
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die gesetzliche Rentenversicherung für weitere Berufsgruppen öffnen. Künftig sollen nach seinen Vorstellungen auch Selbstständige, neu ernannte Beamte und Abgeordnete einzahlen. Der Vizekanzler hatte seine Forderung bereits am 28. September bei einem Bürgergespräch in Heidelberg bekräftigt. Er bezeichnete die gemeinsame Beteiligung als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Rentensystem. Grundlage der Debatte sind die 33 Empfehlungen einer Regierungskommission vom Juni 2026.
Die Rentenreform 2026 sorgt innerhalb der Regierungskoalition allerdings weiterhin für Auseinandersetzungen. Am Samstag, 17. Oktober, sprach sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann ausdrücklich gegen eine Pflichtversicherung für Bundestagsabgeordnete und Mitglieder der Landesparlamente aus. Gleichzeitig steht die Bundesregierung unter Zeitdruck: Der neue Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) soll die Reform voranbringen, nachdem Bärbel Bas zurückgetreten ist.
Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die gesetzliche Rente langfristig zu einer Versicherung für sämtliche Erwerbstätigen weiterzuentwickeln. Konkret sollen Selbstständige, die bislang keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen und nach einem festzulegenden Stichtag ihre Tätigkeit aufnehmen, künftig Pflichtbeiträge leisten. Bereits tätige Selbstständige sollen ebenfalls einbezogen werden, sich aber gegen die Versicherungspflicht entscheiden können. Für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte oder Rechtsanwälte, sieht das Konzept keine entsprechende neue Pflicht vor. Schon heute zahlen unter anderem bestimmte Handwerker, freiberufliche Lehrkräfte sowie Künstler verpflichtend Rentenbeiträge.
Auch Abgeordnete des Bundestags und der Landesparlamente sollen nach den Kommissionsempfehlungen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Bei Beamten unterscheidet sich das Konzept jedoch von Klingbeils weitergehender Forderung. Die Kommission beschreibt eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung zwar als langfristiges Ideal, empfiehlt für die Beamtenversorgung zunächst aber andere Schritte. Rentenreformen sollen sich entsprechend auf Pensionen auswirken, die Zahl neuer Verbeamtungen soll deutlich sinken und Bund sowie Länder sollen ausreichende Rücklagen für künftige Pensionszahlungen bilden. Eine unmittelbar verpflichtende Rentenversicherung für alle neu ernannten Beamten ist damit nicht beschlossen.
Für bislang nicht pflichtversicherte Selbstständige könnte eine Einbeziehung erhebliche zusätzliche laufende Ausgaben bedeuten. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 insgesamt 18,6 Prozent. Während Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Beitrag grundsätzlich teilen, müssen pflichtversicherte Selbstständige ihn im Regelfall allein tragen. Der bestehende monatliche Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 Euro. Für Gründer gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen halbierten Regelbeitrag von 367,82 Euro. Diese Zahlen beschreiben die geltenden Vorschriften. Welche Beiträge für neu einbezogene Selbstständige tatsächlich gelten sollen, ist noch nicht gesetzlich festgelegt.
Zusätzliche Beitragszahler würden zunächst die Einnahmen der Rentenkasse vergrößern. Gleichzeitig erwerben sie Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen. Eine dauerhafte Entlastung hängt deshalb auch davon ab, wie viele Menschen einbezogen werden und welche Leistungen ihnen später zustehen. Bei Beamten kommen mögliche Übergangskosten für öffentliche Arbeitgeber hinzu. Der Beamtenbund dbb warnt unter anderem vor zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen und Belastungen der öffentlichen Haushalte. Eine belastbare Gesamtsumme für Klingbeils weitergehenden Vorschlag steht bislang nicht fest.
Die Sicherung des Rentenniveaus ist ein weiterer Bestandteil der Reformdebatte. Bis einschließlich 2031 gilt bereits eine gesetzliche Haltelinie von 48 Prozent. Für die Zeit danach empfiehlt die Rentenkommission eine zusätzliche gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen dafür schrittweise zusammen zwei Prozent des Bruttolohns zusätzlich einzahlen. Die Kosten eines Übergangszuschlags zur Sicherung des Rentenniveaus sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Die Deutsche Rentenversicherung hatte im Juni unabhängig davon für 2028 einen Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes auf 19,9 Prozent prognostiziert. Dieser Wert ist eine Vorausberechnung und keine bereits beschlossene Beitragserhöhung.
Innerhalb der Union stößt insbesondere die geplante Einbeziehung von Abgeordneten auf Widerstand. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erklärte am 17. Oktober gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, eine Pflichtversicherung für Parlamentarier würde die Finanzierungsprobleme nicht lösen. Stattdessen plädiert er dafür, Änderungen beim Renteneintrittsalter und Einschränkungen von Rentenleistungen entsprechend auf die Altersversorgung von Politikern zu übertragen. Eine eigene Beitragspflicht der Abgeordneten lehnt er ab. Das unterscheidet sich von der konkreten Kommissionsempfehlung, Parlamentarier künftig gesetzlich rentenversicherungspflichtig zu machen.
Auch der Deutsche Beamtenbund stellt sich gegen Klingbeils Forderung. Sein Bundesvorsitzender Volker Geyer hatte den Vorstoß Anfang Oktober scharf zurückgewiesen. Er bezeichnete eine Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung als finanziell nicht tragfähig und rechtlich unzulässig. Dabei handelt es sich um die Bewertung des Berufsverbandes. Die verfassungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen einer möglichen Umstellung müssten anhand ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung beurteilt werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert unterdessen eine schnelle Umsetzung der Rentenreform. Nach dem bisherigen Zeitplan soll die Bundesregierung noch 2026 einen Gesetzentwurf verabschieden und der Bundestag im ersten Quartal 2027 entscheiden. Arbeitsminister Alexander Schweitzer setzt dabei auf Kompromisse. Besonders umstritten bleibt neben der Ausweitung des Versichertenkreises die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Für Selbstständige, Beamte und Abgeordnete ergibt sich aus den politischen Forderungen derzeit noch keine neue Beitragspflicht.
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