
Der Konflikt in der Bundesregierung über Arbeitsmarkt, Rente und Steuern verschärft sich wenige Tage vor wichtigen Beratungen im Bundestag. Aus der Unionsfraktion kommt Druck auf Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, die bereits vereinbarten Reformen bei Rente und Arbeitsmarkt in konkrete Gesetzentwürfe zu überführen. Zu diesem Paket gehört auch die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, deren Sinn Bas zuletzt öffentlich angezweifelt hatte.
Nach Informationen des „Handelsblatts“ wurde in der Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darüber gesprochen, der Einkommensteuerreform von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorerst nicht zuzustimmen, solange Gesetzentwürfe aus dem Arbeitsministerium fehlen. Die Deutsche Presse-Agentur erhielt dafür eine Bestätigung aus Fraktionskreisen. Ein öffentlich dokumentierter förmlicher Beschluss der gesamten Unionsfraktion liegt bislang nicht vor.
Die Auseinandersetzung betrifft damit mehrere Vorhaben, die CDU, CSU und SPD Anfang Juli als gemeinsames Reformpaket vereinbart hatten. Der Bundestag soll am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals über das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beraten. Der Entwurf soll insbesondere Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen steuerlich entlasten.
Aus Sicht führender Unionspolitiker gehören die Reformen inhaltlich zusammen. Die Koalitionsspitzen hatten sich am 2. Juli auf insgesamt 34 Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Arbeitsmarkt, soziale Sicherung und Bürokratieabbau verständigt. Dazu gehörten grundlegende Reformen bei Rente und Arbeitsmarkt sowie Änderungen bei Krankschreibungen.
Beim Arbeitsrecht wurde unter anderem vereinbart, sachgrundlose Befristungen künftig für bis zu 48 Monate zu ermöglichen. Ein weiterer Punkt ist die Neuregelung der Krankmeldung. Nach dem politischen Beschluss soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits für den ersten Krankheitstag erforderlich werden. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.
Die Bundesregierung stellte Ende August zugleich klar, dass Abweichungen von der geplanten gesetzlichen Attestpflicht möglich bleiben sollen. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge andere Regelungen treffen können. Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung wird noch ausgearbeitet.
Bundesarbeitsministerin Bas hat sich nicht grundsätzlich von der Vereinbarung der Koalitionsspitzen losgesagt. Sie äußerte jedoch deutliche Zweifel daran, ob eine allgemeine Attestpflicht ab Tag eins sinnvoll ist.
Ende August sagte die SPD-Vorsitzende den Zeitungen der Funke Mediengruppe, sie befürchte zusätzliche Arztbesuche bei leichten Erkrankungen. Beschäftigte könnten wegen eines kurzen Infekts am ersten Tag eine Praxis aufsuchen und anschließend möglicherweise für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben werden. Bas verwies außerdem auf die geplanten Ausnahmemöglichkeiten und stellte die Frage nach dem Nutzen einer allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung, wenn zugleich zahlreiche abweichende Regelungen zulässig bleiben.
Die Bundesregierung hielt anschließend an der politischen Vereinbarung fest. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am 31. August, die Verständigung der Koalition gelte weiterhin und bilde die Grundlage für die weiteren Arbeiten. Als Ziel der geplanten Änderung nannte die Regierung die Eindämmung von Missbrauch.
Damit ist die Krankschreibung ab dem ersten Tag zwar Bestandteil des vereinbarten Reformprogramms, aber noch keine neue gesetzliche Pflicht für alle Arbeitnehmer.
Für Arbeitnehmer ist deshalb entscheidend, was aktuell tatsächlich gilt. Nach Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren, wenn sie arbeitsunfähig sind, und auch die voraussichtliche Dauer mitteilen.
Dauert eine Erkrankung länger als drei Kalendertage, muss die Arbeitsunfähigkeit nach der gesetzlichen Grundregel spätestens am folgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt beziehungsweise nachgewiesen sein. Arbeitgeber dürfen allerdings schon nach geltendem Arbeitsrecht eine frühere ärztliche Feststellung verlangen, also auch bereits ab dem ersten Krankheitstag.
Für gesetzlich Krankenversicherte funktioniert der Nachweis inzwischen in der Regel elektronisch. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen, während der Arbeitgeber die entsprechenden Daten über das elektronische Verfahren abrufen kann. Die Verpflichtung, eine Erkrankung unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt.
Auch die telefonische Krankschreibung existiert derzeit weiterhin. Sie kann bei leichten Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Die Bundesregierung hatte im Juli ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bisherigen Regeln bis zu einer gesetzlichen Umsetzung der vereinbarten Änderungen bestehen bleiben.
Bei der geplanten Neuregelung sorgte die Formulierung vom ersten Krankheitstag bereits im Sommer für Missverständnisse. Eine Bescheinigung für den ersten Tag bedeutet nicht zwangsläufig, dass jeder Erkrankte genau an diesem Tag persönlich in einer Arztpraxis erscheinen müsste.
Nach geltenden medizinischen Regeln kann eine Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend festgestellt werden. Außerdem bestehen Möglichkeiten der Videosprechstunde. Wie diese Verfahren mit einer künftigen gesetzlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag zusammenspielen sollen, hängt von der endgültigen Ausgestaltung des Gesetzes ab. Die Bundesregierung hatte bereits Anfang Juli erklärt, dass zahlreiche Details noch geregelt werden müssten.
Der politische Zeitdruck wächst. Die erste Beratung der Einkommensteuerreform ist im Bundestag für den 8. Oktober angesetzt. Einen Tag zuvor soll der Koalitionsausschuss zusammentreten. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuletzt angekündigt, dass dort weitere Arbeitsmarktreformen besprochen werden sollen.
Parallel gibt es Streit über die Rentenpolitik. Die Koalition hatte im Juli angekündigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zügig umzusetzen. Zu den politisch besonders umstrittenen Punkten gehört der künftige Umgang mit der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Widerstand dagegen kommt nicht nur aus der SPD. Auch mehrere CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland haben sich gegen eine pauschale Abschaffung ausgesprochen.
Für Arbeitnehmer ändert der aktuelle Streit zunächst nichts. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ist am 4. Oktober 2026 noch nicht in Kraft. Bis ein entsprechendes Gesetz beschlossen wird, gelten die bisherigen Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes sowie gegebenenfalls strengere Vorgaben des jeweiligen Arbeitgebers.
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