Amazon Prime: Für viele Bestandskunden geht es jetzt um Geld

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Der Bundesgerichtshof hat die umstrittene Amazon Prime Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 auf Grundlage der damaligen Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Langjährige Kunden können deshalb möglicherweise zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückverlangen. Eine Sammelklage soll die Erstattungsansprüche durchsetzen. Das Verfahren läuft weiterhin, eine kostenlose Anmeldung ist noch möglich.

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Bundesgerichtshof bestätigt Unwirksamkeit der Preisklauseln

Mit seinem Urteil vom 1. Oktober 2026 hat der Bundesgerichtshof einen jahrelangen Streit über die Vertragsbedingungen von Amazon Prime entschieden. Die Richter erklärten die verwendeten Bestimmungen zur Erhöhung der Mitgliedsgebühren für unwirksam. Das Aktenzeichen lautet III ZR 205/25.

Ausgangspunkt war eine Preisänderung im September 2022. Amazon erhöhte den monatlichen Mitgliedsbeitrag damals von 7,99 auf 8,99 Euro. Bei jährlicher Zahlung stieg der Preis von 69 auf 89,90 Euro. Bestehende Mitglieder wurden über die Änderung informiert, mussten ihr aber nicht ausdrücklich zustimmen.

Der BGH beanstandete insbesondere die mangelnde Verständlichkeit der Vertragsbedingungen. Für Kunden war nicht eindeutig erkennbar, ob sie eine Preiserhöhung ausschließlich durch Kündigung ablehnen konnten oder ob ein Widerspruch genügte, um ihre Mitgliedschaft zum bisherigen Preis fortzusetzen. Diese Unklarheit benachteiligte Verbraucher unangemessen.

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Bereits das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Klauseln für unwirksam erklärt. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Bewertung abschließend.

Bis zu 83,60 Euro bei vier erhöhten Jahresbeiträgen

Für betroffene Bestandskunden ergibt sich aus der damaligen Preiserhöhung eine mögliche Rückforderung von 20,90 Euro je erhöhtem Jahresbeitrag. Wer viermal den höheren Jahrespreis gezahlt hat, kommt damit auf insgesamt 83,60 Euro.

Bei monatlicher Zahlung liegt die Differenz bei einem Euro pro Monat. Die mögliche Erstattung hängt davon ab, wie lange die erhöhten Gebühren tatsächlich gezahlt wurden.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Mitgliedschaft bereits vor der Preiserhöhung bestand und der neue Preis nicht wirksam vereinbart wurde. Wer sein Abo später neu abgeschlossen hat, fällt nicht unter die Sammelklage.

Besonderheiten können sich ergeben, wenn Kunden zwischen jährlicher und monatlicher Zahlung gewechselt haben. Nach Einschätzung der Stiftung Warentest kann ein solcher Wechsel als Zustimmung zu den dann geltenden Preisen gelten. Bereits zuvor entstandene Ansprüche können davon unberührt bleiben.

Sammelklage gegen Amazon läuft weiter

Ob Amazon bereits gezahlte Mehrbeträge tatsächlich zurückerstatten muss, wurde durch das BGH-Urteil noch nicht entschieden. Darüber wird in einem gesonderten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm gestritten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dafür eine Sammelklage gegen Amazon EU S.à r.l. eingereicht. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen I-13 VKl 1/25 und umfasst neben regulären Prime-Mitgliedschaften auch Prime-Student-Abonnements.

Bei Prime Student hatte Amazon 2022 den Jahresbeitrag von 34 auf 44,90 Euro und den Monatsbeitrag von 3,99 auf 4,49 Euro erhöht. Die spezielle Preisanpassungsklausel für Studententarife war allerdings nicht Gegenstand des BGH-Verfahrens vom 1. Oktober.

Über die Sammelklage sollen mögliche Rückzahlungsansprüche gebündelt durchgesetzt werden. Eine automatische Erstattung bereits gezahlter Beiträge hat Amazon bislang nicht zugesagt.

Betroffene können sich weiterhin kostenlos anmelden

Prime-Kunden können sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos und mit keinem eigenen Prozesskostenrisiko verbunden.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Klage-Check bereit, mit dem Interessierte ihre Teilnahmevoraussetzungen prüfen und passende Angaben für die Registrierung vorbereiten können.

Für die Anmeldung müssen zunächst keine Zahlungsnachweise eingereicht werden. Betroffene sollten ihre ursprünglichen Vertragsunterlagen, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen dennoch aufbewahren. Diese können später für die Berechnung eines möglichen Erstattungsanspruchs erforderlich werden.

Eine Registrierung ist nach den veröffentlichten Verfahrensregeln bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Ein Termin für diese Verhandlung war zum 26. Oktober 2026 noch nicht bekannt.

Die Anmeldung hat einen weiteren Vorteil: Sie hemmt die Verjährung der angemeldeten Ansprüche. Gerade bei Zahlungen aus dem Jahr 2022 kann dies von Bedeutung sein.

Die Anmeldung erfolgt über das Klageregister des Bundesamts für Justiz. Die Verbraucherzentrale bietet ergänzende Informationen zum Verfahren.

Amazon hat Preise für bestimmte Altkunden angepasst

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs kündigte Amazon an, die Mitgliedsbeiträge für einen Teil seiner langjährigen Kunden vorübergehend wieder zu reduzieren.

Dies betrifft nach Angaben des Unternehmens Mitglieder, deren Prime-Abonnement vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert besteht. Diese Kunden sollen vor ihrem nächsten Zahlungstermin entsprechend informiert werden.

Die Anpassung künftiger Beiträge ist von der möglichen Rückzahlung früherer Erhöhungen zu unterscheiden. Während die beanstandeten Vertragsklauseln höchstrichterlich für unwirksam erklärt wurden, bleibt die Frage der individuellen Erstattungen Gegenstand des Verfahrens in Hamm.

Damit hat die Entscheidung Bedeutung über Amazon hinaus. Sie verdeutlicht, dass Unternehmen auch bei digitalen Abonnements die Voraussetzungen und Folgen von Preisänderungen verständlich regeln müssen. Ein generelles Verbot, Abonnementpreise zu erhöhen, ergibt sich aus dem Urteil dagegen nicht.

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