
Im deutschen Gesundheitswesen könnten durch Abrechnungsbetrug, Korruption und andere Formen von Fehlverhalten jährlich Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe entstehen. Das vermutet der GKV-Spitzenverband. Wie hoch die tatsächlichen finanziellen Verluste sind, ist bislang jedoch nicht bekannt. Eine neue wissenschaftliche Untersuchung soll nun klären, wie groß das bislang unentdeckte Fehlverhalten im Gesundheitswesen tatsächlich ist.
Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass die bisher erfassten Fälle nur einen Teil des tatsächlichen Problems abbilden. Vorstand Martin Krasney erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, internationale Untersuchungen deuteten auf erheblich höhere finanzielle Verluste hin, als sie in Deutschland bislang dokumentiert würden.
Nach Angaben des Verbandes legen internationale Studien nahe, dass durch Abrechnungsbetrug und Korruption möglicherweise fünf bis zehn Prozent der Gesundheitsausgaben verloren gehen. Auf Deutschland übertragen könnte dies einen zweistelligen Milliardenbetrag ergeben. Allerdings handelt es sich dabei um eine rechnerische Größenordnung und nicht um eine wissenschaftlich bestätigte Schadenssumme für Deutschland.
Die bisherigen Erhebungen des GKV-Spitzenverbands zeigen, dass Fehlverhalten schon heute erhebliche finanzielle Folgen hat. Für die Jahre 2022 und 2023 verzeichneten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Schäden von insgesamt rund 200,3 Millionen Euro.
Im selben Zeitraum gingen nach Verbandsangaben 49.982 Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten ein. Die Kassen konnten Forderungen im Umfang von rund 92,2 Millionen Euro sichern. Besonders hohe Schäden entfielen auf Arznei- und Verbandmittel sowie auf Pflegeleistungen. Die Zahlen stammen aus dem im März 2025 veröffentlichten Fehlverhaltensbericht des GKV-Spitzenverbands.
Auch jüngere Zahlen einzelner Krankenkassen verdeutlichen die wirtschaftliche Bedeutung. Die DAK-Gesundheit bezifferte die bei ihr entstandenen Schäden für 2024 und 2025 auf insgesamt 15,6 Millionen Euro. Die Kasse registrierte in diesem Zeitraum rund 2.300 neue Verdachtsfälle. Diese Ergebnisse betreffen ausschließlich die DAK und lassen sich nicht auf sämtliche Krankenkassen hochrechnen.
Um das bislang nicht erfasste Ausmaß genauer zu bestimmen, hat der GKV-Spitzenverband eine kriminologische Dunkelfeldstudie beauftragt. Die Untersuchung begann am 1. Oktober 2026 und ist auf zweieinhalb Jahre angelegt. Umfassende Ergebnisse werden für April 2029 erwartet.
Mit der Durchführung wurden die Rechtswissenschaftler Kai Bussmann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Ralf Kölbel von der Ludwig-Maximilians-Universität München beauftragt. Sie sollen untersuchen, wie verbreitet wirtschaftskriminelles Fehlverhalten im Gesundheitswesen tatsächlich ist und welche Möglichkeiten zu seiner Bekämpfung bestehen.
Der GKV-Spitzenverband hatte die Bundesregierung bereits über mehrere Jahre zur Beauftragung einer solchen Untersuchung aufgefordert. Nachdem dies ausgeblieben war, entschied der Verwaltungsrat im Juni 2025, selbst eine Studie auf den Weg zu bringen.
Neben der wissenschaftlichen Untersuchung fordert der GKV-Spitzenverband zusätzliche gesetzliche Befugnisse für die Fehlverhaltensbekämpfung. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Abrechnungsdaten kassenübergreifend zusammenzuführen und mit technischen Verfahren auf auffällige Muster zu untersuchen.
Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz könnte nach Vorstellung des Verbands helfen, Unregelmäßigkeiten früher zu erkennen. Dafür seien jedoch zusätzliche rechtliche Grundlagen erforderlich. Außerdem setzt sich der Verband für eine gemeinsame Datenbank zur Betrugsprävention ein.
Für die gesetzlichen Krankenkassen hat die Untersuchung auch finanzpolitische Bedeutung. Gelder, die durch nachgewiesenes Fehlverhalten verloren gehen, stehen nicht mehr für die medizinische und pflegerische Versorgung zur Verfügung. Ob die vermuteten Milliardenschäden tatsächlich in dieser Größenordnung entstehen, soll die neue Studie klären.
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