
Die Brände bei Dornhan beschäftigen weiter die Polizei im Südwesten. Innerhalb weniger Tage kam es im Raum Dornhan und an der Grenze zum Landkreis Freudenstadt zu mehreren Feuern. Für drei Flächenbrände vom Freitag, 14. August, hat die Polizei die Abläufe detailliert bestätigt. Die Kriminalpolizei Rottweil ermittelt zur Brandursache. Wegen der räumlichen und zeitlichen Nähe könne eine vorsätzliche Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden. Zu weiteren Bränden, die in der Folgezeit bekannt wurden, lagen zunächst nicht für alle Ereignisse vollständige amtliche Detailangaben vor.
Der erste bestätigte Brand wurde am 14. August gegen 13 Uhr bei Dornhan-Busenweiler gemeldet. Dort brannte ein abgeerntetes Feld auf einer Fläche von rund 200 Quadratmetern. Die Freiwillige Feuerwehr konnte das Feuer nach Polizeiangaben schnell löschen.
Gegen 13.45 Uhr bemerkten Polizeibeamte eine weitere Rauchentwicklung zwischen Dornhan und Betzweiler. In einem Waldstück an der Einmündung der Landesstraße 410 in die Landesstraße 412 war ein zweiter Brand ausgebrochen. Während dort noch gelöscht wurde, meldeten Zeugen einen dritten Brand in einem Waldgebiet bei Dornhan-Brandeck. Auch dort verhinderte die Feuerwehr eine größere Ausbreitung der Flammen.
Damit waren sowohl Dornhan mit den Bereichen Busenweiler und Brandeck als auch das Gebiet in Richtung Betzweiler an der Grenze zwischen den Landkreisen Rottweil und Freudenstadt betroffen. Angaben zu Verletzten machte die Polizei im Zusammenhang mit diesen drei Bränden nicht. Auch konkrete Sachschadenssummen wurden nicht genannt. Zur Gesamtzahl der eingesetzten Feuerwehrleute und Fahrzeuge veröffentlichte die Polizei ebenfalls keine Zahlen.
Inzwischen ist von insgesamt fünf Bränden innerhalb von vier Tagen die Rede. Zu zwei weiteren Ereignissen lagen zunächst jedoch keine ebenso detaillierten amtlichen Angaben zu Brandort, Größe, Schadenshöhe und Einsatzstärke vor wie für die drei Feuer vom 14. August. Deshalb bleibt offen, in welchem Umfang sämtliche fünf Ereignisse bereits kriminalistisch miteinander verknüpft werden können.
Bereits nach den ersten drei Bränden hatte die Polizei einen möglichen vorsätzlichen Hintergrund ausdrücklich in Betracht gezogen. Das bedeutet nicht, dass Brandstiftung bereits für jedes einzelne Feuer abschließend nachgewiesen ist. Auch die Annahme eines einzigen Verantwortlichen wäre ohne entsprechende Ermittlungsergebnisse nicht gesichert.
Die Ermittlungen zur Ursache der bestätigten Feuer übernahm die Kriminalpolizei Rottweil. Eine besondere Ermittlungsgruppe wurde in der veröffentlichten Polizeimitteilung zunächst nicht genannt. Ebenso gab es keine amtliche Mitteilung über einen festgestellten oder festgenommenen Verdächtigen.
Die Polizei bittet Menschen, die im Umfeld der Brandstellen verdächtige Beobachtungen gemacht haben, um Hinweise unter der Telefonnummer 0741 4770. Für Ermittler können dabei insbesondere Wahrnehmungen aus dem Zeitraum unmittelbar vor einem Brandausbruch von Bedeutung sein. Entscheidend können auch Aufnahmen privater Kameras oder Beobachtungen ungewöhnlicher Fahrzeuge sein. Personen sollten mögliche Spuren an einer Brandstelle nicht verändern und eigene Nachforschungen vermeiden.
Bei mehreren räumlich und zeitlich nahen Bränden prüfen Ermittler zunächst, ob die Ereignisse überhaupt miteinander zusammenhängen. Brandstellen werden dokumentiert, mögliche Entstehungsbereiche untersucht und Spuren gesichert. Hinzu kommen Zeugenaussagen, zeitliche Abläufe und mögliche Gemeinsamkeiten der Brandorte.
Eine Serie allein beweist dabei weder Vorsatz noch einen gemeinsamen Verursacher. Auch technische Ursachen, Fahrlässigkeit oder voneinander unabhängige Ereignisse müssen ausgeschlossen werden. Erst die Gesamtheit der Spuren kann Hinweise darauf liefern, ob mehrere Brände demselben Geschehen zugeordnet werden können.
Für die Feuerwehren bedeutet eine Häufung von Vegetationsbränden zugleich eine besondere Belastung. Bei erhöhter Gefahr können Kommunen und Einsatzleitungen Bereitschaften anpassen, zusätzliche wasserführende Fahrzeuge vorsehen oder Kräfte benachbarter Wehren einbinden. Welche zusätzlichen Maßnahmen in Dornhan konkret getroffen wurden, war zunächst nicht amtlich mitgeteilt.
Brandstiftung gehört im Strafgesetzbuch zu den gemeingefährlichen Straftaten. Wer beispielsweise fremde Gebäude, Fahrzeuge, Wälder, Heiden, Moore oder bestimmte landwirtschaftliche Anlagen und Erzeugnisse vorsätzlich in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, kann nach Paragraf 306 StGB mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis fünf Jahren.
Für schwere Brandstiftung gelten weitere Vorschriften. Werden etwa Wohnräume in Brand gesetzt oder Menschen durch eine Brandlegung in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung gebracht, kann Paragraf 306a StGB greifen. Auch hier sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Welche Vorschrift auf einen konkreten Brand anzuwenden wäre, hängt jedoch von Brandobjekt, Eigentumsverhältnissen, Gefährdung und nachweisbarem Vorsatz ab.
Auch fahrlässiges Verhalten kann strafbar sein. Paragraf 306d StGB sieht in bestimmten Fällen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Anwohner können das Risiko weiterer Schäden verringern, indem sie leicht entzündliche Materialien möglichst nicht unmittelbar an Gebäuden oder frei zugänglichen Stellen lagern und Müllbehälter, Holzvorräte oder andere brennbare Gegenstände soweit möglich sichern. Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst sollten frei bleiben.
Wer Rauch oder Feuer bemerkt, sollte unverzüglich den Notruf 112 wählen und Abstand halten. Verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit den Bränden gehören zur Polizei. Von einer eigenen Verfolgung oder Konfrontation möglicher Personen ist abzusehen. Für die laufenden Ermittlungen können Zeitpunkt, genauer Ort und eine sachliche Beschreibung einer Beobachtung wichtiger sein als Vermutungen über einen möglichen Verantwortlichen.
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