Bundesregierung beschließt härteren Kurs gegen Sozialleistungsmissbrauch

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Bundesregierung will organisierte Formen von Sozialleistungsmissbrauch und die Ausbeutung von Beschäftigten stärker bekämpfen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch, 23. September 2026, einen Aktionsplan mit zehn Schwerpunkten beschlossen. Im Zentrum stehen ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden, strengere Regeln für Arbeitgeber, neue Möglichkeiten gegen sogenannte Schrottimmobilien und Leistungsausschlüsse in bestimmten Fällen.

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Behörden sollen Informationen schneller austauschen

Ein zentraler Bestandteil des Plans ist die stärkere Vernetzung von Jobcentern, Ausländerbehörden und weiteren zuständigen Stellen. Änderungen des Aufenthaltsstatus sollen schneller an die für Sozialleistungen zuständigen Behörden gelangen. Nach Angaben der Bundesregierung werden Jobcenter bereits automatisch informiert, wenn sich bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen verändern.

Zusätzlich soll der Datenaustausch weiter ausgebaut werden. Vorgesehen ist unter anderem, relevante Register besser miteinander zu verknüpfen. Der Aktionsplan sieht auch den Einsatz KI-gestützter Analysesysteme vor, um auffällige Strukturen erkennen zu können. In dem zuvor bekannt gewordenen Entwurf war ausdrücklich von sicheren und diskriminierungsfreien Systemen die Rede.

Bereits seit Juli arbeitet bei der Bundesagentur für Arbeit ein zentrales Kompetenzzentrum für Leistungsmissbrauch in Nürnberg. Es soll komplexe und überregionale Fälle bündeln und auswerten. Weitere regionale Strukturen sollen folgen.

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Arbeitgeber sollen stärker haften

Die Bundesregierung richtet den Aktionsplan nicht allein auf unberechtigte Leistungsbezieher. Auch Arbeitgeber sollen stärker in die Verantwortung genommen werden, wenn Beschäftigungsverhältnisse falsch, unvollständig oder nur zum Schein gemeldet werden und dadurch zu hohe Sozialleistungen fließen.

Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II besteht eine entsprechende Haftungsmöglichkeit nach Regierungsangaben bereits seit Juli 2026. Eine vergleichbare Regelung soll auch für die Sozialhilfe geschaffen werden. Damit sollen insbesondere Konstruktionen erschwert werden, bei denen geringfügige oder fingierte Beschäftigungsverhältnisse den Zugang zu ergänzenden Sozialleistungen ermöglichen.

Neue Regeln gegen problematische Immobilien

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Gebäude, die in Verbindung mit ausbeuterischen Geschäftsmodellen genutzt werden. Dabei geht es unter anderem um überbelegte oder stark vernachlässigte Immobilien, deren Bewohner teilweise Sozialleistungen beziehen und deren Unterkunftskosten an Eigentümer oder Vermieter fließen.

Das Baugesetzbuch soll nach den Plänen so geändert werden, dass Kommunen leichter gegen solche Immobilien vorgehen können. Vorgesehen sind unter anderem einfachere Möglichkeiten für behördliche Kontrollen, Instandsetzungsmaßnahmen und Vorkaufsrechte. In eng begrenzten Fällen soll auch eine Enteignung möglich werden, wenn Eigentümer behördlichen Anforderungen zur Instandsetzung nicht nachkommen. Das Bundesbauministerium bestätigte nach dem Kabinettsbeschluss entsprechende Änderungen als Teil des Aktionsplans.

Auch das Melderecht soll angepasst werden. Damit soll verhindert werden, dass Personen an Adressen angemeldet werden, obwohl Räume überbelegt oder für eine Wohnnutzung nicht zugelassen sind.

Keine Grundsicherung bei Entziehung vom Haftantritt

Der Aktionsplan sieht außerdem einen Leistungsausschluss für bestimmte Personen vor, die sich einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe entziehen. Wer zum Haftantritt geladen wurde und sich diesem entzieht, soll nach den Plänen keine Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII mehr beziehen können.

Damit eine solche Regelung praktisch greifen kann, soll auch hier der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessert werden. Der Kabinettsbeschluss allein schafft den Leistungsausschluss allerdings noch nicht in allen vorgesehenen Fällen. Soweit gesetzliche Grundlagen geändert werden müssen, folgen weitere Gesetzgebungsverfahren.

Aktionsplan richtet sich auch gegen Ausbeutung

Die Bundesregierung verbindet die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ausdrücklich mit Maßnahmen gegen Arbeitsausbeutung und organisierte Strukturen. Der Plan richtet sich insbesondere auf Fälle im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit, bei denen Menschen angeworben, in problematischen Unterkünften untergebracht oder in Scheinbeschäftigungen vermittelt werden.

Zugleich sollen Informations- und Beratungsangebote in Herkunftsländern ausgebaut werden. Menschen, die eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen wollen, sollen frühzeitig über Arbeitsrechte, Beratungsstellen und Risiken unseriöser Vermittlungsangebote informiert werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatten den Aktionsplan gemeinsam vorbereitet. Die Regierung hatte bereits Anfang Juli angekündigt, einen entsprechenden Maßnahmenkatalog vorzulegen. Die Bundesregierung nennt als Ziel, organisierte Missbrauchsstrukturen einzudämmen und zugleich Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen.

Viele Maßnahmen benötigen noch neue Gesetze

Der Beschluss des Kabinetts legt den politischen Kurs fest, setzt aber nicht alle vorgesehenen Änderungen unmittelbar in Kraft. Mehrere Punkte erfordern Anpassungen bestehender Gesetze, darunter Regelungen im Sozial-, Bau- und Melderecht. Andere Maßnahmen wie eine engere Zusammenarbeit von Behörden oder der Ausbau bestehender Verwaltungsstrukturen können auf untergesetzlicher Ebene umgesetzt werden.

Die Bundesregierung hatte zunächst angekündigt, die Maßnahmen möglichst bis Ende 2026 umzusetzen. Bei Änderungen, die Bundestag oder Bundesrat passieren müssen, hängt der konkrete Zeitplan vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

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