Autohaus König vor ungewisser Zukunft: Was aus Kundenverträgen und 1.200 Arbeitsplätzen wird

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Die Insolvenz einer der größten deutschen Autohandelsgruppen betrifft weit mehr als die Beschäftigten des Unternehmens. Rund 82 Standorte gehören zur Autohaus König Gruppe, die seit September 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren durchläuft. Während Verkauf und Werkstätten weiterarbeiten, gibt es offene Fragen zu bereits bezahlten Fahrzeugen und der langfristigen Zukunft der Niederlassungen. Neue Übernahmeinteressenten könnten nun eine Perspektive eröffnen.

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Insolvenzverfahren seit Anfang September

Der Insolvenzantrag der Autohaus Gotthard König GmbH wurde am 26. August 2026 beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht. Am 1. September ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Betroffen ist auch die hundertprozentige Tochtergesellschaft Autohaus König GmbH mit Sitz in Teltow. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Rainer Eckert bestellt.

Die Autohaus König Gruppe gehört zu den bedeutenden Autohandelsunternehmen in Ostdeutschland. Ihre Niederlassungen befinden sich unter anderem in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Zum Angebot zählen Fahrzeuge verschiedener Hersteller, darunter Renault, Dacia, Opel, Fiat und Citroën.

Nach Angaben des Unternehmens war die Zahlungsunfähigkeit ausschlaggebend für das Verfahren. Die Insolvenzverwaltung verwies Anfang September zudem auf schwierige Rahmenbedingungen im Automobilhandel. Dazu zählen der zunehmende Wettbewerb, die Umstellung auf Elektromobilität und die schwache Entwicklung des Neuwagengeschäfts.

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Anzahlungen für Autos: Kunden warten auf Lösungen

Besonders kompliziert ist die Situation für Käufer, die bereits Geld überwiesen haben, ihr Fahrzeug aber noch nicht erhalten haben. Das Unternehmen hat entsprechende Fälle ausdrücklich eingeräumt und arbeitet mit den beteiligten Autoherstellern an individuellen Lösungen.

Am 1. Oktober veröffentlichte Autohaus König eine aktualisierte Kundeninformation. Darin stellte das Unternehmen konkrete Lösungsvorschläge für die darauffolgende Woche in Aussicht. Voraussetzung seien weitere Abstimmungen mit den Herstellerpartnern.

Unklar blieb zunächst, für wie viele betroffene Käufer inzwischen verbindliche Regelungen gefunden wurden. Auch eine allgemeine Zusage, dass sämtliche Anzahlungen vollständig abgesichert sind, gab es nicht.

Grundsätzlich können Vorauszahlungen bei einer Unternehmensinsolvenz gefährdet sein. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass der Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden kann, ob ein noch nicht vollständig erfüllter Kaufvertrag abgewickelt wird. Wird die Erfüllung abgelehnt, können Rückzahlungsansprüche regelmäßig nur als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden.

Für betroffene Käufer bedeutet das allerdings nicht automatisch einen vollständigen Verlust ihres Geldes. Entscheidend sind die Vertragsgestaltung, der Stand des jeweiligen Geschäfts und mögliche Vereinbarungen mit Herstellern oder Finanzierungspartnern.

Kunden sollten Kaufverträge, Zahlungsnachweise und sämtliche Unterlagen zu ihrem Fahrzeug aufbewahren. Zusätzliche Zahlungen sollten sie erst leisten, nachdem die weitere Abwicklung verbindlich geklärt ist.

Bestehende Leasingverträge bleiben gültig

Für Kunden mit einem bereits laufenden Leasingvertrag gibt es zunächst Entwarnung. Nach den offiziellen Informationen von Autohaus König bleiben bestehende Leasing- und Finanzierungsverträge gültig. Auch vereinbarte Laufzeiten und Zahlungsmodalitäten sollen durch das vorläufige Insolvenzverfahren unverändert bleiben.

Wer bereits ein geleastes Fahrzeug nutzt, kann dieses demnach grundsätzlich weiterhin fahren. Die vereinbarten Leasingraten müssen weiter entrichtet werden. Eine automatische Beendigung des Vertrags allein wegen der Insolvenz des Autohauses erfolgt nicht.

Dabei ist zwischen dem Händler und dem eigentlichen Leasinggeber zu unterscheiden. Vertragspartner ist in der Regel eine Leasinggesellschaft, die das Fahrzeug finanziert und dem Kunden zur Nutzung überlässt.

Anders kann die Situation bei neuen Leasingverträgen aussehen. Hier steht die Händlergruppe nach eigenen Angaben mit den Fahrzeugherstellern in Kontakt, um weiterhin Finanzierungsangebote ermöglichen zu können. Welche neuen Verträge zu welchen Bedingungen abgeschlossen werden können, hängt von den beteiligten Finanzierungspartnern ab.

Einschränkungen bei vorausbezahltem Werkstattservice

Auch Werkstattkunden müssen nicht grundsätzlich auf Reparaturen verzichten. Das Unternehmen erklärt, dass Wartungsarbeiten, Reparaturen und die Ersatzteilversorgung weiterhin angeboten werden.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme beim sogenannten KWS, einem von Autohaus König angebotenen Werkstattservice. Nach Angaben des Unternehmens können Inspektionen und andere Leistungen derzeit nicht wie bisher über diesen Service abgerechnet werden.

Grund dafür ist, dass bereits eingezahlte KWS-Beiträge der Händlergruppe aufgrund des Insolvenzverfahrens aktuell nicht zur Verfügung stehen. Betroffene Kunden müssen deshalb die Kosten für entsprechende Inspektionen vorerst selbst übernehmen.

Damit ergeben sich praktische finanzielle Folgen auch für Autofahrer, deren Fahrzeugkauf oder Leasingvertrag bereits vollständig abgewickelt ist. Ob und in welcher Form vorausbezahlte Leistungen später berücksichtigt oder erstattet werden können, blieb zunächst offen.

Drei mögliche Käufer für die Autohaus König Gruppe

Während die Kunden auf Lösungen warten, laufen Bemühungen um eine wirtschaftliche Fortführung der Händlergruppe.

Nach Recherchen von WELT und Business Insider vom 9. Oktober sollen drei Interessenten für eine Übernahme infrage kommen. Genannt werden die Augsburger AVAG Holding, die niederländische Van Mossel Automotive Group und die König Mobility Group.

Die Interessenten haben unterschiedliche Verbindungen zum Automobilhandel. AVAG und Van Mossel betreiben bereits große Händlernetze. Die König Mobility Group steht in Verbindung mit dem bisherigen Gesellschafterumfeld.

Eine offizielle Bestätigung der vollständigen Bieterliste durch die Insolvenzverwaltung lag zunächst nicht vor. Ebenso wenig war eine verbindliche Übernahmevereinbarung bekannt.

Den Berichten zufolge sollen Angebote bis zum 20. Oktober eingereicht werden können. Eine Einigung wird für Anfang November angestrebt. Diese Termine sind allerdings keine Garantie dafür, dass tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt.

Für die Gläubiger und die Beschäftigten wäre eine Übernahme eine Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb langfristig fortzuführen. Welche Standorte und Unternehmensteile dabei erhalten bleiben, hängt von den konkreten Vereinbarungen ab.

Zukunft der rund 82 Standorte weiterhin offen

Bislang hat Autohaus König keine allgemeine Schließung seiner Niederlassungen angekündigt. Vielmehr soll der reguläre Betrieb an sämtlichen Standorten zunächst aufrechterhalten werden.

Das betrifft sowohl den Fahrzeugverkauf als auch Werkstätten und Ersatzteillager. Die bisherige Betreuung der Kunden soll ebenfalls fortgesetzt werden.

Eine langfristige Bestandsgarantie für das gesamte Filialnetz ergibt sich daraus jedoch nicht. Bei einer möglichen Übernahme könnten einzelne Niederlassungen unterschiedlich bewertet werden. Ob tatsächlich alle rund 82 Standorte erhalten bleiben, war am 12. Oktober noch nicht verbindlich geklärt.

Auch die Zukunft der rund 1.200 Beschäftigten hängt von einer erfolgreichen Fortführung ab. Für die erste Phase des Insolvenzverfahrens greift die gesetzliche Absicherung über das Insolvenzgeld. Nach der Unternehmensmitteilung vom September sollten die Augustgehälter rückwirkend darüber finanziert werden.

Die Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung sind deshalb sowohl für die Beschäftigten als auch für die jeweiligen Standorte von großer Bedeutung.

Insolvenz verdeutlicht Probleme im deutschen Autohandel

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Händlergruppe fallen in eine Phase erheblicher Veränderungen für die Automobilbranche.

Viele Autohäuser müssen gleichzeitig den klassischen Handel mit Verbrennerfahrzeugen fortführen und neue Vertriebsstrukturen für Elektroautos aufbauen. Hinzu kommen veränderte Herstellerstrategien, zunehmender Preiswettbewerb und hohe Anforderungen an die Finanzierung von Fahrzeugbeständen.

Bei Autohaus König ist zudem die Zusammenarbeit mit wichtigen Herstellern wie Renault und Stellantis von zentraler Bedeutung. Beide Herstellergruppen standen nach Angaben der Insolvenzverwaltung bereits Anfang September mit den Beteiligten im Austausch.

Für die Zukunft des Unternehmens kommt es daher nicht ausschließlich auf einen möglichen Investor an. Ebenso relevant ist, unter welchen Bedingungen die Händlerverträge fortgesetzt und die laufenden Geschäfte finanziert werden können.

Das müssen betroffene Kunden jetzt beachten

Für die meisten Kunden bleibt Autohaus König zunächst erreichbar. Die bisherigen Ansprechpartner in den Niederlassungen sollen auch während des Verfahrens zuständig bleiben. Zusätzlich hat das Unternehmen eine zentrale Kontaktadresse unter [email protected] eingerichtet.

Wer ein Fahrzeug bestellt und bereits bezahlt hat, sollte den Stand der Lieferung schriftlich klären und sich mögliche Zusagen zur weiteren Abwicklung bestätigen lassen. Bei bestehenden Leasingverträgen gelten die vereinbarten Verpflichtungen weiter. Kunden mit vorausbezahlten Werkstattleistungen sollten vor einem Termin prüfen, welche Kosten übernommen werden.

Die nächsten Wochen könnten für die Händlergruppe entscheidend werden. Eine erfolgreiche Fortführung würde den Standorten und Beschäftigten eine neue Perspektive eröffnen. Für Kunden mit offenen Fahrzeuglieferungen hängt eine Lösung jedoch zusätzlich von den jeweiligen Verträgen und den Verhandlungen mit den Herstellern ab.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu