
Bei der insolventen Autohaus König Gruppe zeichnet sich eine erste Lösung für zahlreiche Kunden ab, die seit Wochen auf bestellte und teilweise bereits bezahlte Fahrzeuge warten. Rund 1.100 Autos und Motorroller sollen in den kommenden Tagen ausgeliefert werden. Das kündigte der vorläufige Insolvenzverwalter Rainer Eckert am Donnerstag, 5. November 2026, an. Möglich wird der Schritt durch Vereinbarungen mit wichtigen Automobilherstellern. Für weitere Kunden ist die Situation allerdings noch nicht geklärt. Ihre Kaufverträge müssen weiterhin einzeln geprüft werden.
Die angekündigten Auslieferungen sind ein wichtiger Fortschritt bei der Abwicklung offener Fahrzeugbestellungen. Seit der Insolvenz der Autohaus Gotthard König GmbH Ende August hatten zahlreiche Käufer auf eine Entscheidung über ihre bestellten Fahrzeuge gewartet. Betroffen sind insbesondere Kunden, die bereits Anzahlungen oder den vollständigen Kaufpreis geleistet haben, ohne ihr Fahrzeug erhalten zu haben.
Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters können nun rund 1.100 Fahrzeuge und Motorroller an Kunden übergeben werden. Die Übergaben sollen innerhalb der kommenden Tage erfolgen. Ein konkreter Zeitplan für sämtliche Fahrzeuge wurde zunächst nicht veröffentlicht. Ebenso blieb offen, wie sich die angekündigten Auslieferungen auf einzelne Automarken, Fahrzeugtypen und Standorte verteilen.
Die Zahl von 1.100 bezieht sich auf Fahrzeuge und nicht auf die Gesamtzahl der betroffenen Kunden. Wie viele weitere Bestellungen noch ungeklärt sind, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Damit ist die angekündigte Auslieferung zwar ein wichtiger Schritt, aber noch keine abschließende Lösung für sämtliche offenen Kaufverträge.
Eine wesentliche Rolle bei der weiteren Abwicklung spielen die Hersteller Renault und Stellantis. Nach Angaben des Insolvenzverwalters konnten mit beiden Unternehmen inzwischen Vereinbarungen getroffen werden. Renault gehört zu den wichtigsten langjährigen Vertriebspartnern der König Gruppe. Zum Stellantis-Konzern zählen unter anderem die bei König vertretenen Marken Opel, Fiat, Jeep und Citroën.
An der Suche nach Lösungen arbeiten die Geschäftsführung und die vorläufige Insolvenzverwaltung gemeinsam mit den Herstellerpartnern. Auch mit den Banken, die den Fahrzeugabsatz finanzieren, bestehen Abstimmungen. Welche finanziellen Verpflichtungen die einzelnen Beteiligten dabei übernehmen, wurde zunächst nicht im Detail offengelegt.
Die Vereinbarungen mit den Herstellern sind deshalb nicht mit einer allgemeinen Garantie für sämtliche Fahrzeugbestellungen gleichzusetzen. Insbesondere gibt es keine bestätigte Zusage, dass jeder bereits bezahlte Wagen unabhängig vom jeweiligen Vertragsstatus ausgeliefert werden kann.
Bei den Verhandlungen geht es unter anderem darum, bestehende Bestellungen, Eigentumsverhältnisse und Finanzierungen so zu klären, dass Fahrzeuge rechtssicher an Käufer übergeben werden können. Gerade bei bereits geleisteten Zahlungen können unterschiedliche Vertragskonstellationen eine Rolle spielen.
Für Kunden, deren Fahrzeuge nicht zu den angekündigten 1.100 Einheiten gehören, besteht zunächst weiterhin Unsicherheit. Nach Angaben des Insolvenzverwalters entscheidet sich bei den übrigen Bestellungen anhand des jeweiligen Kaufvertrags, ob eine Lieferung möglich ist und zu welchem Zeitpunkt sie erfolgen kann.
Eine pauschale Regelung für alle bereits geleisteten Anzahlungen oder vollständigen Kaufpreiszahlungen gibt es damit bislang nicht. Auch eine verbindliche Aussage über die Rückzahlung möglicherweise nicht erfüllbarer Bestellungen wurde nicht veröffentlicht.
Das Unternehmen will betroffene Kunden schrittweise über den Stand ihrer Bestellung informieren. Eine unmittelbare Entscheidung für jeden offenen Kaufvertrag ist damit nicht verbunden. Kunden können sich zunächst an ihre bisherigen Ansprechpartner im Autohaus wenden. Für Fragen zum Insolvenzverfahren hat die Gruppe außerdem die E-Mail-Adresse [email protected] eingerichtet.
Bestehende Leasing- und Finanzierungsverträge sollen nach Angaben des Unternehmens unverändert weiterlaufen. Zugleich weist die Gruppe darauf hin, dass laufende Fahrzeugbestellungen weiterhin bearbeitet werden. Für noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge ist jedoch die jeweilige Einzelfallprüfung maßgeblich.
Die Autohaus Gotthard König GmbH hatte am 26. August 2026 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg gestellt. Betroffen ist auch die hundertprozentige Tochtergesellschaft Autohaus König GmbH mit Sitz in Teltow.
Am 1. September ordnete das Gericht für beide Gesellschaften die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte Rainer Eckert zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Verfahren dient zunächst dazu, das Vermögen der Unternehmen zu sichern und die Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Fortführung zu prüfen.
Zum 5. November befindet sich die Gruppe weiterhin im vorläufigen Insolvenzverfahren. Eine abgeschlossene Sanierung oder eine verbindliche Übernahme des gesamten Unternehmens wurde noch nicht bekannt gegeben.
Parallel laufen Gespräche mit möglichen Investoren. Ziel ist eine Lösung, mit der möglichst viele Standorte und Arbeitsplätze erhalten bleiben können. Welche Interessenten letztlich zum Zuge kommen könnten und welchen Umfang eine mögliche Übernahme hätte, blieb zunächst offen.
Die wirtschaftliche Krise betrifft eine der größeren Autohandelsgruppen Deutschlands. Nach Unternehmensangaben beschäftigte die König Gruppe bei Beginn des Insolvenzverfahrens rund 1.200 Mitarbeiter an mehr als 80 Standorten. Schwerpunkte des Filialnetzes liegen in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Zum Markenangebot gehören neben Renault und Dacia unter anderem Opel, Fiat, Jeep, Suzuki, Kia und BYD. Das Unternehmen ist seit Jahrzehnten im Fahrzeughandel tätig und hat sich insbesondere als großer Vertriebspartner von Renault etabliert.
Trotz der Insolvenz soll der laufende Geschäftsbetrieb grundsätzlich fortgeführt werden. Dazu gehören der Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, Werkstattarbeiten, Reparaturen und die Ersatzteilversorgung. Parallel zu den angekündigten Fahrzeugübergaben soll auch der Verkauf aus dem vorhandenen Fahrzeugbestand wieder aufgenommen werden.
Für die Beschäftigten wurden die Gehälter zu Beginn des vorläufigen Verfahrens über das gesetzliche Insolvenzgeld abgesichert. Nach Angaben der Insolvenzverwaltung sollten die Augustgehälter rückwirkend darüber ausgezahlt werden. Eine dauerhafte Beschäftigungsgarantie für sämtliche Mitarbeiter ist damit allerdings nicht verbunden. Wie viele Standorte und Arbeitsplätze im Zuge der Restrukturierung langfristig erhalten bleiben, steht noch nicht fest.
Die Insolvenz der König Gruppe fällt in eine schwierige Phase für den deutschen Automobilhandel. Der zunehmende Wettbewerb, hohe Betriebskosten und die Umstellung auf Elektromobilität stellen zahlreiche Handelsunternehmen vor wirtschaftliche Herausforderungen.
Die Insolvenzverwaltung hatte die Zahlungsunfähigkeit der Gruppe unter anderem mit dem strukturellen Wandel der Branche, dem Wettbewerb neuer Anbieter und einem stagnierenden Neuwagengeschäft begründet. Die genauen unternehmensinternen Ursachen lassen sich daraus allein allerdings nicht abschließend ableiten.
Wie angespannt die allgemeine Geschäftslage ist, zeigt eine im September 2026 veröffentlichte Umfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Darin bewerteten 44 Prozent der knapp 400 befragten Autohäuser und Werkstätten ihre wirtschaftliche Situation schlechter oder eher schlechter als zu Jahresbeginn. Lediglich 18 Prozent stellten eine Verbesserung fest.
Gleichzeitig gewinnt die Nachfrage nach Elektroautos deutlich an Dynamik. Für die Händler bedeutet dies jedoch nicht automatisch höhere Gewinne. Steigende Investitionen, zusätzliche Anforderungen an Beratung und Infrastruktur sowie geringe Margen können die wirtschaftliche Belastung erhöhen. Das Werkstattgeschäft gilt innerhalb der Branche weiterhin als vergleichsweise stabiler Geschäftsbereich.
Mit den angekündigten 1.100 Fahrzeugübergaben kann die König Gruppe einen Teil ihrer offenen Kundenbestellungen abschließen. Zugleich dürfte die Fortsetzung des Fahrzeugverkaufs dazu beitragen, den laufenden Geschäftsbetrieb während der Restrukturierung aufrechtzuerhalten.
Für die weitere Entwicklung bleiben zwei Fragen zentral: Wie viele der noch offenen Kaufverträge lassen sich erfüllen und welche wirtschaftliche Lösung kann für die Handelsgruppe gefunden werden? Die Vereinbarungen mit Renault und Stellantis schaffen dafür zunächst eine Grundlage, ersetzen aber keine umfassende Sanierungsvereinbarung.
Die nächsten Entscheidungen betreffen deshalb sowohl die noch wartenden Käufer als auch die Beschäftigten und die Zukunft des Filialnetzes. Eine endgültige Perspektive für das gesamte Unternehmen liegt bislang nicht vor.
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