
Nach einem Brand in einem Werk des polnischen Rüstungsunternehmens WB Electronics haben die Behörden Ermittlungen wegen möglicher Beteiligung eines ausländischen Nachrichtendienstes und einer Straftat terroristischen Charakters eingeleitet. Das Feuer war in der Nacht zum Montag, 31. August 2026, in Skarżysko-Kamienna in der Woiwodschaft Heiligkreuz ausgebrochen. Verletzt wurde niemand. Die Nationalstaatsanwaltschaft beziffert den entstandenen Schaden auf mindestens 15 Millionen Złoty.
Der Brand bei WB Electronics ereignete sich kurz nach Mitternacht in einer Produktions- und Lagerhalle an der Obuwnicza-Straße. Das Werk war zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb. Nach Angaben von Polizei und Feuerwehr befanden sich deshalb keine Beschäftigten in dem betroffenen Bereich. Die Löscharbeiten dauerten knapp zwei Stunden.
WB Electronics gehört zur polnischen WB Group und entwickelt sowie produziert militärische Elektronik und unbemannte Systeme. Am Standort Skarżysko-Kamienna werden unter anderem Komponenten für solche Systeme gefertigt. Das Unternehmen ist ein wichtiger Lieferant der polnischen Streitkräfte. Systeme der WB Group werden zudem von der Ukraine eingesetzt.
Im Laufe des Montags übernahm die Nationalstaatsanwaltschaft den Fall. Zuständig ist die Außenstelle der Abteilung für organisierte Kriminalität und Korruption der Nationalstaatsanwaltschaft in Krakau. Das Verfahren wird gemeinsam mit dem polnischen Inlandsgeheimdienst ABW und der Woiwodschaftspolizei in Kielce geführt.
Die Ermittlungen richten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Beteiligung an den Aktivitäten eines ausländischen Nachrichtendienstes gegen die Republik Polen sowie auf eine Straftat terroristischen Charakters. Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht, dass das Feuer vorsätzlich durch einen Gegenstand beziehungsweise eine Vorrichtung mit leicht entzündlichen Materialien verursacht wurde. Zerstört wurden nach Angaben der Behörde Lagerräume. Der Schaden beträgt demnach mindestens 15 Millionen Złoty.
Die rechtliche Einordnung stützt sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf Artikel 130 Paragraf 1 und 7 des polnischen Strafgesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 163 Paragraf 1 Nummer 1 und 3. Artikel 163 erfasst unter anderem Ereignisse, die das Leben oder die Gesundheit vieler Menschen oder Vermögen großen Umfangs gefährden und als Brand oder Explosion entzündlicher beziehungsweise explosiver Stoffe auftreten.
Bis zum Abend des 31. August war niemandem in dem Verfahren eine Beschuldigung eröffnet worden. Damit handelt es sich bislang um Ermittlungen gegen Unbekannt. Die genaue Beteiligung möglicher weiterer Personen oder Stellen blieb zunächst offen.
Noch bevor die Nationalstaatsanwaltschaft ihre rechtliche Bewertung veröffentlichte, hatten Vertreter polnischer Regierungsstellen zur Zurückhaltung aufgerufen. Die Sprecherin des Innenministeriums, Karolina Gałecka, erklärte am Montag, Polizei und ABW sicherten Material und gingen den möglichen Ursachen nach. Vor Abschluss dieser Arbeiten sei eine Festlegung auf eine Ursache verfrüht.
Jacek Dobrzyński, Sprecher des für die Geheimdienste zuständigen Regierungskoordinators, erklärte, die Sicherheitsbehörden behandelten den Fall mit hoher Priorität. Der ABW prüfe insbesondere, ob ein Akt der Sabotage vorliegen könne. Zugleich warnte Dobrzyński vor Falschinformationen über den Brand.
Die spätere Entscheidung der Staatsanwaltschaft geht über diese zunächst offene Prüfung hinaus und legt einen konkreten strafrechtlichen Ermittlungsrahmen fest. Sie bedeutet jedoch noch keine Feststellung, welcher Nachrichtendienst möglicherweise beteiligt war. Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass eine mögliche Tätigkeit für einen ausländischen Nachrichtendienst Gegenstand des Verfahrens ist.
Das Feuer blieb räumlich begrenzt. Nach Angaben der Feuerwehr war der Brand nicht groß, dennoch entstanden erhebliche Sachschäden. Einsatzkräfte schalteten die Stromversorgung ab, löschten die Flammen und entrauchten das Gebäude. Hinweise auf Verletzte gab es nicht.
WB Group erklärte nach dem Vorfall, die Produktion könne wieder aufgenommen werden, sobald die Behörden ihre Arbeiten vor Ort beendet hätten. Das Unternehmen rechnete zunächst nicht mit Verzögerungen bei Lieferungen an die polnischen Streitkräfte.
Unbestätigt blieben zunächst einzelne Angaben über Videoaufnahmen einer vermummten Person sowie über Gegenstände, die in der Umgebung des Werks gefunden worden sein sollen. Solche Details wurden zwar in mehreren polnischen und internationalen Veröffentlichungen aufgegriffen, waren aber in der offiziellen Mitteilung der Nationalstaatsanwaltschaft nicht Bestandteil der öffentlich genannten Ermittlungsergebnisse.
Der Fall fällt in eine Zeit verstärkter Ermittlungen gegen mutmaßliche Sabotage- und Einflussoperationen in europäischen Staaten. Die Europäische Union spricht von anhaltenden hybriden Aktivitäten gegen Mitgliedstaaten, zu denen nach ihrer Definition Sabotage, Angriffe auf kritische Infrastruktur, Cyberoperationen und Informationsmanipulation gehören können. Die EU macht Russland und mit Russland verbundene Akteure für eine Reihe solcher Aktivitäten verantwortlich.
Auch in Polen gab es bereits Verfahren mit konkretem Russland-Bezug. Nach Sabotageakten gegen die Bahnstrecke zwischen Warschau und Dorohusk im November 2025 erhob die polnische Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen zwei Männer. Ihnen wurde vorgeworfen, im Auftrag des russischen Nachrichtendienstes gehandelt zu haben. Im Juli 2026 erhob die Nationalstaatsanwaltschaft zudem Anklage in einem weiteren Verfahren wegen zahlreicher Sabotagehandlungen zugunsten eines ausländischen Nachrichtendienstes.
Auf europäischer Ebene teilten Ermittlungsbehörden im März 2026 mit, bei der Untersuchung der Brandpakete aus dem Jahr 2024 insgesamt 22 Verdächtige identifiziert zu haben. Nach Einschätzung der beteiligten Behörden stand hinter der Operation der russische Militärgeheimdienst GRU. Die Brandsätze waren unter anderem in Logistikzentren in Deutschland, Polen und Großbritannien gelangt.
Diese früheren Fälle erlauben jedoch keinen Rückschluss auf die Verantwortlichen für das Feuer in Skarżysko-Kamienna. Eine offizielle Zuordnung des Brandes vom 31. August zu Russland, Belarus oder einem anderen Staat lag zunächst nicht vor. Die Ermittlungen sollen klären, ob tatsächlich ein ausländischer Nachrichtendienst beteiligt war und wer das Feuer verursacht hat.
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