
Die Amazon Prime Preiserhöhung von 2022 ist in ihrer damaligen Form unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag, 1. Oktober 2026, entschieden. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die Entscheidungen der Vorinstanzen gegen die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel. Für langjährige Prime-Mitglieder hat das unmittelbar Auswirkungen auf künftige Beiträge. Bei bereits gezahlten Mehrbeträgen ist die Lage dagegen komplizierter. Dafür läuft ein gesondertes Verfahren.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied unter dem Aktenzeichen III ZR 205/25, dass die beanstandeten Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon dem Transparenzgebot nicht genügen. Für Vertragspartner sei nicht ausreichend deutlich gewesen, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit einer von Amazon vorgenommenen Preiserhöhung zustehen. Die dadurch entstehende Intransparenz benachteilige Verbraucher unangemessen.
Amazon hatte die Prime-Preise in Deutschland zum 15. September 2022 angehoben. Bei jährlicher Zahlung stieg der reguläre Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Wer monatlich zahlte, musste anschließend 8,99 statt zuvor 7,99 Euro entrichten. Beim Prime-Student-Tarif erhöhte sich der Jahrespreis von 34 auf 44,90 Euro, der monatliche Beitrag von 3,99 auf 4,49 Euro. Die bestehenden Kundinnen und Kunden mussten der Erhöhung nicht ausdrücklich zustimmen. Amazon hatte die Änderung damals unter anderem mit gestiegenen Kosten begründet.
Gegen die Klausel war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Bereits das Landgericht Düsseldorf und anschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf hielten die Preisanpassungsregelung für unwirksam. Das OLG Düsseldorf entschied am 30. Oktober 2025 unter dem Aktenzeichen I-20 U 19/25. Amazon ließ die Frage daraufhin vom Bundesgerichtshof überprüfen. Mit der Entscheidung vom 1. Oktober 2026 steht nun auch die höchstrichterliche Beurteilung der beanstandeten Klausel fest.
Das Urteil betrifft dabei die Art, wie Amazon die Preise bei bereits bestehenden Verträgen einseitig ändern wollte. Es bedeutet nicht, dass ein Prime-Abonnement grundsätzlich niemals teurer werden dürfte. Entscheidend war die konkrete Vertragsgestaltung und insbesondere die fehlende Transparenz der verwendeten Regelungen.
Amazon reagierte noch am Tag der Entscheidung. Das Unternehmen kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Mitglieder anzupassen, deren Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert fortbesteht. Diese Kundinnen und Kunden sollen nach Angaben des Unternehmens vor ihrem nächsten Zahlungstermin über den aktuellen Stand informiert werden.
Damit können für diese Gruppe zunächst wieder die vor der Erhöhung geltenden Beiträge relevant werden. Wer sein Abonnement erst nach der Preiserhöhung neu abgeschlossen hat, befindet sich dagegen in einer anderen Vertragssituation. Die von der Verbraucherzentrale NRW geführte Sammelklage wegen der Erhöhung von 2022 betrifft ausdrücklich Bestandsverträge und keine nach der Preisanpassung neu abgeschlossenen Prime-Verträge.
Für viele Betroffene dürfte vor allem die Frage nach den seit 2022 zusätzlich gezahlten Beträgen entscheidend sein. Das BGH-Verfahren selbst war jedoch kein Verfahren, in dem individuelle Rückzahlungsbeträge für Millionen Prime-Mitglieder festgesetzt wurden.
Die Verbraucherzentrale NRW verfolgt solche Zahlungsansprüche deshalb in einer gesonderten Abhilfeklage gegen Amazon vor dem Oberlandesgericht Hamm. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen I-13 VKl 1/25. Die Verbraucherzentrale will erreichen, dass Amazon die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem seit 2022 verlangten Preis an berechtigte Kundinnen und Kunden zurückzahlt.
Betroffene können sich weiterhin in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist eine Registrierung grundsätzlich noch bis drei Wochen nach dem Ende der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Ein Termin für diese letzte Verhandlung war zuletzt noch nicht angegeben.
Wie hoch eine mögliche Erstattung ausfällt, hängt vom jeweiligen Vertragsmodell und davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde. Bei einem regulären Jahresabo beträgt die Differenz zwischen dem früheren und dem erhöhten Preis 20,90 Euro pro Jahr. Bei monatlicher Zahlung liegt sie bei einem Euro pro Monat. Für Prime Student ergeben sich entsprechend geringere Differenzen.
Die Entscheidung beseitigt damit einen zentralen Streitpunkt: Die zur Preiserhöhung 2022 verwendete Klausel kann Amazon gegenüber den betroffenen Bestandskunden nicht erfolgreich als Grundlage für die damalige einseitige Anpassung heranziehen. Welche Beträge einzelne Kundinnen und Kunden tatsächlich zurückerhalten, wird dadurch jedoch nicht für jeden Einzelfall automatisch festgelegt.
Für Verbraucher ist deshalb zwischen zwei Folgen zu unterscheiden. Bei bestimmten unverändert bestehenden Altverträgen will Amazon die laufenden Beiträge vorerst wieder anpassen. Wer zusätzlich Geld aus der Vergangenheit zurückverlangt, muss dagegen die individuelle Durchsetzung oder die laufende Sammelklage berücksichtigen. Unterlagen zu Mitgliedschaft, Zahlungen und Vertragsänderungen sollten Betroffene nach Empfehlung der Verbraucherzentrale aufbewahren, weil sie für die spätere Berechnung eines Anspruchs benötigt werden könnten.






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