
Die Zahl der Menschen in Deutschland, die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist 2025 erneut deutlich zurückgegangen. Zum Jahresende bezogen nach neuen Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 390.000 Personen entsprechende Leistungen. Ein Jahr zuvor waren es noch 460.970 Menschen. Damit verringerte sich die Zahl binnen eines Jahres um rund 71.000 beziehungsweise ungefähr 15 Prozent.
Bereits 2024 war ein deutlicher Rückgang verzeichnet worden. Damals sank die Zahl gegenüber 2023 um 10,3 Prozent. Ende 2023 hatten noch 513.710 Menschen Regelleistungen erhalten.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt deutliche Schwankungen. Ende 2021 lag die Zahl der Regelleistungsempfänger bei 398.585. Im Jahr 2022 stieg sie auf 486.125 und 2023 weiter auf 513.710. Anschließend setzte die Gegenbewegung ein. Ende 2024 waren es 460.970 Personen, Ende 2025 nun rund 390.000.
Damit lag die Zahl Ende 2025 wieder in einer Größenordnung, die bereits vor dem deutlichen Anstieg der Jahre 2022 und 2023 erreicht worden war. Ende 2019 hatten 393.836 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, Ende 2020 waren es 375.150. Die Statistik für 2021 wies 398.585 Personen aus.
Der Vergleich der einzelnen Jahre darf allerdings nicht mit der Zahl der neu nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden gleichgesetzt werden. Die Statistik des Statistischen Bundesamtes ist eine Stichtagsstatistik. Sie weist aus, wie viele Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Zu und Abgänge innerhalb eines Jahres verändern daher den Bestand.
Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt für bestimmte ausländische Personen, die sich in Deutschland aufhalten und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere Menschen während eines laufenden Asylverfahrens sowie weitere im Gesetz aufgeführte Personengruppen mit bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status.
Nicht jeder Geflüchtete in Deutschland wird deshalb in dieser Statistik erfasst. Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat oder die als asylberechtigt anerkannt worden sind, haben bei Bedürftigkeit grundsätzlich Anspruch auf andere Sozialleistungen und gehören nicht mehr zum Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bei den Leistungen unterscheidet die Statistik zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Regelleistungen dienen der Sicherung des laufenden Lebensunterhalts. Zu den Grundleistungen zählen unter anderem Bedarfe für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs und Verbrauchsgüter des Haushalts. Daneben können Leistungen für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt werden. Besondere Leistungen kommen unter anderem bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt in Betracht.
Ende 2024 entfielen von insgesamt 460.970 Regelleistungsempfängern 373.680 auf Grundleistungen und 87.290 auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Zusätzlich erhielten rund 252.300 Menschen besondere Leistungen. Dabei sind Mehrfachzählungen möglich, wenn eine Person verschiedene Leistungsformen erhält.
Eine amtlich belegbare Entwicklung, die den Rückgang der Zahl der Leistungsbeziehenden statistisch mit erklärt, ist die deutlich niedrigere Zahl neuer Asylerstanträge im Jahr 2025. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 106.298 Erstanträge gestellt. Im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres waren es 216.861 gewesen. Das entsprach einem Rückgang um 51 Prozent.
Eine geringere Zahl neuer Antragsteller bedeutet grundsätzlich auch weniger potenzielle Neuzugänge in den Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gleichzeitig verlassen Menschen diese Statistik, wenn sich ihr Aufenthaltsstatus verändert oder die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug aus anderen Gründen entfallen.
Die Zahl der Empfänger lässt deshalb keine unmittelbare Aussage darüber zu, wie viele Menschen Deutschland verlassen haben. Ebenso kann aus dem Rückgang nicht abgeleitet werden, wie viele Leistungsberechtigte eine Beschäftigung aufgenommen haben oder aus welchem konkreten Grund einzelne Personen nicht mehr erfasst werden. Die Statistik erlaubt dazu keine Aussage.
Der Rückgang hatte bereits ein Jahr zuvor eingesetzt. Ende 2024 bezogen 460.970 Menschen Regelleistungen, nach 513.710 Ende 2023. Die Differenz lag bei 52.740 Personen, was einem Minus von 10,3 Prozent entsprach.
2024 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64 Prozent der Regelleistungsbeziehenden männlich und 36 Prozent weiblich. 29 Prozent waren minderjährig. Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit kamen damals aus der Türkei, Syrien, Afghanistan und dem Irak.
Die Entwicklung bis Ende 2025 setzt damit den rückläufigen Trend fort. Von Ende 2023 bis Ende 2025 sank die Zahl der Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von rund 514.000 auf rund 390.000. Das entspricht auf Basis der veröffentlichten Größenordnung einem Rückgang von ungefähr 124.000 Personen innerhalb von zwei Jahren.
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