AnimaWings setzt Flüge aus: Auch Deutschland-Verbindungen betroffen

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Symbolbild: Evan Wise

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Die rumänische Fluggesellschaft AnimaWings steckt in finanziellen Schwierigkeiten und hat ihren Flugbetrieb vorübergehend eingestellt. Vom 2. bis einschließlich 24. Oktober 2026 sind die regulären Flüge der Airline ausgesetzt. Auch Reisende mit Verbindungen zwischen Deutschland und Rumänien sind betroffen. Zugleich hat das Unternehmen ein gerichtliches Verfahren zur finanziellen Neuordnung beantragt. Ab dem 25. Oktober will AnimaWings mit einem angepassten Flugplan wieder starten.

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AnimaWings beantragt Insolvenz in Bukarest

Die Betreibergesellschaft Anima Wings Aviation S.A. reichte am 30. September 2026 beim Tribunal Bukarest einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 40903/3/2026 bei der siebten Zivilkammer geführt. Für den 14. Oktober ist eine weitere gerichtliche Befassung vorgesehen.

Die Airline bezeichnet ihr Vorhaben als gerichtliche Reorganisation. Damit verfolgt sie das Ziel, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und ihre wirtschaftlichen Verpflichtungen neu zu ordnen. Ein solcher Antrag bedeutet nicht automatisch, dass eine Fluggesellschaft aufgelöst wird. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des beantragten Verfahrens war zunächst nicht bestätigt.

Flugstopp bis 24. Oktober betrifft München und Frankfurt

AnimaWings hat den regulären Flugbetrieb für den Zeitraum vom 2. bis 24. Oktober vorübergehend ausgesetzt. Der Schritt betrifft das internationale und innerstaatliche Streckennetz des Unternehmens. Nach den ausgewerteten Flugplandaten des Branchendienstes AeroRoutes waren in diesem Zeitraum unter anderem zwei Deutschland-Verbindungen vorgesehen:

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  • München nach Bukarest
  • Frankfurt nach Cluj-Napoca

Darüber hinaus standen zahlreiche Verbindungen innerhalb Rumäniens sowie zu europäischen Zielen wie Paris, London, Prag, Genf und Istanbul im ursprünglichen Flugplan. Die Streckenübersicht bezieht sich auf die vor dem Flugstopp geplanten Linienverbindungen, nicht auf bereits einzeln bestätigte Stornierungen.

Zum Beginn des Winterflugplans am 25. Oktober plant die Fluggesellschaft eine Wiederaufnahme des Betriebs mit einem überarbeiteten Streckennetz. Welche Verbindungen tatsächlich wieder bedient werden und in welchem Umfang, war zunächst offen. Eine vollständige Rückkehr zum bisherigen Angebot hat das Unternehmen damit nicht zugesichert.

Technische Probleme treffen sechs von acht Flugzeugen

Als wesentlichen Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nennt AnimaWings wiederkehrende technische Probleme. Nach Angaben der Fluggesellschaft haben diese die Verfügbarkeit ihrer Maschinen eingeschränkt und erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb, die Einnahmen und die finanzielle Situation verursacht. Hinzu kämen steigende Betriebskosten und wirtschaftliche Belastungen.

Besonders schwer wiegt der Ausfall eines Großteils der Flotte. Am 29. September kündigte das Unternehmen an, seine sechs Flugzeuge des Typs Airbus A220-300 aus dem Betrieb zu nehmen. Die gesamte Flotte bestand zu diesem Zeitpunkt aus acht Maschinen, darunter zwei Airbus A320. Damit waren drei Viertel der Flugzeuge von der Maßnahme betroffen. Welche konkreten technischen Defekte vorlagen, teilte die Airline nicht mit.

Noch im August hatte AnimaWings die Erweiterung ihrer Flotte und zusätzliche internationale Verbindungen angekündigt. Damals stellte das Unternehmen einen Ausbau auf 14 Flugzeuge bis Ende 2027 in Aussicht. Mit dem Sanierungsantrag und der vorübergehenden Einstellung des Flugbetriebs hat sich die wirtschaftliche Ausgangslage inzwischen deutlich verändert.

Hohe Verluste und Schulden belasten die Airline

Die finanziellen Schwierigkeiten lassen sich auch an den Geschäftszahlen ablesen. Nach Angaben der rumänischen Wirtschaftszeitung Ziarul Financiar, die sich auf Daten des Finanzministeriums beruft, erzielte AnimaWings 2025 einen Umsatz von rund 330 Millionen rumänischen Lei. Gleichzeitig verzeichnete die Fluggesellschaft einen Verlust von mehr als 107 Millionen Lei.

Die Verbindlichkeiten beliefen sich demnach auf rund 157 Millionen Lei und lagen damit etwa fünfmal so hoch wie im Vorjahr. Trotz deutlich gestiegener Umsätze gelang es dem Unternehmen somit nicht, profitabel zu wirtschaften.

Hinter AnimaWings stehen die Brüder Cristian und Marius Pandel, die auch den rumänischen Reiseveranstalter Christian Tour gegründet haben. Die börsennotierte Christian ’76 Tour S.A. stellte allerdings Anfang Oktober ausdrücklich klar, dass AnimaWings eine rechtlich eigenständige Gesellschaft ist. Zwischen beiden Unternehmen bestehen nach Angaben von Christian Tour gemeinsame wirtschaftliche Eigentümer, die Airline gehört jedoch nicht zum Konsolidierungskreis des Reiseveranstalters.

Fluggastrechte bei Annullierungen und Erstattungen

Für Passagiere mit gestrichenen Flügen gelten grundsätzlich die europäischen Fluggastrechte. Bei einer Annullierung können Reisende nach der EU-Verordnung 261/2004 zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen wählen. Eine gesetzlich geschuldete Ticketerstattung muss grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

Zusätzlich können Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro infrage kommen. Entscheidend sind unter anderem die Flugstrecke, der Zeitpunkt der individuellen Benachrichtigung und mögliche Ersatzangebote. Bei außergewöhnlichen Umständen, die sich trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden ließen, kann eine solche Ausgleichszahlung entfallen. Gewöhnliche technische Probleme gelten nach den Erläuterungen der Europäischen Union grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Umstände.

Die finanzielle Situation von AnimaWings kann die Durchsetzung von Ansprüchen allerdings erschweren. Für einzeln gebuchte Flugtickets gibt es in der Europäischen Union keine mit Pauschalreisen vergleichbare allgemeine Insolvenzabsicherung. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weist darauf hin, dass Reisende bei Zahlungsunfähigkeit einer Airline häufig Schwierigkeiten haben, ihr Geld tatsächlich zurückzuerhalten.

Wer sein Ticket mit Kreditkarte bezahlt hat, kann bei ausbleibender Leistung unter Umständen eine Rückbuchung über die kartenausgebende Bank beantragen.

Pauschalreisende haben zusätzlichen Schutz

Anders ist die Situation bei Pauschalreisen. Wenn der Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist, bleibt der Reiseveranstalter grundsätzlich für die vertragsgemäße Durchführung verantwortlich. Fällt die ursprünglich vorgesehene Flugverbindung aus, muss er sich um eine geeignete Ersatzbeförderung kümmern.

Der rumänische Reiseveranstalter Christian Tour erklärte in einer Mitteilung an die Börse Bukarest, dass betroffene Charterflüge innerhalb seiner Reisepakete bereits anderen Fluggesellschaften zugeteilt worden seien. Die entsprechenden Reisen sollten nach Unternehmensangaben ohne Änderungen der Reiseziele, Unterkünfte oder Reisezeiträume stattfinden.

Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich auf Reisepakete von Christian Tour und ist keine allgemeine Zusicherung für sämtliche AnimaWings-Buchungen.

AnimaWings informiert betroffene Passagiere

AnimaWings fordert Passagiere auf, den Status ihrer Buchung vor der Fahrt zum Flughafen über die eigene Internetseite zu kontrollieren. Änderungen und bestätigte Annullierungen sollen den Betroffenen über die bei der Buchung hinterlegten Kontaktdaten mitgeteilt werden.

Die Fluggesellschaft stellt nach eigenen Angaben je nach Buchung und verfügbaren Möglichkeiten Erstattungen, Umbuchungen oder alternative Reiseverbindungen in Aussicht. Wegen des erhöhten Anfrageaufkommens könne die Bearbeitung länger dauern.

Wie viele einzelne Flüge und Passagiere insgesamt von der vorübergehenden Einstellung betroffen sind, war zunächst nicht gesichert. Auch ein verbindlicher vollständiger Flugplan für die angekündigte Wiederaufnahme am 25. Oktober lag zunächst nicht vor.

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