
In Berlin haben sich Linke, Grüne und SPD auf einen weitreichenden wohnungspolitischen Vorschlag verständigt. Die mögliche neue Landesregierung will große private Wohnungsbestände gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführen. Unternehmen sollen grundsätzlich 10.000 Wohnungen behalten dürfen. Nach Angaben der Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp könnten rund 160.000 Wohnungen betroffen sein. Auch für den Immobilienkonzern Vonovia hätte das Vorhaben erhebliche Bedeutung.
Die drei Parteien stellten ihre Vereinbarung am Samstag, 17. Oktober 2026, nach dem Abschluss ihrer Sondierungsgespräche in Berlin vor. Damit ist eine wichtige Grundlage für die Regierungsbildung geschaffen. Beschlossen ist die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände allerdings noch nicht. Zunächst müssen die Parteigremien über Koalitionsverhandlungen entscheiden, anschließend wären ein Regierungsabkommen und ein entsprechendes Gesetz erforderlich.
Nach dem gemeinsamen Sondierungspapier sollen private Wohnungskonzerne grundsätzlich von einer Vergesellschaftung betroffen sein, wenn sie mindestens 10.000 Wohnungen besitzen. Dabei ist ein Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen vorgesehen. Nur darüber hinausgehende Bestände sollen in Gemeineigentum übergehen. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Unternehmen wären von der Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet wurden oder künftig neu entstehen.
Für die Eigentumsübertragung sehen die drei Parteien eine Entschädigung vor, deren Gesamtsumme auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Finanzierung langfristig tragfähig bleibt. Ein entsprechendes Finanzierungskonzept soll 2027 festgelegt werden. Das Vergesellschaftungsgesetz soll Mitte 2028 dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt werden und hinsichtlich der Eigentumsübertragung erst ein Jahr nach seiner Verkündung wirksam werden. Eine tatsächliche Übernahme von Wohnungen wäre damit frühestens 2029 denkbar.
Parallel dazu wollen Linke, Grüne und SPD den Wohnungsneubau ausweiten. Bis 2031 streben sie 100.000 Baugenehmigungen an, aus denen ebenso viele neue Wohnungen entstehen sollen. Mindestens die Hälfte des Neubaus soll durch landeseigene Gesellschaften und gemeinwohlorientierte Akteure erfolgen. Außerdem sollen die jährlichen Mieterhöhungen bei landeseigenen Wohnungsunternehmen auf höchstens zwei Prozent begrenzt werden. Diese Begrenzung wäre keine allgemeine Mietobergrenze für sämtliche privaten Vermieter Berlins.
Welche wirtschaftliche Tragweite das Vorhaben haben könnte, zeigt der Wohnungsbestand des Immobilienkonzerns Vonovia. Nach seinem Halbjahresbericht vom 30. Juni 2026 verfügte das Unternehmen im Regionalmarkt Berlin über 138.195 Wohnungen. Dieser Regionalmarkt umfasst allerdings die Kernstadt und ihr Umland. Die Zahl entspricht deshalb nicht automatisch dem Bestand, der unter ein mögliches Berliner Vergesellschaftungsgesetz fallen würde.
Auch Deutsche Wohnen spielt bei den Plänen eine wichtige Rolle. Das Unternehmen gehört zum Vonovia-Konzern und unterliegt seit August 2025 einem Beherrschungsvertrag mit der Vonovia SE. Die Wohnungsbestände beider Unternehmen dürfen deshalb bei einer Betrachtung des Gesamtkonzerns nicht einfach zusammengerechnet werden. Wie viele Wohnungen tatsächlich übertragen werden müssten, hinge vom künftigen Gesetz, der Zuordnung der Eigentümergesellschaften und den vereinbarten Ausnahmen ab.
Für die betroffenen Mieter wäre eine Vergesellschaftung zunächst ein Wechsel des Eigentümers und der Bewirtschaftungsstruktur. Nach dem Sondierungspapier soll die durchschnittliche Miete zum Zeitpunkt der Übertragung nicht über der bisherigen durchschnittlichen Miete des jeweiligen Unternehmens liegen. Anschließend sollen sich die Mieten grundsätzlich an den Regelungen für die landeseigenen Wohnungsunternehmen orientieren. Eine pauschale Mietsenkung für sämtliche betroffenen Wohnungen ist damit nicht zugesagt.
Die Berliner Pläne gehen auf eine bereits seit Jahren geführte Auseinandersetzung zurück. Beim Berliner Volksentscheid 2021 stimmten 57,6 Prozent der Teilnehmenden für die Forderung, einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen auszuarbeiten. Die damalige Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatte eine Grenze von 3.000 Wohnungen vorgesehen. Die jetzt vereinbarte Schwelle von 10.000 Wohnungen fällt damit deutlich höher aus. Der Volksentscheid selbst führte noch nicht zu einer gesetzlichen Übertragung von Eigentum.
Die Initiative begrüßte am Samstag grundsätzlich die Einigung, kritisierte jedoch deren Umfang. Sprecherin Bana Mahmood erklärte, durch die höhere Grenze könnten nach Einschätzung der Initiative etwa 70.000 Wohnungen weniger in Gemeineigentum übergehen als ursprünglich gefordert. Von anderer Seite kommt Kritik an den Kosten und möglichen Folgen für den Wohnungsbau. Berlins CDU-Landeschef Stefan Evers warf den drei Parteien vor, mit einer Vergesellschaftung erhebliche Ausgaben zu verursachen, ohne dadurch zusätzliche Wohnungen zu schaffen.
Rechtlich stützen sich die Parteien auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Überführung von Grund und Boden sowie weiteren Eigentumskategorien in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft. Dabei muss ein Gesetz die Entschädigung regeln. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission befasste sich bereits 2023 mit der grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Vergesellschaftung und den rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen. Die Verfassungsmäßigkeit eines konkreten neuen Gesetzes wäre damit jedoch nicht automatisch festgestellt.
Ob der Berliner Vorstoß tatsächlich umgesetzt wird, hängt zunächst von der Regierungsbildung ab. Die SPD und die Grünen wollen am Montag, 19. Oktober, über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen entscheiden. Bei der Linken ist dafür ein Parteitag am 31. Oktober vorgesehen. Stimmen alle drei Parteien zu, könnten die eigentlichen Koalitionsgespräche Anfang November beginnen. Erst danach wäre klarer, ob und in welcher Form die geplante Vergesellschaftung Bestandteil eines verbindlichen Regierungsprogramms wird.
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