Autohaus König in Insolvenz: Verkaufsgespräche laufen, Kunden warten weiter auf bezahlte Fahrzeuge

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Bei der insolventen Berliner Autohausgruppe Gotthard König gibt es neue Entwicklungen. Während die Gespräche mit möglichen Investoren weiterlaufen, hat die Insolvenzverwaltung nach eigenen Angaben Vereinbarungen mit den Automobilherstellern Renault und Stellantis erreicht. Für Kunden, die ihr Fahrzeug bereits ganz oder teilweise bezahlt haben, bedeutet das allerdings noch keine garantierte Auslieferung. Auch die beteiligten Finanzierungsbanken spielen bei der weiteren Abwicklung eine wichtige Rolle.

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Autohaus König erzielt Vereinbarungen mit Renault und Stellantis

Die Gespräche zwischen der Insolvenzverwaltung und wichtigen Herstellerpartnern haben offenbar Fortschritte gebracht. Wie eine Sprecherin der vorläufigen Insolvenzverwaltung gegenüber der Bild-Zeitung erklärte, konnten inzwischen Vereinbarungen mit Renault und dem europäischen Autokonzern Stellantis getroffen werden.

Damit gibt es eine neue Grundlage, um offene Fahrzeuggeschäfte zu klären. Welche konkreten Auswirkungen die Absprachen auf einzelne Bestellungen haben, hängt allerdings von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Die Insolvenzverwaltung prüft weiterhin, welche Fahrzeuge ausgeliefert werden können und wie bereits geleistete Zahlungen berücksichtigt werden. Betroffene Käufer sollen schrittweise verbindliche Informationen über ihren jeweiligen Fall erhalten.

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Schon Anfang Oktober hatte Autohaus König angekündigt, gemeinsam mit den Herstellern individuelle Lösungen für offene Bestellungen entwickeln zu wollen. Eine verbindliche Zusage für sämtliche noch ausstehenden Fahrzeuglieferungen gibt es weiterhin nicht.

Bereits bezahlte Fahrzeuge bleiben ein Problem

Besonders schwierig ist die Situation für Käufer, die bereits erhebliche Anzahlungen oder sogar den vollständigen Kaufpreis überwiesen haben, ihr Auto aber noch nicht erhalten haben.

Bei solchen Geschäften müssen unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Fragen geklärt werden. Dazu gehören die bestehenden Kaufverträge, die Eigentumsverhältnisse an den Fahrzeugen und mögliche Ansprüche der finanzierenden Banken.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Finanzierung des Fahrzeugbestands. Autohändler nutzen häufig Kredite, bei denen Banken die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit verwahren. Offene Verbindlichkeiten des Händlers können deshalb die Herausgabe eines Fahrzeugs erschweren.

Sollte eine vereinbarte Lieferung nicht mehr erfolgen, können Kunden mit ihren Zahlungsansprüchen auf das Insolvenzverfahren verwiesen werden. Ob und in welchem Umfang sie ihr Geld zurückerhalten, hängt von den rechtlichen Umständen und dem weiteren Verfahrensverlauf ab.

Die Insolvenzverwaltung arbeitet weiterhin mit den Herstellern an Lösungen. Eine allgemeine Zusicherung, dass sämtliche bereits bezahlten Fahrzeuge übergeben werden, liegt bislang nicht vor.

Leasingpartner und Banken bleiben eingebunden

Neben den Automobilherstellern stehen auch die Banken im Mittelpunkt der Gespräche. Nach Angaben der Insolvenzverwaltung findet ein enger Austausch mit den Instituten statt, die Fahrzeugkäufe und Leasinggeschäfte finanzieren.

Dabei geht es unter anderem um die wirtschaftlichen und vertraglichen Voraussetzungen für die weitere Abwicklung offener Fahrzeuggeschäfte.

Für Kunden mit bereits bestehenden Leasing- oder Finanzierungsverträgen gelten nach den offiziellen Informationen von Autohaus König zunächst die bisherigen Vereinbarungen. Das Unternehmen erklärt auf seiner Website, dass die Verträge durch das vorläufige Insolvenzverfahren nicht automatisch verändert werden. Auch die vereinbarten Laufzeiten und Zahlungsmodalitäten sollen unverändert bleiben.

Anders ist die Situation bei noch nicht abgeschlossenen Finanzierungen oder ausstehenden Fahrzeugübergaben. Hier können weitere Abstimmungen zwischen Händler, Hersteller und Finanzierungspartner erforderlich sein.

Mehrere Kaufinteressenten für die Autohausgruppe im Gespräch

Parallel zu den Verhandlungen über offene Fahrzeuggeschäfte läuft die Suche nach einer langfristigen Fortführungslösung.

Nach Recherchen von Welt und Business Insider gehören die AVAG Holding, die niederländische Van Mossel Automotive Group und die König Mobility Group zu den möglichen Interessenten. Die genannten Unternehmen sollen sich für eine Übernahme der Händlergruppe interessieren.

Offiziell bestätigt hat die Insolvenzverwaltung diese Namen bislang nicht. Gegenüber der Bild-Zeitung verwies sie auf laufende Gespräche und die vereinbarte Vertraulichkeit gegenüber möglichen Investoren.

Auch über einen bereits feststehenden Käufer gibt es keine bestätigten Angaben.

In früheren Berichten wurde der 2. November 2026 als angestrebter Termin für eine Einigung genannt. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, war zunächst offen.

Ebenso ungeklärt ist, ob ein möglicher Investor sämtliche Standorte übernimmt oder ob einzelne Betriebsteile gesondert fortgeführt werden.

Rund 1.200 Arbeitsplätze von Insolvenz betroffen

Die Autohausgruppe König gehört zu den größeren Autohandelsunternehmen in Ostdeutschland. Bei der Bekanntgabe des vorläufigen Insolvenzverfahrens Anfang September nannte das Unternehmen rund 82 Standorte und etwa 1.200 Beschäftigte.

Die Gruppe ist unter anderem in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Zum Markenportfolio gehören Renault, Dacia sowie mehrere Marken des Stellantis-Konzerns.

Für die Beschäftigten gibt es zumindest eine weitere finanzielle Perspektive. Nach Informationen der Welt wurde bei einer internen Mitarbeiterversammlung mitgeteilt, dass die Gehaltszahlungen auch im November gesichert werden sollen.

Eine dauerhafte Beschäftigungsgarantie ergibt sich daraus allerdings nicht. Die Zukunft der Arbeitsplätze hängt weiterhin vom Verlauf der Restrukturierung und einer möglichen Investorenlösung ab.

Werkstätten und Fahrzeugverkauf laufen weiter

Das Insolvenzverfahren bedeutet bislang keine vollständige Einstellung des Geschäftsbetriebs.

Nach Angaben der Autohausgruppe bleiben Fahrzeugverkauf, Werkstätten, Ersatzteilversorgung und weitere Serviceleistungen an den Standorten in Betrieb. Auch laufende Aufträge werden grundsätzlich weiterbearbeitet.

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte Anfang September für die Autohaus Gotthard König GmbH und ihre Tochtergesellschaft Autohaus König GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Als Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nannte die Insolvenzverwaltung unter anderem den Wandel zur Elektromobilität, zunehmenden Wettbewerbsdruck und ein stagnierendes Neuwagengeschäft.

Die weitere Entwicklung betrifft damit nicht nur die Beschäftigten und möglichen Käufer der Autohausgruppe. Auch zahlreiche Fahrzeugkunden und Finanzierungspartner sind auf eine Klärung der bestehenden Geschäftsbeziehungen angewiesen.

Für Kunden mit bereits bezahlten, aber noch nicht ausgelieferten Fahrzeugen bleibt entscheidend, welche individuelle Lösung ihnen die Insolvenzverwaltung gemeinsam mit den beteiligten Herstellern anbieten kann.

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