
Der Bundeshaushalt 2027 ist im Bundestag angekommen. Nach der ersten Beratung in der Haushaltswoche liegt der Regierungsentwurf nun bei den Ausschüssen. Geplant sind Ausgaben von rund 555,4 Milliarden Euro im Kernhaushalt. Das sind rund 30,9 Milliarden Euro beziehungsweise 5,9 Prozent mehr als für 2026 vorgesehen. Finanziert werden soll der Etat durch Steuereinnahmen, Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, aber auch durch eine deutlich höhere Kreditaufnahme.
Im Kernhaushalt sieht die Bundesregierung eine Nettokreditaufnahme von 118,73 Milliarden Euro vor. Hinzu kommen kreditfinanzierte Ausgaben aus zwei großen Sondervermögen. Für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind 54,9 Milliarden Euro eingeplant, für das Sondervermögen Bundeswehr weitere 30 Milliarden Euro. Zusammengenommen ergibt sich damit für 2027 eine geplante neue Verschuldung von rund 203,6 Milliarden Euro.
Bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 hatte zunächst eine Finanzierungslücke von rund 34 Milliarden Euro bestanden. Im Regierungsentwurf ist dieser Handlungsbedarf für das kommende Jahr vollständig aufgelöst. Möglich werden soll das durch Einsparungen, höhere Einnahmen, Umschichtungen und Änderungen bestehender Ausgabenprogramme.
Damit ist das strukturelle Finanzproblem allerdings nicht dauerhaft beseitigt. Für 2028 hatte die frühere Finanzplanung zunächst einen Handlungsbedarf von rund 64 Milliarden Euro ausgewiesen. Nach den aktuellen Planungen verbleibt davon noch eine Lücke von etwa 22 Milliarden Euro. Auch in den folgenden Jahren steigen die geplante Kreditaufnahme und die Belastung durch Zinsen weiter.
Allein für Zinsausgaben sind im Bundeshaushalt 2027 rund 41,9 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind etwa 11,6 Milliarden Euro mehr als 2026. Für 2028 rechnet die Bundesregierung bereits mit 55,2 Milliarden Euro, für 2029 mit 68,1 Milliarden und für 2030 mit 80,7 Milliarden Euro. Als Gründe nennt die Finanzplanung den wachsenden Schuldenstand und höhere Finanzierungskosten des Bundes.
Zur Konsolidierung des Haushalts mussten die Bundesministerien Einsparvorgaben von grundsätzlich einem Prozent ihrer jeweiligen Budgets umsetzen. Darüber hinaus sollen Finanzhilfen teilweise gekürzt, Verwaltungsabläufe digitalisiert und Aufgaben des Bundes überprüft werden. Die Bundesregierung verbindet damit die Erwartung, dauerhaft Ausgaben zu reduzieren.
Auch bei den Sozialausgaben sind Entlastungen des Bundeshaushalts vorgesehen. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes sieht unter anderem vor, den Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag abzuschaffen und den Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung zu verringern. Gleichzeitig bleibt der Sozialetat mit rund 201,5 Milliarden Euro der mit Abstand größte Einzelplan des Bundes.
Allein die Leistungen an die Rentenversicherung sollen 2027 auf rund 132 Milliarden Euro steigen. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insgesamt etwa 50,8 Milliarden Euro vorgesehen. Damit zeigt sich ein Grundproblem der Finanzplanung: Während an mehreren Stellen gekürzt werden soll, wachsen große gebundene Ausgabenblöcke weiter.
Zusätzliche Einnahmen sollen einen weiteren Teil der Haushaltslücke schließen. Konkret hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Alkoholsteuer, der Schaumweinsteuer, der Zwischenerzeugnissteuer und der Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent vorgeschlagen. Daraus werden für 2027 Mehreinnahmen von rund 380 Millionen Euro erwartet.
Auch die Tabakbesteuerung soll angepasst werden. Zudem plant die Bundesregierung neue Regeln zur Besteuerung von Kryptowerten und will die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität verstärken. Mehrere dieser Maßnahmen benötigen allerdings noch eigene gesetzliche Regelungen oder müssen das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Eine weitere wichtige Einnahmequelle entsteht durch eine Verschiebung innerhalb des Bundeshaushalts. Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro sollen 2027 nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds zufließen, sondern direkt im Kernhaushalt verbucht werden. Außerdem ist eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage von rund 6,8 Milliarden Euro vorgesehen.
Ein wesentlicher Treiber der zusätzlichen Ausgaben ist die Verteidigung. Für den regulären Verteidigungsetat sind 2027 rund 109,7 Milliarden Euro eingeplant. Hinzu kommen rund 30 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Nach der derzeitigen Finanzplanung soll dieses Sondervermögen Ende 2027 weitgehend ausgeschöpft sein.
Parallel investiert der Bund weiter über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für 2027 sind dort Ausgaben von 54,9 Milliarden Euro vorgesehen. Davon sollen unter anderem Verkehrswege, Digitalisierung, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Energieprojekte, Forschung sowie Wohnungsbau finanziert werden. Das Sondervermögen ist vollständig kreditfinanziert.
Der jetzt vorliegende Bundeshaushalt 2027 ist noch nicht beschlossen. Nach der ersten Lesung beraten der Haushaltsausschuss und die Fachausschüsse über die einzelnen Etats. Dabei können Einnahmen und Ausgaben noch verändert werden. Erst nach der Bereinigung des Entwurfs und den weiteren Lesungen entscheidet der Bundestag endgültig über das Haushaltsgesetz.
Schon jetzt zeigt der Entwurf jedoch die Größenordnung der finanzpolitischen Herausforderung. Die Bundesregierung schließt die unmittelbar für 2027 bestehende Finanzierungslücke mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen, nimmt zugleich aber erheblich mehr Kredite auf. Gleichzeitig steigen Verteidigungs-, Sozial- und Zinsausgaben weiter. Damit verlagert sich ein Teil des Konsolidierungsdrucks auf die Finanzplanung der kommenden Jahre.
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