Bas geht bei Krankschreibung und Rentenreform auf Distanz

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Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas stellt einen zentralen Teil der geplanten Reformen von Union und SPD wieder zur Diskussion. Die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag hält sie in der derzeit vorgesehenen Form für fragwürdig. Zugleich signalisiert Bas bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren Spielraum für eine längere Übergangsregelung. Eine Frist von etwa fünf Jahren könne dabei Orientierung geben, erklärte sie gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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Damit wird unmittelbar nach der gemeinsamen Klausur der Koalitionsfraktionen deutlich, dass bei zwei sozialpolitisch besonders umstrittenen Vorhaben noch Details offen sind. Union und SPD wollen ihr Reformprogramm grundsätzlich bis Ende 2026 umsetzen. Die Fraktionsspitzen hatten diesen Zeitplan am Freitag bekräftigt. Auch die geplanten Änderungen bei Krankschreibungen sollen nach ihren Angaben Teil dieses Reformkurses bleiben.

Bas bezweifelt Nutzen der Attestpflicht

Die Koalition hatte sich Anfang Juli darauf verständigt, dass Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit künftig grundsätzlich bereits vom ersten Krankheitstag an ärztlich feststellen lassen sollen. Bas macht nun deutlich, dass sie diese Regelung weiterhin kritisch sieht. Sie verwies unter anderem auf geplante Ausnahmen für tarifgebundene Betriebe und stellte grundsätzlich infrage, welchen Nutzen eine allgemeine Pflicht noch hätte, wenn zahlreiche Sonderregelungen vorgesehen würden.

Zudem befürchtet die Arbeitsministerin, dass eine solche Vorschrift Arztpraxen zusätzlich belasten könnte. Menschen mit leichten Infekten könnten sich bereits am ersten Tag an eine Praxis wenden, obwohl sie ohne Arztbesuch möglicherweise nach kurzer Zeit wieder arbeitsfähig wären. Bas hatte nach eigenen Angaben der Regelung als Teil eines größeren Koalitionskompromisses zugestimmt. Dazu gehören auch Vorhaben für einen verbesserten Zugang zu Arztterminen und weitere gesundheitspolitische Maßnahmen.

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Die genaue gesetzliche Ausgestaltung steht allerdings noch aus. Die Bundesregierung hatte bereits Anfang Juli darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung zunächst ein Beschluss der Koalitionsparteien und noch kein abgeschlossenes Regierungsgesetz sei. Details müssten erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.

Derzeit gilt grundsätzlich die Vier-Tage-Regel

Nach geltendem Recht müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, muss die Arbeitsunfähigkeit spätestens am folgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt beziehungsweise nachgewiesen werden. Arbeitgeber dürfen allerdings bereits heute eine frühere ärztliche Feststellung verlangen. Für gesetzlich Krankenversicherte läuft die Übermittlung in vielen Fällen über das elektronische Verfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die von Union und SPD geplante Reform würde die bisherige gesetzliche Grundregel daher erheblich verschärfen. Sie ist jedoch noch nicht in Kraft. Auch die telefonische Krankschreibung ist derzeit weiterhin möglich. Die Bundesregierung hatte Mitte Juli ausdrücklich auf die geltenden Möglichkeiten bei leichten Erkrankungen hingewiesen, zugleich aber die politische Vereinbarung über deren geplante Abschaffung bestätigt.

Bas offen für fünf Jahre Übergang bei der Rente

Parallel dazu verschiebt sich auch die Debatte über die sogenannte Rente mit 63. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Für Menschen, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortsetzen können, schlägt die Kommission stattdessen eine besondere Schutzregelung vor.

Bas unterstützt grundsätzlich den Reformkurs, verlangt aber ausreichenden Vertrauensschutz für Menschen, die ihre Lebensplanung bereits auf die geltenden Regeln ausgerichtet haben. Eine Übergangsfrist von rund fünf Jahren bezeichnete sie als mögliche Orientierung. Einen entsprechenden Zeitraum hatte die Vorsitzende der Rentenkommission, Constanze Janda, allerdings nicht als konkrete Empfehlung der Kommission festgelegt. Janda hatte zuvor auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, bei dem fünf Jahre im Zusammenhang mit einer früheren Änderung des Rentenalters eine Rolle spielten. Im Abschlussbericht der Kommission selbst steht keine konkrete Fünf-Jahres-Frist.

Damit ist eine Übergangszeit von fünf Jahren derzeit lediglich eine politische Option. Wie lang sie tatsächlich ausfallen könnte und welche Jahrgänge von einer Neuregelung betroffen wären, ist noch nicht beschlossen.

Rente mit 63 ist heute meist keine Rente mit 63 mehr

Der verbreitete Begriff Rente mit 63 ist inzwischen missverständlich. Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung sind grundsätzlich mindestens 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze wurde jedoch schrittweise angehoben. Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und jünger liegt sie bei 65 Jahren.

Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie kann weiterhin bereits ab 63 Jahren bezogen werden, allerdings mit dauerhaften Abschlägen. Für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns werden 0,3 Prozent abgezogen.

Die Rentenkommission empfiehlt darüber hinaus, das reguläre Renteneintrittsalter langfristig an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Nach ihrer Modellrechnung könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf rund 67,5 Jahre steigen. Auch dieser Vorschlag ist bislang keine geltende gesetzliche Regelung.

Reformfahrplan bleibt bestehen

Trotz der Einwände von Bas halten die Spitzen der Regierungsfraktionen vorerst an ihrem Zeitplan fest. CDU, CSU und SPD wollen die großen Reformvorhaben bis zum Jahresende gesetzgeberisch voranbringen. Dazu zählen neben der Alterssicherung auch Änderungen im Gesundheitswesen, in der Pflege, am Arbeitsmarkt und im Steuerrecht.

Bei Krankschreibung und Rente zeigt sich jedoch, dass die politische Grundsatzentscheidung noch nicht alle entscheidenden Details beantwortet. Bei der Attestpflicht geht es insbesondere um mögliche Ausnahmen und die praktische Umsetzung. Bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren stehen Vertrauensschutz, Übergangsfristen und mögliche Härtefallregelungen im Mittelpunkt. Erst die angekündigten Gesetzentwürfe werden zeigen, welche Teile der bisherigen Vereinbarungen tatsächlich Eingang in das neue Recht finden.

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