
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir von den Grünen drängen auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Im Mittelpunkt ihres Vorstoßes stehen die Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht gibt es bislang jedoch nicht.
Pistorius und Özdemir sprechen sich in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung dafür aus, ein AfD-Verbotsverfahren baldmöglichst auf den Weg zu bringen. Sie wollen den Fokus dabei auf jene Landesverbände richten, die sie als eindeutig völkisch bewerten. Genannt werden ausdrücklich Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Der Vorstoß fällt in eine politisch besonders sensible Phase. Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die AfD liegt dort in aktuellen Umfragen deutlich vor den übrigen Parteien. Das ZDF-Politbarometer sah sie zuletzt bundesweit ebenfalls mit 27 Prozent auf dem ersten Platz. Wahlumfragen sind allerdings Momentaufnahmen und keine Vorhersagen für Wahlergebnisse.
In ihrer Begründung unterscheiden Pistorius und Özdemir zwischen einer deutschnationalen und einer völkisch geprägten Strömung innerhalb der AfD. Politische Forderungen eines deutschnationalen Teils könnten nach ihrer Auffassung trotz grundlegender inhaltlicher Differenzen noch innerhalb des vom Grundgesetz geschützten politischen Wettbewerbs liegen.
Anders bewerten sie den völkisch geprägten Teil. Dieser richte sich aus ihrer Sicht gegen zentrale Grundlagen der Verfassung, insbesondere gegen das Verständnis gleicher Menschenwürde unabhängig von ethnischer Herkunft oder kultureller Prägung. Daraus leiten die beiden Politiker ihre Forderung ab, die Voraussetzungen eines Verbots gerichtlich prüfen zu lassen.
Eine solche politische Bewertung bedeutet allerdings noch kein Parteiverbot. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Die von Pistorius und Özdemir genannten Landesverbände stehen bereits seit längerem im Fokus der jeweiligen Verfassungsschutzbehörden.
Der Thüringer Verfassungsschutz führt den Landesverband als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung. Nach Angaben der Behörde richten sich dort vertretene Positionen unter anderem gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip.
In Sachsen wurde der AfD-Landesverband Ende 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Ein Eilantrag gegen diese Einstufung blieb vor dem Verwaltungsgericht Dresden erfolglos, ebenso die anschließende Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht.
Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den dortigen Landesverband seit 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Auch der brandenburgische Verfassungsschutz nahm 2025 eine entsprechende Hochstufung des Landesverbandes vor. Gegen die Einstufung in Brandenburg läuft eine Klage.
Diese Bewertungen der Sicherheitsbehörden ersetzen keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über ein Parteiverbot.
Die Hürden für ein Parteienverbot sind in Deutschland bewusst hoch. Artikel 21 des Grundgesetzes sieht vor, dass Parteien verfassungswidrig sein können, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Vorstellungen vertritt. Erforderlich sind unter anderem ein aktives und planmäßiges Vorgehen gegen zentrale Verfassungsprinzipien sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verwirklichung dieser Ziele nicht völlig aussichtslos ist. Dieses sogenannte Potentialitätskriterium spielte bereits im zweiten NPD-Verbotsverfahren eine zentrale Rolle.
Einen Verbotsantrag können ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Das Bundesverfassungsgericht prüft zunächst in einem Vorverfahren, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
Der Vorschlag von Pistorius und Özdemir wirft zusätzlich die Frage auf, ob ein Verfahren von Beginn an gezielt nur gegen einzelne Landesverbände geführt werden könnte.
Diese Möglichkeit wird unter Verfassungsrechtlern unterschiedlich bewertet. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz spricht bei der Antragsstellung von einem Verfahren gegen eine Partei. Deshalb bestehen Zweifel, ob Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung ausschließlich einen einzelnen Landesverband zum Gegenstand eines Verbotsantrags machen können.
Das Bundesverfassungsgericht besitzt bei seiner Entscheidung dagegen weitergehende Möglichkeiten. Nach juristischen Einschätzungen könnte es im Ergebnis eines Verfahrens auch zwischen einer Gesamtpartei und einzelnen organisatorischen Teilen unterscheiden. Eine höchstrichterlich abschließend geklärte Blaupause für ein Verbotsverfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände gibt es nicht.
Der gemeinsame Vorstoß von Pistorius und Özdemir verändert zunächst die politische Debatte, nicht aber den formalen Stand des Verfahrens. Eine Entscheidung von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, einen Verbotsantrag einzureichen, liegt bislang nicht vor.
Besonders innerhalb von CDU und CSU gibt es weiterhin erhebliche Vorbehalte gegen ein solches Vorgehen. Zu den Argumenten der Skeptiker gehört das Risiko, dass ein erfolgloser Verbotsantrag die AfD politisch stärken könnte.
Gleichzeitig hat der Druck von Befürwortern in den vergangenen Wochen zugenommen. Anfang August unterstützten nach Angaben des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins 1.051 Juristinnen und Juristen einen offenen Brief, der Bundesregierung und Bundestag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens auffordert. Der Aufruf stützt sich unter anderem auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte es im Bundestag eine Initiative für die Prüfung eines AfD-Verbots gegeben. Ein von 113 Abgeordneten unterstützter Antrag kam vor dem Ende der Wahlperiode jedoch nicht mehr zur Abstimmung und erledigte sich mit deren Ablauf.
Der Vorstoß von Pistorius und Özdemir ist damit ein neuer politischer Anlauf in einer seit Jahren geführten Debatte. Ob daraus tatsächlich ein Antrag eines der drei antragsberechtigten Verfassungsorgane entsteht, war am Freitag zunächst offen.
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