
Bei einem Lkw-Unfall in Löhne ist am Montagvormittag eine 13-jährige Radfahrerin lebensgefährlich verletzt worden. Der Zusammenstoß ereignete sich in Löhne-Mennighüffen an der Lübbecker Straße im Bereich des dortigen Fachmarktzentrums. Die Polizei ließ den Lastwagen sicherstellen und untersucht mit einem spezialisierten Verkehrsunfallaufnahmeteam die genauen Umstände.
Der Unfall ereignete sich an der ampelgeregelten Kreuzung Lübbecker Straße, An der Sporthalle und der Zufahrt zum Fachmarktzentrum. Die Kreuzung wurde bei der Planung des Einkaufszentrums eigens mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Ein genauer Unfallzeitpunkt wurde in den bislang veröffentlichten, auf Polizeiangaben gestützten Informationen nicht genannt. Fest steht lediglich, dass sich der Zusammenstoß am Vormittag des 24. August ereignete.
Nach dem bislang bekannten Hergang war die 13-Jährige mit ihrem Fahrrad unterwegs und wollte die Ampelkreuzung auf Höhe des Fachmarktzentrums überqueren. Gleichzeitig wollte der Lastwagen offenbar auf das Gelände abbiegen. Dabei kam es zur Kollision. Das Mädchen und sein Fahrrad wurden unter dem Fahrzeug eingeklemmt. Die Polizei prüft, wie genau es dazu kommen konnte. Die zunächst geäußerte Möglichkeit, der Fahrer könne die Radfahrerin übersehen haben, ist noch kein abschließendes Ergebnis der Ermittlungen.
Die 13-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Ein späteres behördliches Update zu ihrem Gesundheitszustand lag am Montagnachmittag zunächst nicht vor. Der Lastwagenfahrer erlitt nach Polizeiangaben einen Schock. Belastbar bestätigte Angaben zu seinem Alter oder seinem Wohnort beziehungsweise seiner Herkunft waren zunächst nicht veröffentlicht.
Rettungskräfte versorgten das schwer verletzte Mädchen. Dass auch ein Rettungshubschrauber eingesetzt wurde, war in den bislang bestätigten Angaben nicht belegt. Entsprechende Angaben sollten deshalb nicht als Tatsache dargestellt werden.
Für die Unfallaufnahme wurde die Lübbecker Straße nach Angaben des WDR unter Berufung auf die Polizei für rund zwei Stunden gesperrt. In dieser Zeit konnten auch Fahrzeuge den Parkplatz des Fachmarktzentrums nicht verlassen. Der Lastwagen musste anschließend mit technischer Unterstützung geborgen werden.
Am Unfallort arbeiteten ein spezialisiertes Verkehrsunfallaufnahmeteam und ein Gutachter. Solche Untersuchungen dienen dazu, Spuren, Fahrzeugstellungen und weitere technische Anhaltspunkte zu dokumentieren und den Ablauf möglichst genau zu rekonstruieren. Der Lastwagen wurde beschlagnahmt beziehungsweise sichergestellt und zur weiteren Untersuchung abgeschleppt. Eine abschließende Unfallursache stand zunächst nicht fest.
Zusammenstöße zwischen abbiegenden Lastwagen und Radfahrenden gelten als besonders gefährlich, weil sich beide Verkehrsteilnehmenden im Kreuzungsbereich häufig auf engstem Raum begegnen und Radfahrende bei einer Kollision kaum geschützt sind. Bundesweit wurden 2024 nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums 2.629 Unfälle mit Personenschaden zwischen Güterkraftfahrzeugen und Fahrrädern registriert. 789 davon waren Abbiegeunfälle. Dabei kamen 17 Radfahrende ums Leben.
Auch die nordrhein-westfälische Verkehrsunfallbilanz zeigt die besondere Belastung des Radverkehrs. 2025 wurden in NRW 21.984 Unfälle mit Fahrrädern oder Pedelecs registriert. 106 Radfahrende kamen ums Leben, deutlich mehr als im Vorjahr. Bei Unfällen mit Radverkehr gehörten Vorfahrtsverstöße, Fehler beim Abbiegen und Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr zu den häufig genannten Ursachen.
Technische Assistenzsysteme sollen das Risiko solcher Konflikte verringern. Nach der europäischen Sicherheitsverordnung müssen neue schwere Lastwagen und Busse mit Systemen ausgestattet sein, die Fußgänger und Radfahrende im Nahbereich vor oder neben dem Fahrzeug erkennen und den Fahrer warnen beziehungsweise eine Kollision vermeiden helfen können.
Für neue Fahrzeugtypen gilt die europäische Verpflichtung zu entsprechenden Abbiege- beziehungsweise Totwinkelassistenzsystemen bereits seit dem 6. Juli 2022. Seit dem 7. Juli 2024 gilt sie auch für neu zugelassene Fahrzeuge der betroffenen Lkw- und Busklassen über 3,5 Tonnen. Für ältere Fahrzeuge besteht daraus jedoch keine generelle nachträgliche Ausrüstungspflicht. Ob der in Löhne beteiligte Lastwagen über ein solches Assistenzsystem verfügte und welche Rolle technische Einrichtungen beim Unfall spielten, war zunächst nicht bestätigt.
Gerade mit zunehmendem Alter werden Fahrräder für Kinder zu einem wichtigen Verkehrsmittel. Bundesweit verunglückten 2025 insgesamt 29.273 Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr. 74 von ihnen starben, darunter 13 Kinder, die mit dem Fahrrad unterwegs waren.
Für Nordrhein-Westfalen zeigt die Verkehrsunfallstatistik zugleich eine hohe Belastung des gesamten Radverkehrs. Insgesamt verunglückten 2025 in NRW 21.297 Radfahrende. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene machten zusammen etwa ein Viertel dieser Gruppe aus. Besonders im Alter zwischen dem Ende der Kindergartenzeit und dem Übergang auf eine weiterführende Schule treten vergleichsweise viele Fahrradunfälle auf.
Zur Prävention bieten Polizei und Verkehrswachten in Nordrhein-Westfalen Radfahrausbildungen für Grundschulkinder an. Dabei werden unter anderem sicheres Anfahren und Anhalten, Abbiegen, Schulterblick und Handzeichen sowie Gefahrensituationen rund um den sogenannten toten Winkel behandelt. Auch für weiterführende Schulen gibt es Trainingsangebote, die an die Radfahrausbildung der Grundschule anknüpfen.
Im Fall des Unfalls in Löhne dauern die Ermittlungen zum konkreten Hergang an. Eine Schuldzuweisung gegenüber dem Fahrer oder der 13-Jährigen lässt sich aus dem bisher bekannten Ermittlungsstand nicht ableiten.
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