlichen Rat einholen. Allein aus dem Nachweis der Rückstände lässt sich jedoch nicht schließen, dass der Verzehr zwangsläufig zu einer Vergiftung führt.

Mit MS-Aktuell immer ohne Paywall lesen
Bei Google bevorzugen

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu