Fünf EU-Staaten machen bei Abschiebezentren außerhalb Europas Tempo

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Symbolbild mit KI erstellt

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Deutschland und vier weitere EU-Staaten wollen ihre Pläne für Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union konkretisieren. Bei einem Treffen in Kopenhagen verständigten sich Deutschland, Dänemark, Österreich, Griechenland und die Niederlande am Freitag auf gemeinsame Grundsätze und die nächsten Schritte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will noch bis Ende 2026 eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Drittstaaten erreichen. Ein konkretes Partnerland wurde bislang nicht benannt.

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Fünf Staaten verständigen sich auf gemeinsame Grundsätze

Die fünf Länder arbeiten als sogenannte Core Group gemeinsam an einem Modell für Return Hubs außerhalb der EU. Nach dem Treffen in Kopenhagen erklärten sie, dass die geplanten Zentren mit EU-Recht, internationalem Recht und insbesondere den menschenrechtlichen Verpflichtungen der beteiligten Staaten vereinbar sein müssten.

Zudem sollen Kooperationen mit Drittstaaten auf gleichberechtigten und für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften beruhen. Nach Angaben des dänischen Migrationsministeriums sollen nun Gespräche mit möglichen Partnerstaaten intensiviert und Delegationen in infrage kommende Länder geschickt werden. Dabei soll unter anderem geprüft werden, ob die dortigen Bedingungen den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die fünf Staaten haben sich außerdem auf einen gemeinsamen Zeitrahmen für die jeweils notwendigen nationalen rechtlichen Schritte verständigt.

Dobrindt kündigte zugleich ein weiteres Treffen der Gruppe für Ende September in München an. Sein Ziel sei weiterhin, noch in diesem Jahr eine Vereinbarung zu erreichen, die den Aufbau solcher Zentren ermöglicht. Mit welchen Staaten konkret verhandelt wird, ließ er offen.

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Was mit den Return Hubs geplant ist

Die sogenannten Return Hubs sind für Menschen vorgesehen, die kein Aufenthaltsrecht in einem EU-Mitgliedstaat haben und einer Rückkehrentscheidung unterliegen. Sie könnten in einen Drittstaat gebracht werden, mit dem der betreffende EU-Staat oder mehrere Mitgliedstaaten zuvor eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben.

Nach der auf europäischer Ebene vereinbarten neuen Rückführungsregelung könnten solche Zentren entweder selbst Ziel einer Rückführung sein oder als Zwischenstation dienen, bevor die betroffene Person in ihr Herkunftsland oder einen anderen Drittstaat weiterreist. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Partnerstaat internationale Menschenrechtsstandards und das Verbot der Zurückweisung in Staaten mit drohender Verfolgung oder schweren Menschenrechtsverletzungen beachtet. Unbegleitete Minderjährige sollen von solchen Vereinbarungen ausgenommen sein.

Damit unterscheiden sich die Return Hubs von ausgelagerten Asylverfahren. Im Mittelpunkt stehen Menschen, bei denen bereits feststeht, dass sie kein Aufenthaltsrecht in der EU besitzen. Die Europäische Kommission hatte das Modell im März 2025 als Teil eines neuen gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems vorgeschlagen. Anfang Juni 2026 erzielten Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates eine politische Einigung über die neue Rückführungsverordnung.

Ruanda bestätigt Gespräche mit europäischen Staaten

Welches Land das erste Rückführungszentrum aufnehmen könnte, ist weiterhin offen. Ruanda hatte Ende August Gespräche mit europäischen Regierungen über eine mögliche Zusammenarbeit im Migrationsbereich bestätigt. Eine konkrete Vereinbarung war damit jedoch nicht verbunden.

Auch beim Treffen in Kopenhagen nannten die beteiligten Regierungen keinen künftigen Partnerstaat. Die offizielle Erklärung der fünf Länder sieht zunächst weitere Gespräche und Reisen in mögliche Partnerländer vor. Erst dabei sollen die Voraussetzungen für eine dauerhafte Kooperation geprüft werden.

Ruanda steht bei europäischen Modellen zur Auslagerung von Migrationsverfahren bereits seit Jahren im Fokus. Großbritannien hatte 2022 ein Abkommen geschlossen, nach dem irregulär eingereiste Menschen nach Ruanda gebracht werden sollten. Der britische Supreme Court erklärte das damalige Modell 2023 für rechtswidrig. Nach dem Regierungswechsel beendete Premierminister Keir Starmer das Vorhaben 2024.

Dänemark nennt Ende 2027 als operatives Ziel

Während Deutschland zunächst auf eine Vereinbarung noch im Jahr 2026 drängt, hat Dänemark bereits einen möglichen Zeitplan für die praktische Umsetzung genannt. Die Regierung in Kopenhagen erwartet nach Angaben von Migrationsminister Morten Bødskov, bis Ende 2027 erste Menschen ohne Aufenthaltsrecht in einen entsprechenden Partnerstaat bringen zu können.

Deutschland hat bislang keinen vergleichbaren Termin für erste Überstellungen genannt. Eine Vereinbarung bis zum Jahresende 2026 wäre deshalb zunächst nur eine Voraussetzung für den Aufbau eines solchen Systems. Standort, Kapazität, Finanzierung und konkrete Betriebsregeln eines Return Hubs sind bislang nicht öffentlich festgelegt.

Europarat warnt vor menschenrechtlichen Risiken

Die Pläne stoßen zugleich auf grundsätzliche rechtliche und menschenrechtliche Bedenken. Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, hatte sich im Juli direkt an die Regierungen Deutschlands, Dänemarks, Österreichs, Griechenlands und der Niederlande gewandt.

Er forderte unter anderem umfassende Prüfungen möglicher Menschenrechtsrisiken vor Abschluss einer Vereinbarung, unabhängige und dauerhafte Kontrollen der Einrichtungen sowie rechtlich verbindliche Menschenrechtsklauseln. Außerdem müssten parlamentarische, gerichtliche und öffentliche Kontrollen möglich bleiben. Der Europarat ist keine Institution der Europäischen Union.

Die neue europäische Rückführungsregelung schreibt ihrerseits vor, dass Kooperationen über Return Hubs nur mit Drittstaaten vereinbart werden dürfen, die internationale Menschenrechtsstandards und das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip beachten. Dieses verbietet die Rückführung von Menschen in Staaten, in denen ihnen etwa Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

EU will mehr Menschen ohne Aufenthaltsrecht zurückführen

Hinter den Plänen steht die seit Jahren vergleichsweise niedrige Zahl tatsächlich vollzogener Rückführungen. Nach Eurostat-Daten erhielten im ersten Quartal 2026 rund 108.500 Nicht-EU-Bürger in den Mitgliedstaaten die Anordnung, das jeweilige Land zu verlassen. Rund 34.550 Menschen wurden im selben Zeitraum nach einer solchen Anordnung in einen Drittstaat zurückgeführt.

Deutschland verzeichnete dabei 10.360 Ausreiseanordnungen und 7.300 Rückführungen in Drittstaaten. Die Zahlen beziehen sich auf die jeweiligen Vorgänge innerhalb des Quartals und bedeuten nicht, dass sämtliche zurückgeführten Personen zuvor im selben Zeitraum eine Ausreiseanordnung erhalten hatten.

Mit der neuen gemeinsamen Rückführungspolitik will die EU Verfahren stärker vereinheitlichen und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten sowie mit Herkunfts- und Drittstaaten ausbauen. Die fünf Staaten um Deutschland gehen mit ihren konkreten Planungen für Return Hubs nun einen Schritt weiter. Bis zu einem tatsächlich betriebenen Abschiebezentrum außerhalb der EU sind allerdings noch Abkommen mit einem Partnerstaat, nationale Umsetzungsschritte und konkrete organisatorische Vereinbarungen notwendig.

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