
Im November 2026 treten in Deutschland mehrere neue Regelungen in Kraft, die sich auf den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern auswirken. Besonders betroffen sind Onlinebestellungen aus Ländern außerhalb der EU sowie Ratenkäufe und kleine Verbraucherkredite. Hinzu kommen Änderungen bei der Schuldnerberatung, ein neues Bahnangebot und strengere Vorgaben für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen. Die wichtigsten Änderungen im November 2026 im Überblick.
Wer Waren bei Onlinehändlern außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss sich ab dem 1. November 2026 auf veränderte Kostenstrukturen einstellen. An diesem Tag führt die EU eine zusätzliche Zollbearbeitungsgebühr von zwei Euro je Warenposition ein. Sie betrifft Waren, die im Onlinehandel aus Drittstaaten direkt an Verbraucher innerhalb der EU geliefert werden.
Die neue Gebühr gilt grundsätzlich unabhängig vom Warenwert. Damit erfasst sie nicht nur günstige Bestellungen, sondern auch höherwertige Sendungen. Maßgeblich ist die jeweilige Position in der Zollanmeldung. Enthält ein Paket beispielsweise unterschiedliche Warenarten, können mehrere Gebühren anfallen.
Bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt bei Einfuhren mit einem Warenwert unter 150 Euro ein pauschaler Zoll von drei Euro je Warenkategorie. Die bisherige entsprechende Zollbefreiung wurde abgeschafft. Die zusätzliche Bearbeitungsgebühr kommt nun zu dieser bestehenden Belastung hinzu.
Für die Abführung der neuen Gebühr sind grundsätzlich die zuständigen Unternehmen verantwortlich. Dazu gehören je nach Abwicklung Händler, Plattformbetreiber und Importeure. Verbraucher müssen deshalb nicht automatisch zwei Euro zusätzlich an den Zoll bezahlen.
Allerdings können Unternehmen die neuen Kosten bei ihrer Preisgestaltung berücksichtigen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass zusätzliche Belastungen nicht durch undurchsichtige Preisaufschläge an Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Eine allgemeine Verpflichtung, sämtliche Kosten selbst zu tragen, ergibt sich daraus für die Händler nicht.
Mit der Reform reagiert die Europäische Union auf den stark gewachsenen internationalen Onlinehandel. Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden 2025 rund 5,9 Milliarden niedrigpreisige Warenartikel in die EU eingeführt. Die neuen Regelungen sollen insbesondere die Finanzierung der Zollkontrollen verbessern und die Verantwortung der Handelsplattformen stärken.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Verbraucher, die Einkäufe finanzieren oder erst später bezahlen möchten. Am 20. November 2026 werden in Deutschland wesentliche Vorschriften der neuen europäischen Verbraucherkreditrichtlinie angewendet.
Damit werden künftig auch zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten erfasst, die bisher teilweise außerhalb des klassischen Verbraucherdarlehensrechts lagen. Dazu gehören insbesondere Kleinkredite unter 200 Euro, bestimmte zinsfreie Finanzierungen und sogenannte Buy-now-pay-later-Angebote.
Bei diesen Bezahlmodellen können Kunden Waren sofort erhalten und den Kaufpreis erst später oder in mehreren Raten begleichen.
Für viele dieser Finanzierungsangebote gelten künftig strengere Anforderungen. Kreditgeber müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Kunden prüfen und umfassender über die Bedingungen des Kredits informieren. Dabei geht es unter anderem um die Laufzeit, mögliche Kosten und die finanziellen Verpflichtungen.
Auch die Werbung für Verbraucherkredite wird stärker reguliert. Zudem erhalten Verbraucher zusätzliche Rechte, wenn ihre Kreditwürdigkeit mithilfe automatisierter Verfahren beurteilt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie eine menschliche Überprüfung einer automatisierten Bewertung verlangen.
Nicht jeder gewöhnliche Kauf auf Rechnung wird dadurch automatisch zu einem regulierten Verbraucherkredit. Für bestimmte kurzfristige und gebührenfreie Zahlungsaufschübe bestehen gesetzliche Ausnahmen.
Die neuen Vorschriften gelten grundsätzlich für Verträge, die ab dem 20. November 2026 abgeschlossen werden. Bereits bestehende Kreditverträge bleiben weitgehend dem bisherigen Recht unterworfen.
Mit der Reform verändert sich zugleich die Form, in der viele Verbraucherdarlehensverträge abgeschlossen werden können.
Für allgemeine Verbraucherdarlehen reicht ab dem 20. November 2026 grundsätzlich die Textform aus. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier ist damit nicht mehr zwingend erforderlich. Verträge können beispielsweise auf elektronischem Weg abgeschlossen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gleichzeitig verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung. Außerdem werden die gesetzlichen Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen konkretisiert.
Auch beim Widerrufsrecht gibt es Änderungen. Bei fehlerhaften Vertragsinformationen wird die bisherige Möglichkeit eines zeitlich sehr weitreichenden Widerrufs für die erfassten Verträge begrenzt. Die entsprechende Höchstfrist beträgt künftig grundsätzlich zwölf Monate und 14 Tage.
Die gesetzlichen Regelungen gehen auf die EU-Richtlinie 2023/2225 zurück. Der Bundestag beschloss die deutsche Umsetzung am 17. April 2026, der Bundesrat ließ das Gesetz im Mai passieren. Die wesentlichen neuen Verbraucherkreditvorschriften gelten ab dem 20. November.
Parallel zu den neuen Kreditregeln tritt am 20. November 2026 das Schuldnerberatungsdienstegesetz in Kraft.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit bestehenden oder absehbaren Zahlungsschwierigkeiten Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung erhalten. Dazu werden entsprechende Anforderungen an die Verfügbarkeit von Beratungsstellen gesetzlich verankert.
Auch die Kosten sind geregelt. Schuldnerberatungsstellen dürfen Entgelte erheben, diese dürfen Verbraucher jedoch nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen. Über mögliche Kosten und deren Höhe müssen Ratsuchende vor der Inanspruchnahme informiert werden.
Das Gesetz wurde nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss am 25. September 2026 von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Die endgültige Fassung wurde am 15. Oktober veröffentlicht.
Die Vorschriften setzen einen weiteren Bestandteil der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie um. Sie sollen den Zugang zu Unterstützung verbessern, bevor sich finanzielle Schwierigkeiten weiter verschärfen.
Auch Bahnreisende können ab November ein neues Angebot nutzen. Die Deutsche Bahn führt ihr Familienticket als dauerhaftes Tarifangebot ein. Buchbar ist es bereits seit dem 26. Oktober, der erste mögliche Reisetag ist der 1. November 2026.
Das Angebot richtet sich an Gruppen mit mindestens einer erwachsenen Person und einem Kind. Möglich sind beispielsweise zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern oder ein Erwachsener mit bis zu vier Kindern. Insgesamt können höchstens fünf Personen gemeinsam mit dem Ticket reisen.
Für reine Fernverkehrsverbindungen gelten folgende Festpreise: Eine einfache Fahrt kostet 59,99 Euro, eine Hin- und Rückfahrt 99,99 Euro. Sitzplatzreservierungen für die bis zu fünf Reisenden sind enthalten.
Das Angebot kann auch für Verbindungen genutzt werden, bei denen ein Teil der Strecke im Nahverkehr zurückgelegt wird. Dann gelten höhere Preise. Voraussetzung ist, dass die maßgebliche Strecke im Fernverkehr gefahren wird.
Buchen lässt sich das Familienticket unter anderem über die Internetseite der Bahn und den DB Navigator. Es ist jeweils bis zwei Tage vor Reisebeginn erhältlich.
Für Familien entsteht damit eine zusätzliche Möglichkeit, Bahnreisen zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis zu buchen.
Für bestimmte medizinische Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen ändern sich ab dem 1. November 2026 die Anerkennungsverfahren in Deutschland.
Betroffen sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen. Ziel des bereits beschlossenen Gesetzes ist es, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu vereinfachen und stärker digital abzuwickeln.
Für ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Berufsabschlüsse aus Drittstaaten wird die Kenntnisprüfung grundsätzlich zum regulären Weg für den Qualifikationsnachweis. Eine ausführliche dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt auf Antrag möglich.
Damit sollen aufwendige Prüfungen von Ausbildungsunterlagen reduziert und Entscheidungen beschleunigt werden. Die fachlichen Anforderungen für eine Berufszulassung bleiben bestehen.
Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Einzelne Vorschriften gelten bereits seit dem 29. Juli, die übrigen wesentlichen Bestimmungen treten am 1. November in Kraft.
Zum Monatsende greifen außerdem neue europäische Umweltvorschriften für die Automobilindustrie. Ab dem 29. November 2026 müssen neu genehmigte Fahrzeugtypen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen die Anforderungen der Abgasnorm Euro 7 erfüllen.
Die Vorschriften betreffen nicht ausschließlich Schadstoffe aus dem Auspuff. Die neue Norm führt zusätzlich Anforderungen an Partikelemissionen durch Bremsen und Reifen ein. Auch für die Haltbarkeit von Fahrzeugkomponenten gelten entsprechende Vorgaben.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ergibt sich aus dem Stichtag keine Verpflichtung zur Nachrüstung. Ebenso wenig bedeutet der 29. November, dass alle anschließend verkauften Neuwagen sofort die Euro-7-Anforderungen erfüllen müssen.
Für die Erstzulassung neuer Pkw gilt die neue Norm allgemein erst ab dem 29. November 2027. Die Einführung erfolgt damit schrittweise.
Rechtsgrundlage ist die europäische Verordnung 2024/1257. Sie soll die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen des Straßenverkehrs weiter reduzieren.
Eine weitere beschlossene Änderung betrifft das Deutschlandticket, allerdings erst nach dem November. Der monatliche Abonnementpreis soll zum 1. Januar 2027 von derzeit 63 Euro auf 66,80 Euro steigen.
Die neue Höhe ergibt sich aus dem von den Verkehrsministern der Länder vereinbarten Preisindex. Bestehende Abonnenten müssen der Fortführung ihres Vertrags zu den geänderten Konditionen aktiv zustimmen.
Für November und Dezember 2026 bleibt der reguläre monatliche Preis zunächst bei 63 Euro. Die Änderung betrifft damit vor allem die Vorbereitung auf den kommenden Jahreswechsel, nicht den Ticketpreis im November selbst.
Insgesamt betreffen die neuen Regelungen unterschiedliche Lebensbereiche. Während die zusätzlichen Zollkosten den internationalen Onlinehandel verändern, stärkt die Kreditreform die gesetzlichen Anforderungen an Finanzierungsangebote. Bei der Bahn entstehen neue Tarifmöglichkeiten, während im Fahrzeugbereich strengere Umweltvorgaben eingeführt werden.
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