75 Jahre Karlsruhe: Das Verfassungsgericht feiert Jubiläum

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Symbolbild mit KI erstellt

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Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Montag 75 Jahre alt. Am 28. September 1951 wurde das Gericht mit einem Festakt im Karlsruher Schauspielhaus feierlich eröffnet. Genau 75 Jahre später kommen rund 1.000 Gäste zum Jubiläumsfestakt in der Karlsruher Stadthalle zusammen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird dort die Festrede halten. Das Jubiläum fällt in eine Zeit, in der das Gericht weiterhin großes Vertrauen genießt, zugleich aber Fragen über Richterwahlen, politische Unabhängigkeit und den Schutz von Verfassungsgerichten international stärker in den Mittelpunkt gerückt sind.

Festakt mit rund 1.000 Gästen in Karlsruhe

Der Festakt beginnt am Montag um 11 Uhr. Das Bundesverfassungsgericht hatte rund 300 kostenlose Eintrittskarten für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Der Geburtstag wurde bereits während des gesamten Jahres mit Veranstaltungen begleitet. Dazu gehörten ein Tag der offenen Tür mit rund 4.500 Besucherinnen und Besuchern sowie Schulbesuche der 16 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter in allen Bundesländern.

Steinmeiers Festrede war für den Vormittag angekündigt. Ein Redemanuskript zum heutigen Jubiläum lag vor Beginn des Festakts noch nicht veröffentlicht vor. Das Bundespräsidialamt stellt Redemanuskripte grundsätzlich mit Beginn einer Rede online. Steinmeier hatte sich allerdings bereits 2024 ausdrücklich für einen besseren institutionellen Schutz des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Damals unterstützte er das Vorhaben, wesentliche Regeln zu Struktur, Wahlverfahren und Amtszeiten stärker im Grundgesetz abzusichern.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth verwies wenige Tage vor dem Jubiläum dagegen bereits ausdrücklich auf die Entwicklung der vergangenen 75 Jahre. Deutschland verfüge heute über einen entwickelten Verfassungsstaat und über eine Verfassung, die von großem gesellschaftlichem Vertrauen getragen werde, sagte er in einem gemeinsam mit Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold geführten Interview. Zugleich betonte Harbarth die politische Unabhängigkeit des Gerichts. Das Bundesverfassungsgericht entscheide unabhängig von der politischen Zusammensetzung einer Regierung oder eines Parlaments nach den Vorgaben der Verfassung.

Gericht ist selbst ein Verfassungsorgan

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht einfach die oberste Instanz eines normalen Gerichtswegs. Es ist zugleich Gericht und eigenständiges Verfassungsorgan. Seine 16 Mitglieder verteilen sich auf zwei Senate mit jeweils acht Richterinnen und Richtern. Die Hälfte wird vom Bundestag, die andere Hälfte vom Bundesrat gewählt. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, die Prüfung von Gesetzen am Maßstab des Grundgesetzes und die Verfassungsbeschwerde. Mit ihr können Menschen geltend machen, dass staatliche Gewalt ihre Grundrechte verletzt habe. Angegriffen werden können Maßnahmen der Legislative, der Exekutive und der Rechtsprechung. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für die staatlichen Organe bindend.

Die Verfassungsbeschwerde prägt den Arbeitsalltag des Gerichts besonders stark. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts gehen jährlich ungefähr 5.000 solcher Beschwerden ein. Nur ein kleiner Teil führt zu einer Entscheidung zugunsten der Beschwerdeführenden. Die hohe Zahl zeigt zugleich, wie unmittelbar Bürgerinnen und Bürger Zugang zur Verfassungsgerichtsbarkeit haben.

Richterwahl 2025 brachte ungewöhnlich offenen Konflikt

Wie stark die Besetzung des Gerichts politisch umkämpft sein kann, zeigte sich im Sommer 2025. Für den 11. Juli waren im Bundestag drei Richterwahlen vorgesehen. Zur Wahl standen Günter Spinner, Ann-Katrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf. Die Abstimmungen wurden kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Im Bundestag entwickelte sich darüber eine kontroverse Debatte, deren Schwerpunkt auf der Kandidatur von Brosius-Gersdorf lag.

Brosius-Gersdorf erklärte anschließend, nicht mehr für die Wahl zur Verfügung zu stehen. Im September schlug der Wahlausschuss Sigrid Emmenegger für die betreffende Richterstelle vor. Am 25. September 2025 wählte der Bundestag schließlich Spinner mit 424 Stimmen, Kaufhold mit 440 Stimmen und Emmenegger mit 446 Stimmen. Damit erreichten alle drei die erforderliche Mehrheit.

Harbarth sagte rückblickend auf die Debatte, kontroverse Diskussionen über Kandidatinnen und Kandidaten habe es auch früher gegeben. Kritik an Bewerbern für öffentliche Ämter sei legitim, müsse aber angemessen geführt werden. Einen Schaden für das Bundesverfassungsgericht selbst sehe er durch die Vorgänge des Jahres 2025 nicht.

Mehrheit vertraut dem Bundesverfassungsgericht

Das Gericht verfügt trotz solcher politischen Konflikte über deutlich mehr Vertrauen als viele andere staatliche Institutionen. Im Deutschland-Monitor 2025 gaben 65 Prozent der Befragten an, dem Bundesverfassungsgericht zu vertrauen. Beim Bundestag waren es in derselben Untersuchung 31 Prozent, bei der Bundesregierung 27 Prozent.

Eine Ende 2025 durchgeführte Forsa-Erhebung kam mit einer anderen Fragestellung und Methodik auf einen Vertrauenswert von 76 Prozent für das Bundesverfassungsgericht. Die Werte verschiedener Umfragen sind deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Gemeinsam zeigen sie jedoch, dass Karlsruhe unter den politischen und staatlichen Institutionen vergleichsweise hohe Vertrauenswerte erreicht.

Eine aktuelle YouGov-Befragung, auf die Harbarth im Jubiläumsinterview angesprochen wurde, kam zudem zu dem Ergebnis, dass 72 Prozent der Befragten das Gericht für unabhängig hielten und 67 Prozent für unparteiisch. 18 Prozent hielten es demnach nicht für unabhängig, 20 Prozent nicht für unparteiisch. Harbarth bezeichnete die positiven Werte als hoch und verwies darauf, dass Richter zwischen persönlichen politischen Überzeugungen und verfassungsrechtlichen Vorgaben unterscheiden müssten.

Grundgesetz schützt das Gericht seit 2024 stärker

Die Debatte über die Widerstandsfähigkeit des Gerichts begann bereits vor der Richterwahl 2025. Bundestag und Bundesrat stärkten Ende 2024 seine Absicherung im Grundgesetz. Wesentliche Strukturmerkmale wie die Zahl der Senate, die Zahl der Richter, die zwölfjährige Amtszeit, die Altersgrenze und das Verbot einer Wiederwahl wurden verfassungsrechtlich stärker abgesichert. Außerdem wurde eine Grundlage für einen Ersatzmechanismus geschaffen, falls eine Richterwahl über längere Zeit blockiert wird.

Harbarth erklärte im Vorfeld des 75. Geburtstags, dieser Schutz gehe weiter als die Sicherungsmechanismen in vielen anderen freiheitlichen Demokratien. Vollständig ausschließen lasse sich politischer Druck dennoch nicht. Das Gericht werde Versuchen politischer Einflussnahme mit seiner verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit begegnen.

Deutschland ist Teil eines internationalen Verfassungsgerichtsmodells

International ist ein eigenständiges Verfassungsgericht keineswegs die einzige Möglichkeit, eine Verfassung gerichtlich zu schützen. Staaten haben unterschiedliche Systeme entwickelt. In einigen Ländern übernimmt ein spezialisiertes Verfassungsgericht diese Aufgabe, in anderen liegt die Verfassungskontrolle stärker bei den allgemeinen oder obersten Gerichten. Die EU-Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass es kein einheitliches Modell für Verfassungsgerichtsbarkeit gibt.

Deutschland gehört gemeinsam mit Ländern wie Österreich, Belgien, Spanien oder Slowenien zu den Staaten, in denen Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen direkten Zugang zur Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Die Venedig-Kommission des Europarats unterscheidet solche Systeme von Staaten, in denen verfassungsrechtliche Fragen vor allem über andere Gerichte oder staatliche Organe an ein Verfassungsgericht gelangen.

Der Austausch zwischen den Verfassungsgerichten ist inzwischen institutionalisiert. Die Venedig-Kommission unterhält dafür unter anderem einen gemeinsamen Rat für Verfassungsgerichtsbarkeit und eine internationale Datenbank mit Entscheidungen. Kaufhold verwies im Jubiläumsinterview darauf, dass europäisches und internationales Recht heute wesentlich stärker in die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hineinwirken als zu dessen Anfangszeit. Bei neuen Rechtsfragen werde deshalb auch geprüft, welche Lösungen Gerichte anderer Staaten entwickelt haben.

75 Jahre nach seiner Eröffnung ist das Bundesverfassungsgericht damit nicht nur eine zentrale Institution des deutschen Grundgesetzes. Seine aktuellen Herausforderungen reichen von jährlich Tausenden Verfassungsbeschwerden über politisch sensible Richterwahlen bis zu der Frage, wie unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit auch unter wachsendem politischen Druck dauerhaft gesichert werden kann.

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