Vergesellschaftung wird zum Konfliktthema vor der Berlin-Wahl

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Symbolbild mit KI erstellt

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Wenige Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist der Streit über die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne neu entbrannt. Am 20. September 2026 wählen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Landesparlament. Besonders Linke und Grüne drängen darauf, das Ergebnis des Volksentscheids von 2021 politisch umzusetzen. CDU und mehrere Wirtschaftsverbände lehnen eine Vergesellschaftung ab, während sich in der SPD frühere Parteibeschlüsse und die ablehnende Haltung führender Kandidaten gegenüberstehen. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt die Debatte durch einen Schlagabtausch zwischen Linken-Chefin Ines Schwerdtner und der Vorsitzenden des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, am Montagabend in der ARD-Sendung Maischberger.

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Schwerdtner und Schnitzer streiten über die Kosten

Moderatorin Sandra Maischberger fragte Schwerdtner konkret, welche Kosten entstünden, wenn große Wohnungsbestände etwa von Vonovia in Gemeineigentum überführt würden. Schwerdtner bezeichnete die Vergesellschaftung als finanziell machbar, legte sich aber nicht auf einen Betrag fest. Nach ihrer Darstellung hänge die Höhe der Entschädigung auch davon ab, welche rechtlichen Maßstäbe Gerichte anlegten. Als mögliche Spannweite nannte sie einen symbolischen Euro bis hin zu mehreren Milliarden Euro. Zugleich argumentierte sie, dass die übernommenen Wohnungen anschließend Mieteinnahmen für die öffentliche Hand erwirtschafteten und damit Kredite zur Finanzierung bedient werden könnten.

Schnitzer widersprach insbesondere der Vorstellung einer nur symbolischen Entschädigung. Sie rechnete nach eigener Einschätzung mit hohen Milliardenbeträgen und sprach eher von einer zweistelligen Milliardensumme. Aus ihrer Sicht wäre es sinnvoller, entsprechende Mittel für zusätzliche Wohnungen einzusetzen. Damit stehen sich zwei unterschiedliche wohnungspolitische Ansätze gegenüber: Befürworter wollen bestehende große Bestände dauerhaft der renditeorientierten Bewirtschaftung entziehen. Gegner halten zusätzlichen Wohnungsbau und bessere Rahmenbedingungen für Investitionen für den wirksameren Weg. Schnitzers Aussage war dabei eine Einschätzung in der Fernsehdiskussion und keine amtlich festgestellte Kostensumme für eine Vergesellschaftung in Berlin.

Warum die Kostenschätzungen so weit auseinanderliegen

Tatsächlich gibt es seit Jahren sehr unterschiedliche Berechnungen. Für den Volksentscheid 2021 schätzte die damalige Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen die Entschädigung für rund 200.000 Wohnungen auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Die damalige amtliche Kostenschätzung des Landes Berlin ging dagegen von rund 243.000 Wohnungen und Entschädigungen zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro aus. Zusätzlich wurden bis zu 180 Millionen Euro Erwerbsnebenkosten sowie einmalige weitere Kosten von 1,5 bis 1,9 Milliarden Euro angesetzt. Bei der damals angenommenen Kreditfinanzierung veranschlagte das Land zudem jährlich 100 bis 340 Millionen Euro, die bei unveränderten Bestandsmieten zusätzlich zu den Mieteinnahmen für Finanzierung und Bewirtschaftung erforderlich sein könnten.

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Diese Zahlen stammen aus dem Jahr 2021 und basieren auf unterschiedlichen Wohnungszahlen, Bewertungsansätzen und damaligen Finanzierungsbedingungen. Sie sind deshalb keine aktuelle Rechnung für ein heute beschlossenes Gesetz. Hinzu kommt inzwischen eine weitere Kalkulation: Mit ihrem 2025 vorgelegten eigenen Gesetzentwurf geht die Initiative von bis zu 220.000 betroffenen Wohnungen aus. Die Entschädigung soll nach ihrem Modell etwa 40 bis 60 Prozent des Marktwerts betragen. Daraus errechnet die Initiative eine Größenordnung von 8 bis 18 Milliarden Euro. Finanziert werden soll sie nach ihrem Konzept über einen Zeitraum von 100 Jahren aus Mieteinnahmen. Auch diese Werte sind eine Schätzung der Initiative und keine amtlich oder gerichtlich festgesetzte Entschädigung.

Was die Berliner 2021 tatsächlich beschlossen haben

Beim Volksentscheid vom 26. September 2021 stimmten nach dem amtlichen Endergebnis 1.035.950 Menschen mit Ja. Das entsprach 57,6 Prozent aller Teilnehmenden. Bezogen nur auf die gültigen Ja- und Nein-Stimmen ergibt sich der ebenfalls häufig genannte Anteil von rund 59,1 Prozent. 715.698 Stimmen entfielen auf Nein. Damit erreichte die Initiative auch das vorgeschriebene Zustimmungsquorum deutlich.

Abgestimmt wurde jedoch nicht über ein fertiges Gesetz. Der Beschluss forderte den Senat auf, Maßnahmen für die Vergesellschaftung privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin einzuleiten. Ausgenommen werden sollten unter anderem landeseigene Unternehmen und genossenschaftliche beziehungsweise kollektiv gehaltene Bestände. Weil kein konkreter Gesetzestext zur Abstimmung stand, wurden durch das Votum selbst keine Wohnungen übertragen. Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung beschrieb das Ergebnis deshalb als politischen Arbeitsauftrag ohne unmittelbare Rechtsfolgen für die Wohnungsunternehmen.

Expertenkommission hielt Vergesellschaftung grundsätzlich für möglich

Der damalige Senat setzte im März 2022 eine Expertenkommission ein, die insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen sollte. Ihren Abschlussbericht übergab das Gremium im Juni 2023. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich sein kann. Bei einzelnen Fragen, darunter Anforderungen an Verhältnismäßigkeit, Auswahlkriterien und Entschädigung, gab es unterschiedliche Auffassungen und Sondervoten.

Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt es grundsätzlich, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Das Gesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Für deren Höhe verweist das Grundgesetz auf eine gerechte Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der Betroffenen. Damit unterscheidet sich die juristisch diskutierte Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne von einer entschädigungslosen Einziehung von Eigentum. Einen festen Prozentsatz des Marktwerts schreibt der Wortlaut des Grundgesetzes allerdings ebenfalls nicht vor.

Berliner Rahmengesetz vergesellschaftet noch keine Wohnungen

Im März 2026 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Es beschreibt allgemeine Voraussetzungen, unter denen Güter der Daseinsvorsorge in Gemeineigentum überführt werden könnten. Dazu zählen grundsätzlich auch Bereiche wie Wohnen und Energie. Das Gesetz selbst überführt aber keinen einzigen Wohnungsbestand in Gemeineigentum. Dafür wäre ein zusätzliches konkretes Vergesellschaftungsgesetz erforderlich. Zudem soll das Rahmengesetz erst zwei Jahre nach seinem Beschluss in Kraft treten.

Politisch löste das Gesetz den grundlegenden Konflikt deshalb nicht. Die CDU erklärte trotz ihrer Zustimmung zum Rahmengesetz, einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen weiterhin nicht zustimmen zu wollen. Linke und Grüne stimmten ebenso wie die AfD gegen das Rahmengesetz, allerdings vor unterschiedlichen politischen Hintergründen. Linke und Grüne verlangen eine weitergehende Umsetzung des Volksentscheids, während die AfD Vergesellschaftungen ablehnt.

Linke und Grüne dafür, CDU und FDP dagegen

Die Linke macht die Umsetzung des Volksentscheids zu einem Schwerpunkt ihres Wahlkampfs. Ihr Berliner Wahlprogramm sieht ausdrücklich vor, den Entscheid umzusetzen. Bundesvorsitzende Schwerdtner hat die Vergesellschaftung zudem zu einer Voraussetzung für eine Regierungsbeteiligung der Linken nach der Wahl erklärt. Auch die Grünen halten in ihrem Wahlprogramm 2026 an der Umsetzung fest und unterstützen das Vorhaben der Initiative weiterhin.

Bei der SPD ist die Lage komplizierter. Der rbb verweist auf einen früheren Landesparteitagsbeschluss zugunsten einer Vergesellschaftung. Im aktuellen Wahlkampf lehnen Spitzenkandidat Steffen Krach und Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne jedoch ab. Giffey begründet ihre Haltung mit möglichen Belastungen des Landeshaushalts und negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort. Die CDU lehnt eine Umsetzung ebenfalls ab. Auch FDP und AfD sprechen sich gegen Vergesellschaftungen aus. Die FDP argumentiert in ihrem Wahlprogramm, dass dadurch kein zusätzlicher Wohnraum entstehe und finanzielle Mittel besser für neue Bauflächen und Quartiere eingesetzt würden. Das BSW hat sich dagegen für eine Umsetzung des Volksentscheids gegen Entschädigung ausgesprochen.

Auch die Bundesregierung greift in die Debatte ein

Zusätzliche Unsicherheit schafft ein Beschluss der schwarz-roten Bundesregierung. Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vereinbarte am 2. Juli 2026, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem Vergesellschaftungsgesetze der Länder für private Mietwohnungsbestände verhindert werden sollen. Begründet wird das Vorhaben mit dem Schutz des privaten Wohnungsbaus. Die Ankündigung allein ändert die Berliner Rechtslage noch nicht. Sie müsste erst in ein Bundesgesetz umgesetzt werden.

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen hält an ihrem eigenen Gesetzentwurf fest. Anders als 2021 soll diesmal ein vollständiges Gesetz zum Gegenstand eines neuen Volksentscheids gemacht werden. Nach den bei der Vorstellung 2025 genannten Zeitplänen ist wegen der notwendigen Verfahrensschritte mit einer solchen Abstimmung nicht vor 2027 zu rechnen. Damit entscheidet die Berliner Wahl am 20. September 2026 nicht unmittelbar über eine Enteignung. Sie entscheidet aber wesentlich darüber mit, welche politische Mehrheit den weiteren Umgang mit Volksentscheid, Rahmengesetz und einem möglichen neuen Gesetzesvolksentscheid bestimmt.

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